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Hoyerswerda vergibt wieder Ehrenamtskarten

Im Jahr 2011 beschloss der Stadtrat erstmals die Einführung der Sächsischen Ehrenamtskarte in Hoyerswerda. Entsprechend der Neuauflagen durch den Freistaat erfolgte die Weiterführung bis Ende 2018 auchbei uns. Die landesweiten Vergünstigungen für die Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte wurden dabei in der Stadt Hoyerswerda durch Angebote lokaler Kooperationspartner erweitert. In seiner Sitzung am 26. Februar beschloss der Stadtrat die Weiterführung der Ehrenamtskarte bis zum Jahr 2021.

Bereits zum vierten Mal möchte sich die Stadt Hoyerswerda auf diese Weise bei ihren zahlreichen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern für ihr großes Engagement, das besonders auch im Jubiläumsjahr 2018 zum Tragen kam, bedanken. Wie schon in den vorangegangenen Programmperioden konnten kommunale Unternehmen als Kooperationspartner gewonnen werden, die folgende Vergünstigungen anbieten:

  • Lausitzbad Hoyerswerda: 50 % Ermäßigung auf den Einzeleintrittspreis des Karteninhabers
  • Lausitzhalle Hoyerswerda: kostenloser Besuch einer eigenproduzierten Veranstaltung nach Wahl
  • Zoo Hoyerswerda: freier Eintritt für den Karteninhaber
  • Stadtmuseum Hoyerswerda: freier Eintritt für den Karteninhaber

Es lohnt sich, die Sächsische Ehrenamtskarte bei Ausflügen in Sachsen immer bei sich zu haben – und sich vorher genau zu informieren. Ermäßigungen für ausgewählte Vorstellungen bietet beispielsweise die Semperoper in Dresden, Ermäßigungen beim Eintritt an bestimmten Tagen bietet die Albrechtsburg in Meißen oder das Schloss Moritzburg an. In Görlitz gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Stadtführung. Alle teilnehmenden Einrichtungen finden Sie unter www.ehrenamt.sachsen.de.

Die Ehrenamtskarte kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 1 Jahr
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen
  • Wohnsitzgemeinde beteiligt sich an der Vergabe der Karte – das ist in Hoyerswerda der Fall.

Die Bewerbung erfolgt über einen Antrag, der Grundinformationen zur Person und zum Engagement des Bewerbers enthält. Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements die Anmeldung.

Trägerorganisationen können sein:

  • Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden,
  • Stiftungen, Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände.

Das Antragsformular kann im Internet unter: http://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte heruntergeladen werden.

Bis zum 22.März müssen die Anträge bei Frau Sengbusch im Sekretariat des Bürgermeisters Thomas Delling, Markt 1, in 02977 Hoyerswerda, eingereicht werden. Der Verwaltungsausschuss wird in seiner Sitzung am 9. April über die Vorschläge beschließen, damit die begünstigten Bürgerinnen und Bürgern baldmöglichst  in den Besitz ihrer Ehrenamtskarte kommen. Überreicht wird diese in würdiger Form. Den Termin werden wir rechtzeitig bekanntgeben.

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