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Einschränkungen Am Bahnhofsvorplatz

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum voraussichtlich ab 08.05.2024 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: Sperrung Taxistände auf dem Parkplatz, Einschränkungen für den Fußgängerverkehr
  1. Grund: Neubau Personenunterführung für die Bahnsteige
  1. Sonstiges: Baustellenverkehr auf dem Vorplatz; Verlegung des Zuganges zu den Bahnsteigen in die Bahnhofsallee neben das Stellwerk; Verlegung der Taxistände in die Parktasche vor das   Bahnhofsgebäude
  1. Umleitung: keine
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