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Baden am Westufer des Scheibe-Sees wieder befristet genehmigt

Wie angekündigt hat die Stadtverwaltung Hoyerswerda an die Untere Wasserbehörde im Umweltamt des Landratsamtes Bautzen den Antrag auf weitere befristete Zulassung für die Zwischennutzung zum Baden an einem Teilbereich des Strandes am Westufer des Scheibe-Sees gestellt.

Inzwischen liegt der Stadt der entsprechende Bescheid zur wasserrechtlichen Gestattung dieser Zwischennutzung vor. Die Nutzungserlaubnis wurde für die Jahre 2018 bis 2020 jeweils vom 15. Mai bis 15. Oktober erteilt.
Damit wird es möglich, den schon aus dem letzten Jahr bekannten ca. 120 m langen Strandabschnitt des Westufers mit einer entsprechenden Teilwasserfläche zum Baden zu nutzen.
Die Genehmigung des Landratsamtes umfasst das Baden – einschließlich der Verwendung von Hilfsmitteln wie Schwimmringen und Luftmatratzen -, das Tauchen ohne technische Atemgeräte sowie das Tränken und das Schöpfen von Seewasser mit Handgefäßen.
Der Zugang zum Strandbereich erfolgt wie im letzten Jahr über den vorhandenen Plattenweg, gelegen am Wirtschaftsweg zwischen der neuen Erschließungsstraße mit Verbindungsweg und dem an der S 108 gelegenen Parkplatz.

Eine Nutzung des Wasser- bzw. des Strandbereiches mit Wasserfahrzeugen ist bis auf Rettungsfahrzeuge bzw. -boote nicht gestattet.

Zwischenzeitlich ist durch die LMBV als Flächeneigentümerin der notwendige Pachtvertrag für die Teilflächen des Strandes erarbeitet worden. Nach Unterzeichnung dieses Vertrages durch die LMBV und die Stadtverwaltung, werden seitens der Stadt die im Bescheid genannten Auflagen erfüllt. Dies betrifft beispielsweise die Stellung einer Miettoilette, die Abgrenzung des Strandbereiches sowie die Ausschilderung des Strandes auch mit einer Badeordnung.
Das Ausbringen der im Bescheid geforderten gelben Stumpftonnen zur Abgrenzung des Badebereiches ist bereits beauftragt worden.

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