Verlängerung Sperrung Flugplatzstraße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum verlängert bis 26.11.2025 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung:
Vollsperrung im Knoten Nordstraße, Hauptstraße, Flugplatzstraße - Grund:
aus verfahrenstechnischen Gründen (defekte Asphaltmischanlage) - Sonstiges:
Der oben genannte Knoten ist nur von Bröthenin Richtung Schwarzkollm und zurück befahrbar, er wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt. - Umleitung:
Die Umleitung über Hoyerswerda bleibt ausgeschildert.


