Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Seit 01.07.2011 kann man sich für den freiwilligen Wehrdienst verpflichten. Die Meldebehörden haben gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 Wehrpflichtgesetz jährlich Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt.
Die Zusendung des Informationsmaterials erfolgt nur an diejenigen, die der Weitergabe ihrer Daten nicht widersprochen haben. Bis zum 01.03.2026 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 2009 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Sie werden gebeten, dies dem Bürgeramt/ Bürgerservice, S.-G.-Frentzel-Straße 1, schriftlich bzw. bei persönlicher Vorsprache mitzuteilen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes gern unter der Telefonnummer 03571 / 456342 zur Verfügung.

