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Hilfe für die Wirtschaft (Stand: 20.04.2020)

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda. Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de. Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de wenden. Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

 

 

 

 

Aktuelle Förderangebote für Unternehmen, die nachweislich durch Corona in Schwierigkeiten geraten sind:

  • Soforthilfe-Zuschuss Bund

…ist ein nichtrückzahlbarer Zuschuss i.H.v.

…bis zu 9.000,- für Firmen mit bis zu 5 Beschäftigten und

…bis zu 15.000,- € für Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten

zum Antragsdokument

LAUTECH bietet kostenlose Beratung und Unterstützung für die Unternehmen, die durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind. Dabei bieten wir konkrete Hilfestellung bei der Beantragung des Soforthilfe-Zuschüsses des Bundes über die SAB in Dresden.

Die betreffenden Unternehmen können sich per E-Mail unter schlesinger@lautech.de oder per Telefon unter 01723535267 bei Frau Kathrin Schlesinger melden.

  • Sachsen hilft sofort

Das Darlehen „Sachsen hilft sofort“ wurde aufgestockt.

Für Unternehmen mit

  • bis zu 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu einer Millionen Euro, dann können bis zu 50.000,- € beantragt werden.
  • bis zu 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als einer Millionen Euro,dann können bis zu 100.000,- € beantragt werden.

Für beide gilt:

Wenn 90% des Darlehen in den ersten drei Jahren über kostenfreie Sondertilgungen zurückgezahlt werden besteht die Möglichkeit, dass 10 % des Darlehens erlassen werden können.

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

  • Kurzarbeitergeld – jetzt auch für Auszubildende ab 6 Wochen beantragbar

…Beantragung von Lohnausgleichszahlungen in Höhe von 60 bis 67 Prozent, bei der Agentur für Arbeit

zum Antragsdokument

  • Steuererleichterungen

…Beantragung von Steuererleichterungen beim Finanzamt

zum Antragsdokument

  • Stundung von Sozialabgaben

…Briefvorlage zur Stundung von Sozialabgaben bei der jeweiligen gesetzl. Krankenkasse

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