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Aktuelle Verkehrseinschränkungen – Aktualne wobmjezowanja wobchada

Hier finden Sie Informationen zu Straßensperrungen und Umleitungen.

 

Die Übersicht der Verkehrseinschränkungen des Landkreises Bautzen finden Sie im nachfolgenden Link:

 

Vollsperrung
Baustellen
Einschränkungen

Vollsperrung Gebrüder-Grimm-Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 06.10.2025 07:00 Uhr bis 30.10.2025 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Art der Sperrung:         
Vollsperrung zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Schulstraße

Grund:                         
Deckschichterneuerung

Sonstiges:                   
Es wird zu Einschränkungen im ruhenden Verkehr kommen.
Die Einbahnstraßen in den Straßen Am Stadtrand, An der Thrune und der Schulstraße (zwischen Am Stadtrand und der Steinstraße) werden für die Zeit der Sperrung aufgehoben und Gegenverkehr zugelassen.
Die mobile Beschilderung ist zu beachten.
Die Parkordnung in der Straße An der Thrune wird für diese Zeit ebenfalls geändert. Es ist dann das Parken in Fahrtrichtung Grimmstraße am rechten Fahrbahnrand erlaubt.

Umleitung:                   
Eine Umleitung über die Goethestraße wird ausgeschildert.

Vollsperrung Franz-Mehring-Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 06.10.2025 12:00 bis 16:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Art der Sperrung:         
Vollsperrung Höhe Nummer 8

Grund:                         
Baumarbeiten

Sonstiges:                   
Fußgänger können die Baustelle passieren.

Umleitung:                   
keine

Vollsperrung Senftenberger Straße (Bereich Poller) am 30.09.2025

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum am 30.09.2025, von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung:         
    Vollsperrung im Abschnitt zwischen Kolpingstraße und Lange Straße

  2. Grund:                         
    Instandsetzung der Poller

  3. Sonstiges:                   
    Der Fußgängerverkehr ist von der Sperrung nicht betroffen.

 

Verkehrseinschränkung Hauptstraße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 08.09.2025, 06:00 Uhr bis 12.09.2025, 16:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung:
    Vollsperrung zwischen B 97 und Gartenanlage Ziegelteich Bröthen
  1. Grund:
    Straßensanierung
  1. Sonstiges:
    /
  1. Umleitung:
    über Neue Straße

Verkehrseinschränkungen Albert-Einstein-Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum am 10.09.2025 von 19:20 Uhr bis 21:30 Uhr sowie am 15.09.2025 von 19:20 Uhr bis 21:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung:
    Vollsperrung zwischen Röntgenstraße (aus Richtung Bautzener Brücke) und Parkplatz Stadtpark

  2. Grund:
    Aufbau einer Brücke über die Straße

  3. Sonstiges:
    Beachten Sie Einschränkungen im ÖPNV

  4. Umleitung:
    für PKW über Röntgenstraße (Einfahrverbot über 3,5t)

Verkehrseinschränkungen zum Festumzug „Landeserntedankfest“ am 14.09.2025

Die Untere Straßenverkehrsbehörde hat gemäß § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum für den Festumzug zum Landeserntedankfest in Hoyerswerda am 14.09.2025 erteilt und folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Beschränkungen betreffen:

I. Parken

Das Parken wird am Sonntag, den 14.09. an folgenden Straßen untersagt:

1. von 9:00 bis 14:00 Uhr in der:

Schulstraße von der Steinstraße bis zur Friedrichsstraße
Goethestraße von der R.-Luxemburg-Straße bis zur Schulstraße
Kolpingstraße vom Neumarkt bis zur Schulstraße
Friedrichsstraße (innerer Ast) von der S.-G.-Frentzel-Straße bis zur Kirchstraße            

und

 2. von 9:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr in der:

Kirchstraße
Alten Berliner Straße von der Teschenstraße bis zur Bautzener Brücke
A.-Einstein-Straße (sofern nicht bereits wegen des Festgeländes verboten).

Zudem gelten bestehende Parkverbote innerhalb der Parkverbotszone im Altstadtkern weiter.

Die Parkverbote sind unbedingt zu beachten, da Fahrzeuge gegebenenfalls kostenpflichtig aus dem Straßenraum entfernt werden müssen.

II. Fahrverkehr

Das Befahren von Straßen mit Fahrzeugen und damit auch das Ein- und Ausfahren in die bzw. aus den einmündenden Straßen, anliegenden Grundstücken oder Parkplätzen wird im Aufstellbereich für den Festumzug sowie entlang der Umzugsstrecke untersagt.

Das betrifft:

die Straßen wie unter 1. aufgeführt am Sonntag im Zeitraum von 10:45 Uhr bis ca. 14:00 Uhr und
die Straßen wie unter 2. aufgeführt am Sonntag im Zeitraum von ca. 12:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr.

Zusätzlich sind von den Sperrungen von ca. 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr auch betroffen:

Bleichgäßchen                                   
Mühlweg
Badergasse                                        
Braugasse
An der Mühle                                     
Schlossergasse
Am Haag
Teschenstraße im Abschnitt Fischerstraße bis Alte Berliner Straße
D.-Bonhoeffer-Straße (Zufahrt zu Adressen Nr. 1 bis 20).

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