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Ein Kommunaler Entwicklungsbeirat (KEB) ist ein Beteiligungsinstrument auf kommunaler Ebene. In diesem Gremium beraten Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu einem zukunftsrelevanten Thema und erarbeiten Handlungsempfehlungen. Die Idee der Kommunalen Entwicklungsbeiräte beruht auf dem Grundsatz, dass eine zukunftsweisende Entwicklung am besten funktioniert, wenn alle relevanten Interessengruppen miteinander ins Gespräch kommen und gemeinsam Ideen entwickeln.

Wie werden die Beiräte gewählt?

Die Auswahl erfolgt durch eine Vorbereitungsgruppe. Deren Aufgabe ist es, den KEB vorzubereiten. In der Vorbereitungsgruppe sind bereits Personen aus Stadtrat, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vertreten. Um Personen für den Beirat zu gewinnen, werden Kandidatinnen und Kandidaten persönlich durch die Vorbereitungsgruppe angesprochen. Dabei werden von den max. 30 Plätzen jeweils ca. ein Viertel an Politik/Verwaltung, ein Viertel an die Wirtschaft, ein Viertel an die organisierte Zivilgesellschaft vergeben. Das letzte Viertel wird frei per Losverfahren vergeben. Dadurch gibt es die Möglichkeit sich eigeninitiativ zu melden, um am Kommunalen Entwicklungsbeirat teilzunehmen, wobei auf eine ausgewogene Zusammensetzung geachtet wird. Die Auswahl wird durch eine offizielle Berufung der Beiratsmitglieder durch den Oberbürgermeister abgeschlossen.

Zu was verpflichten sich Beiräte?

Die Teilnahme am Kommunalen Entwicklungsbeirat setzt ein Interesse am jeweiligen Thema, dem Auftrag des KEB und der Zukunftsgestaltung Hoyerswerdas allgemein voraus. Auch eine Bereitschaft und das gegenseitige Verständnis, mit Personen in den konstruktiven Dialog zu treten, die eventuell andere Perspektiven als man selbst mitbringen, ist eine wichtige Voraussetzung. Beiräte verpflichten sich zur durchgehenden und aktiven Teilnahme am Kommunalen Entwicklungsbeirat.

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