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Vollsperrung zwischen Konrad-Zuse-Straße 2-8 und 1-5

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 25.02.2026 08:00 Uhr bis 25.02.2026 14:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Art der Sperrung:         
Vollsperrung zwischen dem Wohngebäude Konrad-Zuse-Straße 2- 8 und dem Wohngebäude Konrad-Zuse-Straße 1- 5

Grund:                         
Baumfällung

Sonstiges:                   
es besteht keine Wendemöglichkeit

Umleitung:                   
keine

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Vollsperrung zwischen Konrad-Zuse-Straße 2-8 und 1-5