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Informationen zum 2. Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl

Die Stadtverwaltung Hoyerswerda möchte alle Wähler*innen vor dem 2. Wahlgang nochmals aktuell informieren:

Wer einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen für den 1. Wahlgang beantragt hat, bekommt automatisch die Unterlagen für den 2. Wahlgang zugeschickt.

Die persönliche Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen, einschließlich der Sofortwahl im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda, ist für den 2. Wahlgang in der Zeit vom 14.09.2020 bis zum 18.09.2020 zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

Montag                                                 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag                   8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 18.09.2020                    8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Sollten Sie im 1. Wahlgang nicht die Möglichkeit der Briefwahl genutzt haben, möchten jedoch zum 2. Wahlgang davon Gebrauch machen, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie Ihren Antrag für den 2. Wahlgang so rechtzeitig stellen, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen noch vor dem Wahltag – unter Berücksichtigung einer regulären Postlaufzeit von bis zu drei Tagen – zugestellt werden kann. Kurz vor Ablauf dieser Frist empfehlen wir daher im Zweifel lieber eine persönliche Antragstellung bzw. Abholung der Briefwahlunterlagen.

Wer nicht mehr im Besitz seiner Wahlbenachrichtigung ist, kann am 20.09.2020 mit einem gültigen Ausweisdokument in seinem Wahllokal wählen gehen.

Bitte beachten Sie weiterhin die bestehenden Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen.

Hier gibt es  weitere Informationen zur Oberbürgermeisterwahl

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