Vollsperrung zwischen Konrad-Zuse-Straße 2-8 und 1-5
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 25.02.2026 08:00 Uhr bis 25.02.2026 14:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
Art der Sperrung:
Vollsperrung zwischen dem Wohngebäude Konrad-Zuse-Straße 2- 8 und dem Wohngebäude Konrad-Zuse-Straße 1- 5
Grund:
Baumfällung
Sonstiges:
es besteht keine Wendemöglichkeit
Umleitung:
keine

