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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 01.12.2020)

Neue Corona-Schutz-Verodnung des Freistaates Sachsen und Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen

Der Freistaat hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen, die ab 1. Dezember 2020 gilt.

Als stark betroffenes Gebiet mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen in 7 Tagen je 100.000 Einwohnern hat der Landkreis gestern eine Allgemeinverfügung erlassen, die ebenfalls ab 1. Dezember 2020 gilt.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung und die Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen gelten bis zum 28.12.2020.

Die neue Verfügung trifft u.a. die folgenden Regelungen:

  • Tragen einer Mund-Nasenbedeckung

Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird auch unter freiem Himmel täglich im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen angeordnet. Ausgenommen sind die Fortbewegung ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln und die sportliche Betätigung.

  • Kontaktbeschränkungen

Ab dem 01.12.2020 sind Treffen nur von max. 5 Personen, in 2 Hausständen in der Öffentlichkeit und Zuhause möglich. Kinder bis 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet. Ausnahme: Weihnachten: Ab 23. Dezember dürfen sich max. 10 Personen – gerechnet ohne Kinder unter 14 Jahren – unabhängig von der Zahl der Hausstände treffen.

  • Alkohol

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ab dem 01.12.2020 ganztägig (0:00 bis 24:00 Uhr) untersagt. Das gleiche gilt für die Abgabe von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, gemeint sind hier vor allem Fußgängerzonen, Parkplätze, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätze.

  • Ausgangsbeschränkungen

Im Landkreis Bautzen gilt ab dem 01.12.2020: Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist nur aus triftigem Grund möglich.

Triftige Gründe sind u.a.: der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, zu Behörden, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, zu Kirchen, Ärzten, Beerdigungen (max. 25 Personen), Trauungen (max. 25 Personen), zu Fortbildungsstätten für Beruf, Schule, Studium, zum Einkauf im Landkreis Bautzen, der Stadt Dresden sowie den Nachbarlandkreisen, Besuche bei Kranken, Behinderten, zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht, der Besuch eines weiteren Hausstandes bis max. 5 Personen insgesamt (ohne Berücksichtigung von Kindern bis 14 Jahren). Auch der Besuch des eigenen Kleingartens und die Versorgung von Tieren zählen als triftiger Grund.

Sport und Bewegung (max. 1 Hausstand) ist innerhalb eines Radius von 15 km um die eigene Wohnung erlaubt.

  • Versammlungen

Demonstrationen werden auf 200 Teilnehmer an einem festen Ort beschränkt

  • Wichtig: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates werden die Kinder in Krippen und Kitas wie im Frühjahr in festen Gruppen betreut.

Auch Schulen stellen ihren Betrieb um, wenn es notwendig ist. Grundsätzlich gilt weiter der Präsenzunterricht, die Schulpflicht besteht. Je nach Zahl der Infektionen und Quarantänen in den einzelnen Schulen bzw. Klassen entscheidet die jeweilige Schule über einen Übergang in Wechsel- oder einen Mix aus Präsenz- und Heimunterricht mittels digitaler Lernplattformen. Neu ist auch: Ab der Klasse 7 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Aktuelle Allgemeinverfügungen
AV_Corona_LRA Bautzen_301120.pdf 

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Aktuelle Regelungen des Freistaates
SMS-Sächs.Corona-Schutz-VO_271120.pdf
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen_271120.pdf

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.

Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.
Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 45 63 47.

Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden. Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der Regelungen der vorliegenden Hygienekonzepte zu erfolgen.

Die neue SächsCoronaSchVO regelt im § 3 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz (lediglich bei erteiltem Rederecht kann die Maske abgenommen werden).

  1. Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

  1. Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Bernd Wiemer Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda. Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

  1. Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.

In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27.11.2020 und der am 30.11.2020 erlassenen Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen sind Eheschließungen im engsten Familienkreis unter Beachtung notwendiger Schutz-und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5m) und in Abhängigkeit von der Größe der Räumlichkeit möglich.

  1. Trauerfeiern

Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen vom 30.11.2020 sind Beerdigungen nur noch mit einer Anzahl von bis zu 25 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet. Das gilt unabhängig davon, ob die Trauerfeiern in Innenräumen oder im Außenbereich stattfinden. Für Feiern in den Trauerhallen Neida, Bröthen, Michalken, Knappenrode, Schwarzkollm und Zeißig bestehen auf Grund der räumlichen Beengtheit weitergehende Einschränkungen der Anzahl von Trauergästen.

Die allgemeinen Hygieneregeln sind unbedingt zu beachten.

Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer: 03571 60 54 45 zu erreichen.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.

Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes Stufenkonzept erarbeitet und umgesetzt.

Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.

Die Ausbildungsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf zwingende Maßnahmen zur Erhaltung des Grundschutzes (z.B. Atemschutzübungsanlage) und unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes.

Der Dienst der Jugendfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ist aktuell ausgesetzt, siehe Stufenkonzept!

Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine strikte Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.

Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen. 

Schule und Kita – Land verschärft Maßnahmen in Hochinzidenzgebieten

Der Freistaat Sachsen verschärft die Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Hochinzidenz-gebieten.
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung werden in Gebieten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und pro Woche folgende Maßnahmen wirksam:

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht.
  • An allen Grundschulen und Förderschulen in Hochinzidenzgebieten wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt – ohne Einschränkung des Fächerkanons.
  • Weiterführende Schulen gehen in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht. Grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen.

Auch für die Kitas werden weitere Schutzmaßnahmen vorgenommen, wenn sich ein Landkreis ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche befindet.

Dann gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen. Näheres ist in Handlungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen geregelt. Sogenannte »offene Konzepte« sind bis auf weiteres nicht zulässig. Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates

Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:

https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

Hier finden Sie informationen in Leichter Sprache zum Coronavirus.

Hier finden Sie Informationen in Gebärdensprache zum Coronavirus.

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 5251-12121

erreichbar:
Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend      10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag            10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 5251-11511

erreichbar:   
Montag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag            08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch           08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Mail:                corona@lra-bautzen.de

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