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Neues Rathaus bei Herbstsonne

Ergebnisse der 23. Sitzung des Stadtrates

Die 23. ordentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda fand am Dienstag, dem 28.09.2021 von 17:00 bis 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.

Vorträge

Frau Brönner als Projetkoordinatorin beim IHM-Institute for Heritage Management GmbH und Dr. Jacobs vom Sorbischen Institut berichteten zum Thema „Lausitzer Tagebaufolgelandschaften als UNESCO Welterbe“. Dabei wurden die Wege und Maßnahmen aufgezeigt, wie die Lausitzer Tagebaufolgelandschaft den Titel UNESCO Weltkulturerbe erreichen kann. Das Vorschlagsgebiet illustriert 120 Jahre der Entwicklung von Strategien der großflächigen Gestaltung von ehemaligen Tagebauen und deren Umfeld. Es zeigt, wie verschiedene Generationen mit den vielfältigen Veränderungen ihrer Umgebung umgegangen sind und beweist den besonderen Innovationsgeist für die Gestaltung der Landschaft nach dem Tagebau.

Anschließend berichteten Belinda Grellmann und Frank Seifert über die Arbeit des Citymanagements und der Koordinierungsstelle Bürgerarbeit/Kultur und blickten auf die Projekte der Jahre 2020 und 2021 zurück. 2020 wurden durch das Citymanagement folgende Projekte unterstützt: Testladen (Hype / Diego-HY), Eisdiele am Markt, Digitale Informationssäule, Boulevard Altstadt, Kultursommer sowie Advent in der Altstadt. 2021 wurden bisher diese Projekte begleitet: Boulevard Altstadt, Kultursommer, Krabatmarkt, Testladen (Produktdesign Steven Finke). Geplant sind für dieses Jahr außerdem das Digitale Schaufenster sowie Advent in der Altstadt.

Schenkung

Die Erbengemeinschaft Metan/Axmann überlässt der Stadt ein Grundstück für Baumaßnahmen „Hochwassergerechter Umbau“ am sogenannten Erlengrabendüker. Die Höhe der Schenkung beträgt knapp 96 Euro. Der Stadtrat bestätigte dies per Beschluss.

Stadtratsmitglied scheidet aus

Herr Marcel Fröschl (AfD) möchte aus beruflichen Gründen sein Ehrenamt als Mitglied des Stadtrates niederlegen. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich zu und bestätigte damit, dass ein wichtiger Grund gemäß § 18 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung vorliegt.
Herr Thomas Schülke (AfD) sollte als Nachfolger von Herrn Fröschl im Stadtrat nachrücken. Jedoch musste er das Ehrenamt aus gesundheitlichen Gründen ablehnen. Die geltend gemachten Ablehnungsgründe gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung wurden anerkannt und vom Stadtrat mehrheitlich bestätigt.

Lausitzwerk GmbH – Geschäftsführer und Aufsichtsrat bestellt

Die Lausitzwerk GmbH ist ein mittelbares kommunales Unternehmen der Stadt Hoyerswerda in Gründung. Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (VBH) wird zu 100 % Gesellschafterin der Gesellschaft. 
Herr Wolf-Thomas Hendrich wird neben seiner Geschäftsführertätigkeit bei der VBH auch die Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft Lausitzwerk GmbH in Personalunion ausüben.
Sobald sich Geschäftsfelder in der Lausitzwerk GmbH ansiedeln, wird über einen zweiten Geschäftsführer entschieden.

Für den Aufsichtsrat der Lausitzwerk GmbH wurden folgende Mitglieder vorgeschlagen und vom Stadtrat bestätigt:

Herr Bürgermeister Mirko Pink (Vertreter der Stadtverwaltung)
Herr Falk Brandt (Geschäftsführer SWH)
Frau Doreen Schwietzer (AfD)
Herr Frank Hirche (CDU)
Herr Ralf Haenel (DIE LINKE)

Bürgerhaushalte 2021 und 2022

Folgenden Empfehlungen der Steuergruppe Bürgerhaushalt stimmte der Stadtrat zu:

  1. Der Bürgerhaushalt wird mit dem bekannten Verfahren und der Summe von 70.000 € im Jahr 2022 fortgeführt.
  2. Die bisherige Kostengrenze von 15.000 € für Vorschläge, die die Kernstadt betreffen, wird auf 10.000 Euro gesenkt, damit mehr Vorschläge umgesetzt werden können.
  3. Auftakt zum Bürgerhaushalt 2022 bildet die Sitzung des Stadtrates am 28.09.21. Die Bürgerinnen und Bürger können im Zeitraum vom 11. Oktober bis 14. November 2021 Vorschläge einreichen.
  4. Die Prioritätenliste für die Kernstadt wird angepasst. Damit können drei weitere Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt 2021 in die Umsetzung gehen:
  • Ergänzung der Beleuchtung des „Pinguin-Parks“ (Alte Berliner Straße) um eine Laterne an der Südecke des AWO-Kita-Geländes zur besseren Ausleuchtung
  • Anbringen eines Spiegels zur besseren Übersicht des Verkehrsflusses an der Ausfahrt der Straße An der Schule auf die Heinrich-Heine-Straße
  • Aufstellen von zusätzlicher Straßenbeleuchtung (eine Leuchte) auf dem Fuß- und Radweg hinter der Baumschule im WK II/ F.-J.-Curie-Straße zur besseren Ausleuchtung
  1. Die Position von Herrn Wiemer (Stellvertretendes Mitglied für Herrn Dominick) wird durch Frau Jenßen neu besetzt. Herr Wiemer scheidet entsprechend aus dem Gremium aus.

Einstellungsstopp aufgehoben

Der Schulhausmeister am Lessing-Gymnasium hat seine Tätigkeit zum 31.08.2021 beendet. Derzeit ist eine Krankheitsvertretung bis Ende des Jahres eingestellt. Die Nachbesetzung der Stelle ist zwingend erforderlich, daher soll die Stelle ausgeschrieben werden. Der Stadtrat hat der Aufhebung des Einstellungsstopps vom 25.11.2003 zugestimmt.

Bebauungsplan „Ferienhäuser KRABAT-Mühle“

Der Stadtrat hat der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ferienhäuser KRABAT-Mühle“ einstimmig zugestimmt. Der Planentwurf zum Bebauungsplan ist damit gebilligt worden. Der Planentwurf hat das Ziel, östlich neben der KRABAT-Mühle Schwarzkollm ein kleines Ferienhausgebiet zu entwickeln und damit die Freizeitqualität aufzuwerten.

Bebauungsplan „PV- Anlage Schwarzkollm“

Der Stadtrat hat der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. S7 „PV-Anlage Schwarzkollm“ mehrheitlich zugestimmt. Damit ist es der Firma Sabowind GmbH möglich, in der Gemarkung Schwarzkollm, Flur 1 Photovoltaikfreiflächenanlagen zu errichten. Der Ortschaftsrat wurde vorab bei der Prüfung des Vorhabens einbezogen. Durch die Photovoltaikanlagen wird ein aktiver Beitrag zur Erzeugung von alternativer Energie geleistet.

Spielplatz-Neubau im Rahmen SEKO / WEP

Die Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda plant zur Aufwertung und Erhöhung der Wohnqualität des innerstädtischen Bereiches in der Neustadt auf einem ihrer Grundstücke in der Ernst-Heim-Straße einen öffentlichen Spielplatz zu errichten. Der Wohnstandort wird dadurch aufgewertet, das soziale Miteinander gestärkt und somit der Zuzug vor allem für Familien mit Kindern attraktiver. Das Grundstück liegt im Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“. Auf einer Teilfläche des Grundstücks von ca. 2.500 qm soll ein Spielplatz für verschiedene Altersgruppen entstehen. Im Umfeld des Spielplatzes wären Parkmöglichkeiten vorhanden. Dies würde einen Besuch aus anderen Stadtteilen oder von Besuchern des Lausitzbades attraktiv machen. Der Spielplatz soll inklusionsgerecht gestaltet werden.

Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen rund 298.000 Euro. Eine Förderung ist in Höhe von maximal 275.000 Euro möglich. Die Zuwendung für die förderfähigen Kosten (100%) der Maßnahme wird im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ (WEP), Programmteil Aufwertung zu jeweils einem Drittel durch den Bund, den Freistaat Sachsen und die Stadt Hoyerswerda getragen. Sie wird im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss aus dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ (WEP) für die Gesamtmaßnahme „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“ gewährt.

Der Stadtrat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.

Aufstellungsbeschluss aufgehoben

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Seidewinkel“ ist seit dem 31.12.1992 rechtswirksam. Im Bebauungsplan werden für das gesamte Gebiet unter anderem Anlagen für kulturelle Zwecke vollständig ausgeschlossen. Eine vor Ort ansässige Gastronomie möchte sich räumlich erweitern und die Außenanlagen für die Durchführung von kulturellen Events nutzen. Eine ausnahmsweise Durchführung von wenigen Veranstaltungen im Jahr ist unter Beachtung strenger Auflagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zulässig.  Kulturelle Anlagen können im Gewerbegebiet jedoch aus Gründen des Immissionsschutzes nicht allgemein zulässig werden. Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Seidewinkel“ verfolgte dieses Ziel. Besondere Einzelfallregelungen lassen sich künftig nur durch eine separate Baugenehmigung mit Auflagen umsetzen. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist daher notwendig. Der Stadtrat stimmte dem einstimmig zu.

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 32

Ein Gewerbetreibender möchte auf dem eigenen Grundstück in der Gemarkung Klein Neida ein Wohn- und Geschäftshaus sowie eine Produktionsstätte errichten. Um das Vorhaben auf dem Grundstück zu ermöglichen, muss daher zunächst Planungsrecht durch Aufstellen eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Da das zu überplanende Grundstück unmittelbar an die Ortslage Klein Neida angrenzt, ist ein städtebaulicher Zusammenhang gegeben. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohn- und Geschäftshaus mit Produktionsstätte“ wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen.

Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie unter www.hoyerswerda.de > Politik > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender.

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