Wichtige Informationen zu Überweisungen ab 5. Oktober 2025
Ab dem 05. Oktober 2025 tritt im europäischen Zahlungsverkehr die gesetzliche Pflicht zur sogenannten Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP) in Kraft. Dabei wird bei jeder Überweisung durch das jeweilige Kreditinstitut geprüft, ob der Empfängername / Kontoinhaber mit der IBAN übereinstimmt.
Damit auch künftig alle Zahlungen bei der Stadt Hoyerswerda fristgerecht eingehen, geben Sie bei Ihren Überweisungen den Empfängernamen bitte exakt so an, wie unten dargestellt. Sonst kann es sein, dass Zahlungen abgelehnt oder verzögert werden.
Bankverbindungen der Stadt Hoyerswerda
Ostsächsische Sparkasse Dresden | |
Kontoinhaber / Empfängername: | Stadt Hoyerswerda |
IBAN: | DE80 8505 0300 3000 0501 66 |
Commerzbank | |
Kontoinhaber / Empfängername: | Stadt Hoyerswerda |
IBAN: | DE91 8508 0200 0630 3882 00 |
Sofern der Stadt Hoyerswerda Lastschriftmandate für bestehende Zahlungsverpflichtungen vorliegen, muss nichts unternommen werden.
Auch bestehende Daueraufträge müssen nicht geändert werden. Sobald es Anpassungen an diesen gibt (z. B. durch Wechsel der Bank) oder neue Daueraufträge eingerichtet werden, greift allerdings die Empfängerüberprüfung.