Begrüßungsgeschenk für Neugeborene
Hoyerswerdaer Kindern, die ab dem 01.01.2026 geboren wurden, gewährt die Stadt ein Begrüßungsgeschenk in Form eines Gutscheins für den kostenlosen Erwerb einer Guthabenkarte im Wert von 100 € beim Zoo/Stadtmuseum oder beim Lausitzbad Hoyerswerda. Das Verfahren zur Gewährung des Begrüßungsgeschenkes ist in der „Richtlinie der Stadt Hoyerswerda zur Gewährung eines Begrüßungsgeschenkes für Neugeborene der Stadt Hoyerswerda“ geregelt
Verfahren
- Der Gutschein wird den Eltern bei der Beurkundung der Geburt des Kindes im Standesamt Hoyerswerda ausgegeben.
- Er muss innerhalb von 1 Jahr ab Geburt des Kindes beim Zoo oder beim Lausitzbad eingelöst werden.
- Durch Vorlage dieses Gutscheins entweder beim Zoo oder beim Lausitzbad erhalten die Eltern eine Guthabenkarte im Wert von 100 €.
- Die Guthabenkarte des Zoos oder des Lausitzbades können die Eltern beliebig einsetzen (Eintritt, Babyschwimmen etc.).
- Sie unterliegt den gesetzlichen Verjährungsvorschriften (3 Jahre).
Regelung für Kinder, die vor dem 01.01.2026 geboren wurden
- Es gilt noch die alte Richtlinie zur Gewährung von Begrüßungsgeld
- Für diese Kinder kann noch das Begrüßungsgeld beantragt werden (insgesamt 250 €, Auszahlung in 2 Raten, gekoppelt an die U-Untersuchungen)
- Begrüßungsgeld wird bei Vorliegen der Voraussetzungen der Richtlinie gewährt (U-Untersuchungen, Fristen etc.)

