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Einschränkungen Geh-/Radweg Erich-Weinert-Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 10.04. 07:00 bis 10.05.2024  nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 

  1. Art der Sperrung: Vollsperrung des Geh- und Radweges zwischen der Kreuzung Klinikum und der Fußgänger Lichtsignalanlage Heinrich-Mann-Straße
  1. Grund: Gehwegverlegung
  1.   Umleitung: Für den Radverkehr auf der Weinertstraße wird eine Umleitung über die Heinrich-Mann-Straße ausgeschildert. Der Fußgängerverkehr wird an den Lichtsignalanlagen auf den gegenüberliegenden Gehweg verwiesen.
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Einschränkungen Geh-/Radweg Erich-Weinert-Straße