Stadtsanierung
Bereits in den 1990er Jahren wurden für das Altstadtgebiet von Hoyerswerda zwei förmliche Sanierungsgebiete festgelegt. Mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Freistaates gelang es, beide Gebiete nachhaltig zu entwickeln und städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Arbeiten sind abgeschlossen. Durch die frühzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bei den Eigentümern in den Sanierungsgebieten konnten und können derzeit weitere Baumaßnahmen verwirklicht werden. Die Voraussetzungen für diese und weitere Maßnahmen werden im Fachdienst Stadtsanierung bearbeitet.
Hinweis: Die geltenden Unterlagen zur kommunalen Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanung, Städtebauliche Satzungen) sind hier nicht aufgeführt. Zu finden sind sie auf der Themenseite Stadtplanung im Hauptmenüpunkt „Stadtleben“.
Adresse
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen, Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 12:00 Uhr |
Zuständigkeiten / Aufgaben
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Maßnahmen des Stadtumbaus
- Bearbeiten des „Stadtumbaus“ und der Stadterneuerung
- Prüfung der Förderfähigkeit von geplanten Maßnahmen in den Fördergebieten
- Überwachung und Koordinierung von Stadtumbaumaßnahmen in den Fördergebieten
- Beantragung, Abruf und Abrechnung von Fördermitteln aus den Programmen der Städtebauförderung
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Gemeindebestätigung Landeswohnraumförderung / Richtlinie Familienwohnen
Bei Antragstellung auf Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen):
- Prüfung durch den Fachdienst Stadtsanierung, ob das Vorhaben den demografischen, infrastrukturellen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht
- Ist dies der Fall, wird die zur Antragstellung auf Landeswohnraumförderung (RL Familienwohnen) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erforderliche Gemeindebestätigung Landeswohnraumförderung erteilt (SAB-Vordruck 69011)
Dokumente:
Informationen und Dokumente zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept finden Sie auf der gleichnamigen Themenseite im Hauptmenüpunkt „Stadtleben“.
Unterlagen zu den verschiedenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepten stellen wir auf der Themenseite Stadtsanierung/Stadtumbau (Hauptmenüpunkt „Stadtleben“) zur Verfügung, den jeweiligen Förderprogrammen zugeordnet.