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Illustration zum Online-Banking / SEPA-Überweisungen / eurpäischer Zahlungsverkehr

Wichtige Informationen zu Überweisungen ab 5. Oktober 2025

Ab dem 05. Oktober 2025 tritt im europäischen Zahlungsverkehr die gesetzliche Pflicht zur sogenannten Empfänger­überprüfung (Verification of Payee – VoP) in Kraft. Dabei wird bei jeder Überweisung durch das jeweilige Kreditinstitut geprüft, ob der Empfängername / Kontoinhaber mit der IBAN übereinstimmt.

Damit auch künftig alle Zahlungen bei der Stadt Hoyerswerda fristgerecht eingehen, geben Sie bei Ihren Überweisungen den Empfängernamen bitte exakt so an, wie unten dargestellt. Sonst kann es sein, dass Zahlungen abgelehnt oder verzögert werden.

Bankverbindungen der Stadt Hoyerswerda

Ostsächsische Sparkasse Dresden  
Kontoinhaber / Empfängername: Stadt Hoyerswerda
IBAN:   DE80 8505 0300 3000 0501 66
   
Commerzbank  
Kontoinhaber / Empfängername: Stadt Hoyerswerda
IBAN:   DE91 8508 0200 0630 3882 00

 Sofern der Stadt Hoyerswerda Lastschriftmandate für bestehende Zahlungsverpflichtungen vorliegen, muss nichts unter­nom­men werden.

Auch bestehende Daueraufträge müssen nicht geändert werden. Sobald es Anpassungen an diesen gibt (z. B. durch Wechsel der Bank) oder neue Daueraufträge eingerichtet werden, greift allerdings die Empfängerüberprüfung.

 

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Wichtige Informationen zu Überweisungen ab 5. Oktober 2025