Einschränkungen Am Bahnhofsvorplatz
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum voraussichtlich ab 08.05.2024 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: Sperrung Taxistände auf dem Parkplatz, Einschränkungen für den Fußgängerverkehr
- Grund: Neubau Personenunterführung für die Bahnsteige
- Sonstiges: Baustellenverkehr auf dem Vorplatz; Verlegung des Zuganges zu den Bahnsteigen in die Bahnhofsallee neben das Stellwerk; Verlegung der Taxistände in die Parktasche vor das Bahnhofsgebäude
- Umleitung: keine