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Coronavirus (Grafik)

Wesentliche Regelungen der Allgemeinverfügung Landkreises Bautzen

Der Freistaat hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Als stark betroffenes Gebiet mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen in 7 Tagen je 100.000 Einwohnern hat der Landkreis daraufhin eine Allgemeinverfügung erlassen. Die neue Corona-Schutz-Verordnung und die Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen gelten vom 01.12.2020 bis zum 28.12.2020.

Der Oberbürgermeister bittet um dringende Beachtung der geltenden Regelungen und appelliert an die Bürger*innen, sich darüber zu informieren. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wesentlichen Regelungen zum Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

Tragen von Mund-Nasen-Schutz

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist unter freiem Himmel verpflichtend. Es betrifft folgende Bereiche:

• Fußgängerzonen
• verkehrsberuhigte Bereiche
• öffentliche Parkplätze
• Parkplätze vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden
• Parkhäuser, Parkgaragen und Parkdecks
• Spielplätze und Sportplätze
• Parkanlagen

Sie müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn Sie sich mit dem Auto oder Fahrrad fortbewegen. Auch bei der sportlichen Betätigung im Freien ist die Mund-Nasen-Bedeckung nicht verpflichtend.

Abgabe und Konsum von Alkohol

Die Abgabe von Alkohol ist in folgenden Bereichen untersagt:

• Fußgängerzonen
• verkehrsberuhigte Bereiche
• öffentliche Parkplätze
• Parkplätze vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden
• Parkhäuser, Parkgaragen und Parkdecks
• Spielplätze und Sportplätze
• Parkanlagen

Das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Dies betrifft Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Parkplätze, Parkanlagen, Spielplätze und Sportplätze.

Verlassen der Wohnung

Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigem Grund möglich. Triftige Gründe sind unter anderem:

• Weg zur Arbeit, Schule, Kita
• Weg zu Behörden, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Ärzten
• Weg zu Kirchen, Beerdigungen, Trauungen
• Weg zu beruflichen und schulischen Fortbildungsstätten
• Weg zum Einkauf im Landkreis Bautzen, der Stadt Dresden sowie den Nachbarlandkreisen
• Besuche bei Kranken, Behinderten
• Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht
• Besuch eines anderen Hausstandes
• Besuch des eigenen Kleingartens
• Versorgung von Tieren
• Sport und Bewegung

Nähere Regelungen zum Verlassen der Wohnung und dem Aufenthalt in der Öffentlichkeit entnehmen Sie der Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen.

Lagebericht der Stadt Hoyerswerda:
https://www.hoyerswerda.de/2020/12/01/lagebericht-hoyerswerda-zur-corona-pandemie-update-01-12-2020/
Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Corona_Allgemeinverfuegung_Verhalten_2020_11_30.pdf
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8223

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Wesentliche Regelungen der Allgemeinverfügung Landkreises Bautzen