Ab 01.05.2025 nur noch digitale Passbilder für Personalausweis und Reisepass
Ab dem 01.05.2025 dürfen die Personalausweis- und Passbehörden Lichtbilder bei Dokumentenbeantragungen nur noch in digitaler Form verwenden. Hierbei gibt der Gesetzgeber vor, welche Bilder verwendet werden dürfen.
Die Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermittelt werden oder direkt in der Behörde angefertigt werden. Bürgerinnen und Bürger können dabei wählen, ob sie das digitale Passbild von einem Dienstleister oder direkt in der Personal- und Passbehörde erstellen lassen. Eine Aufnahme per Smartphone oder Kamera von Antragstellenden selbst genügt nicht.
Die Stadt Hoyerswerda wird voraussichtlich ab dem 05.05.2025 zwei Fototerminals zur selbstständigen Lichtbilderfassung vor Ort anbieten. Bei der Lichtbilderfassung vor Ort fallen Gebühren in Höhe von 6,00 EUR pro beantragtem Pass bzw. Personalausweis an. Somit fallen bei gleichzeitiger Beantragung von Ausweis und Pass künftig 12,00 EUR Gebühr an – jeweils 6,00 EUR für jedes digitale Lichtbild. Die Bundesdruckerei legt die Gebühren für die Lichtbilderfassung auf die Kommune um.
Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen. Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform können nicht verwendet werden.
Wer ab Mai 2025 ein Dokument – Ausweis oder Reisepass – beantragt, muss diese Neuerungen beachten. Bis zum 30.04.2025 ist die Antragstellung vorerst weiterhin nur mit biometrischen Lichtbildern in Papierform möglich. Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürgerservice unter der Telefonnummer 03571 456342 zur Verfügung.
Foto: Pixabay (Symbolbild)