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Begrüßungsgeschenk für Neugeborene

Hoyerswerdaer Kindern, die ab dem 01.01.2026 geboren wurden,  gewährt die Stadt ein Begrüßungsgeschenk in Form eines Gutscheins für den kostenlosen Erwerb einer Guthabenkarte im Wert von 100 € beim Zoo/Stadtmuseum oder beim Lausitzbad Hoyerswerda. Das Verfahren zur Gewährung des Begrüßungsgeschenkes ist in der „Richtlinie der Stadt Hoyerswerda zur Gewährung eines Begrüßungsgeschenkes für Neugeborene der Stadt Hoyerswerda“ geregelt

Verfahren

  • Der Gutschein wird den Eltern bei der Beurkundung der Geburt des Kindes im Standesamt Hoyerswerda ausgegeben.
  • Er muss innerhalb von 1 Jahr ab Geburt des Kindes beim Zoo oder beim Lausitzbad eingelöst werden.
  • Durch Vorlage dieses Gutscheins entweder beim Zoo oder beim Lausitzbad erhalten die Eltern eine Guthabenkarte im Wert von 100 €.
  • Die Guthabenkarte des Zoos oder des Lausitzbades können die Eltern beliebig einsetzen (Eintritt, Babyschwimmen etc.).
  • Sie unterliegt den gesetzlichen Verjährungsvorschriften (3 Jahre).

Regelung für Kinder, die vor dem 01.01.2026 geboren wurden

  • Es gilt noch die alte Richtlinie zur Gewährung von Begrüßungsgeld
  • Für diese Kinder kann noch das Begrüßungsgeld beantragt werden (insgesamt 250 €, Auszahlung in 2 Raten, gekoppelt an die U-Untersuchungen)
  • Begrüßungsgeld wird bei Vorliegen der Voraussetzungen der Richtlinie gewährt (U-Untersuchungen, Fristen etc.)
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