Lärmaktionsplanung
Lärm gehört zu den durch die Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltproblemen der heutigen Zeit. Insbesondere als störend empfundener Lärm resultiert zu einem großen Anteil aus den Verkehren auf Straßen, Schienen und in der Luft. Eine Belastung durch Lärm kann je nach Dauer und Stärke des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder gar Schädigungen bei den Betroffenen führen.
Zum Schutz der Bürger und zur Verringerung volkswirtschaftlicher Kosten wurde aus diesem Grund die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aufgestellt, welche zum Ziel setzt, Umgebungslärm zu erkennen, bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung festzulegen.
Mit der gesetzlichen Verankerung der EU-Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) und der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) sind Kommunen deutschlandweit zur Lärmkartierung solcher Hauptverkehrsstraßen verpflichtet, die eine vorgegebene Mindest-Verkehrsmenge aufweisen. Auf Basis der Kartierung ist ein Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, durch dessen Umsetzung in erheblich belasteten Bereichen mit Wohnnutzung Lärmminderungen erreicht werden.
Gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie erfolgen Kartierung und Aufstellung/ Fortschreibung der Aktionspläne seit 2007/2008 in einem fünfjährigen Turnus. Dazu wurden im Übergang zwischen erstem und zweitem Turnus auch die jährlichen Verkehrsmengen, ab denen Straßen zu kartieren sind, von 6 auf 3 Mio. Kraftfahrzeuge (Kfz) halbiert.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2024
Die Stadt Hoyerswerda hat ihren Lärmaktionsplan für das Jahr 2024 überarbeitet. Gesetzlich ist vorgeschrieben, diese Pläne alle fünf Jahre zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Dabei konnte die Stadt auf bestehende Vorarbeiten aus den Jahren 2008 und 2018 zurückgreifen.
Im Mittelpunkt standen unter anderem folgende Fragen:
- Was hat sich seit dem letzten Plan geändert?
- Welche Maßnahmen wurden umgesetzt und mit welchem Erfolg?
- Müssen geplante Maßnahmen zeitlich verschoben oder gestrichen werden?
- Gibt es neue Möglichkeiten zur Lärmminderung?
Sowohl die Öffentlichkeit als auch relevante Behörden wurden in den Überarbeitungsprozess einbezogen. Während der öffentlichen Auslegung (20.09.–21.10.2024) gingen jedoch keine Bürgerhinweise ein. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden geprüft und relevante Hinweise nach Abwägung (siehe Anlage 1) in den neuen Plan aufgenommen.
Der aktualisierte Lärmaktionsplan in der Fassung vom 30.01.2025 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 29.04.2025 beschlossen und bildet nun die Grundlage für zukünftige Maßnahmen zur Lärmminderung in Hoyerswerda.
Dokumente zum Download (PDF):
Abwägungstabelle zum Lärmaktionsplan 2024 (Anlage 1)
Lärmaktionsplan Hoyerswerda 2024 – Textteil (Anlage 2)
Evaluierung Lärmaktionsplan 2018 (Anlage 2-0)
Schallausbreitung Straßenlärm Lden Gesamtstadt-b (Anlage 2-1)
Schallausbreitung Straßenlärm Lnigt Gesamtstadt-b (Anlage 2-2)
Hotspotanalyse Gesamtstadt-b (Anlage 2-3)
Lärmkartierung Ln B 96 Spr Chaussee M5000-b (Anlage 2-4-1)
Lärmkartierung Ln B 97 DD Str S 95 M5000-b (Anlage 2-4-2)
Lärmkartierung Ln B 97 DD Str west M5000-b (Anlage 2-4-3)
Lärmkartierung Ln Kühnichter Straße-A3-b (Anlage 2-4-4)
Gondelteich (Anlage 2-5.1)
Waldfriedhof (Anlage 2-5.2)
FKO (Anlage 2-5.3)