Information zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Zum 01.01.2025 kommt die Grundsteuerreform für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hoyerswerda mit Grundbesitz zum Tragen. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit, so dass die Stadt Hoyerswerda im kommenden Jahr zwingend neue Bescheide erlassen muss.
In den ersten Tagen des neuen Jahres werden daher alle Abgabepflichtigen neue Grundsteuerbescheide erhalten. Diejenigen, die ab dem 01.01.2025 keine Steuer mehr zu entrichten haben, erhalten ebenfalls eine Mitteilung durch die Stadtverwaltung, dass die Steuerpflicht endet.
Sofern Sie der Stadt Hoyerswerda über ein gültiges SEPA-Mandat die Berechtigung gegeben habe, die Grundsteuer von Ihrem Bankkonto einzuziehen, müssen Sie nichts unternehmen. Wir buchen zu den Fälligkeitsterminen die Grundsteuer von Ihrem Konto ab. Sollten Sie jedoch einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut eingerichtet haben, prüfen Sie diesen bitte bezüglich der konkreten Beträge.
Bereits frühzeitig wurde im Rahmen der Grundsteuerreform verkündet, dass diese aufkommensneutral erfolgen soll. Dies bezieht sich auf das Gesamtsteueraufkommen aus der Grundsteuer für die Stadt Hoyerswerda. Aufkommensneutral bedeutet nicht zwangsläufig, dass jeder Abgabenpflichtige im Jahr 2025 genau die gleiche Steuer zu zahlen hat wie im Jahr 2024. Hier kann es zu Unterschieden kommen.
Sofern Sie Fragen zur neuen Grundsteuer haben, melden Sie sich bitte im neuen Jahr bei den Bearbeitern, die in Ihrem Bescheid aufgeführt sind. Wir möchten Sie allerdings bereits jetzt darüber informieren, dass die Grundlage für die Steuererhebung bei der Stadt Hoyerswerda die Meldung des Finanzamtes (Grundsteuermessbetragsbescheid) ist. An diese Meldung ist die Stadt gebunden. Sofern Sie hier Klärungsbedarf sehen, ist das Finanzamt Hoyerswerda, Pforzheimer Platz 1, 02977 Hoyerswerda der richtige Ansprechpartner.
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