Einschränkungen Geh-/Radweg Erich-Weinert-Straße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 10.04. 07:00 bis 10.05.2024 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: Vollsperrung des Geh- und Radweges zwischen der Kreuzung Klinikum und der Fußgänger Lichtsignalanlage Heinrich-Mann-Straße
- Grund: Gehwegverlegung
- Umleitung: Für den Radverkehr auf der Weinertstraße wird eine Umleitung über die Heinrich-Mann-Straße ausgeschildert. Der Fußgängerverkehr wird an den Lichtsignalanlagen auf den gegenüberliegenden Gehweg verwiesen.