Hoyerswerda vergibt wieder Ehrenamtskarten
Seit 2011 existiert in Hoyerswerda die Sächsische Ehrenamtskarte. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Dankes für geleistetes bürgerschaftliches Engagement und ermöglicht dem Inhaber folgende Vergünstigungen: 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis im Lausitzbad Hoyerswerda, kostenloser Besuch einer eigenproduzierten Veranstaltung der Lausitzhalle, freier Eintritt in den Zoo Hoyerswerda sowie in das Stadtmuseum Hoyerswerda. Die Ehrenamtskarte gilt landesweit, so dass weitere Angebote und Rabatte bei teilnehmenden Einrichtungen in Sachsen genutzt werden können.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat sich erneut für die Fortführung des Programmes für die Jahre 2025 bis 2027 entschieden. Der Hoyerswerdaer Stadtrat stimmte mit Beschluss vom 28.01.2025 ebenfalls zu. Damit haben Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr erneut die Möglichkeit, für ihr ehrenamtliches Engagement gewürdigt zu werden.
Die Ehrenamtskarte kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich sowie
- bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren
- Wohnsitz Hoyerswerda
- Mindestalter 14 Jahre
Die Bewerbung erfolgt über einen Antrag, der Angaben zur Person und zum Engagement des Bewerbers enthält. Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements die Anmeldung. Trägerorganisationen können sein:
- Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden,
- Stiftungen, Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind,
- Gemeinden und Gemeindeverbände.
Das Antragsformular kann im Internet unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html heruntergeladen werden.
Die entsprechenden Anträge sind bis einschließlich 07.03.2025 unter dem Stichwort „Ehrenamtskarte“ an die Stadt Hoyerswerda, Büro des Oberbürgermeisters, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda zu senden.
Der Verwaltungsausschuss wird dann im April über die Vergabe der Ehrenamtskarten entscheiden. Nach der Beschlussfassung werden die Ehrenamtskarten postalisch an die ehrenamtlich tätigen Personen übersandt.