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Stadtsanierung

Bereits in den 1990er Jahren wurden für das Altstadtgebiet von Hoyerswerda zwei förmliche Sanierungsgebiete festgelegt. Mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Freistaates gelang es, beide Gebiete nachhaltig zu entwickeln und städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Arbeiten sind abgeschlossen. Durch die frühzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bei den Eigentümern in den Sanierungsgebieten konnten und können derzeit weitere Baumaßnahmen verwirklicht werden. Die Voraussetzungen für diese und weitere Maßnahmen werden im Fachdienst Stadtsanierung bearbeitet.

Hinweis: Die geltenden Unterlagen zur kommunalen Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanung, Städtebauliche Satzungen) sind hier nicht aufgeführt. Zu finden sind sie auf der Themenseite  Stadtplanung  im Hauptmenüpunkt „Stadtleben“.

 

Adresse

Altes Rathaus
Markt 1
02977 Hoyerswerda

Öffnungszeiten

Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen, Termine nach Vereinbarung
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Zuständigkeiten / Aufgaben

  • Maßnahmen des Stadtumbaus

    • Bearbeiten des „Stadtumbaus“ und der Stadterneuerung
    • Prüfung der Förderfähigkeit von geplanten Maßnahmen in den Fördergebieten
    • Überwachung und Koordinierung von Stadtumbaumaßnahmen in den Fördergebieten
    • Beantragung, Abruf und Abrechnung von Fördermitteln aus den Programmen der Städtebauförderung
  • Gemeindebestätigung Landeswohnraumförderung / Richtlinie Familienwohnen

    Bei Antragstellung auf Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen):

    • Prüfung durch den Fachdienst Stadtsanierung, ob das Vorhaben den demografischen, infrastrukturellen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht
    • Ist dies der Fall, wird die zur Antragstellung auf Landeswohnraumförderung (RL Familienwohnen) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erforderliche Gemeindebestätigung Landeswohnraumförderung erteilt (SAB-Vordruck 69011)

     

    Dokumente:

    Informationen und Dokumente zum  Integrierten Stadtentwicklungskonzept  finden Sie auf der gleichnamigen Themenseite im Hauptmenüpunkt „Stadtleben“.

    Unterlagen zu den verschiedenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepten stellen wir auf der Themenseite  Stadtsanierung/Stadtumbau  (Hauptmenüpunkt „Stadtleben“) zur Verfügung, den jeweiligen Förderprogrammen zugeordnet.

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