Weitergabe der Einwohnerdaten von Alters- und Ehejubilaren
Das Bürgeramt der Stadt Hoyerswerda darf nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Einwohnerdaten von Alters- und Ehejubilaren der Presse, dem Rundfunk oder anderen Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70., jeden fünfte weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum feiern.
Eine Veröffentlichung bzw. Herausgabe von Einwohnerdaten darf nicht erfolgen, soweit der Betroffene der Veröffentlichung seiner Daten widersprochen hat bzw. eine Auskunftssperre besteht.
Einwohner, die eine Weitergabe ihrer Daten nicht wünschen, werden gebeten, dies dem Fachbereich Bürgeramt, Fachgruppe Bürgerservice, S.-G.-Frentzel-Straße 1, schriftlich bzw. bei persönlicher Vorsprache mitzuteilen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Bürgeramt unter der Telefonnummer 03571/456342 zur Verfügung.

