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Leitfaden zur Anmeldung öffentlicher Veranstaltungen

Die Ausführungen im Leitfaden richten sich an alle, die sich mit der Planung und Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung in der Stadt Hoyerswerda befassen.
Ziel ist es, Sie als Veranstalter bereits in der Planungs- und Vorbereitungsphase Ihrer Veranstaltung zu unterstützen und die Durchführung der Veranstaltung sicherer zu gestalten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und den zuständigen Behörden kann zu einem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und der Gewährung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen.

Welche Veranstaltungen sind genehmigungsfrei und welche fallen unter die Genehmigungspflicht?
Private Veranstaltungen wie zum Beispiel Polterabend, Geburtstage, Schuleinführung, Firmenfeiern usw. fallen mangels öffentlichen Interesses nicht unter die Anzeigepflicht, sofern sie nicht im öffentlichen Raum stattfinden.
Unter dem öffentlichen Raum versteht man Verkehrs- oder Grünflächen zu denen jedermann ohne Einschränkungen Zugang hat, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Alle Teilnehmer sind untereinander oder zum Veranstalter innerlich verbunden.
Findet die Veranstaltung zwar auf einem Privatgrundstück statt, erfolgt die Einladung aber öffentlich, zum Beispiel über Flyer, Facebook oder andere Medien, dann wird diese Veranstaltung als öffentlich eingestuft.

Öffentliche Veranstaltungen
Ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, können Sie wie folgt prüfen. 

  • Die Veranstaltung ist für die Öffentlichkeit zugänglich.
  • Es handelt sich um eine kommerzielle Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht.
  • Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Flächen (Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen) statt.
  • Es handelt sich um eine Risikoveranstaltung (erhöhtes Gefährdungspotenzial durch gefährliche Aktionen).
  • Zur Veranstaltung wird eine hohe Besucherzahl erwartet.
  • Es werden fliegende Bauten (Bühnen, Fahrgeschäfte, Zelte) zur Nutzung für die Öffentlichkeit eingesetzt.
  • Die Veranstaltung findet in Räumen oder Gebäuden statt, die baurechtlich für diese Nutzung nicht bestimmt sind und damit eine Erlaubnis erfordern.
  • Zur Veranstaltung werden zubereitete Speisen und/oder Getränke angeboten.

Trifft mindestens ein Kriterium auf Ihre Veranstaltung zu, dann ist die Veranstaltung öffentlich und unterliegt somit der Anzeige- und unter Umständen auch einer Genehmigungspflicht.
Dabei sind u. a. folgende Rechtsgrundlagen zu beachten.

  • Vorschriften der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
  • Sächsische Versammlungsstätten-Verordnung (SächsVstättVO)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
  • Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (SächsGastG)
  • Polizeiverordnung der Stadt Hoyerswerda (PolVO)

Die Anzeigepflicht entfällt für Veranstaltungen, die überwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, sofern die jeweilige Veranstaltung in Räumen stattfindet, die für diese Zwecke bestimmt sind.  

Wo und wie melde ich eine Veranstaltung an?
Ihre Veranstaltung zeigen Sie beim Bürgeramt der Stadt Hoyerswerda, Dillinger Straße 1 in 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail unter dem Kontakt buergeramt@hoyerswerda-stadt.de an.
Nutzen Sie dafür dieses Formular


Sie erhalten eine Anzeigebestätigung.

Das Bürgeramt informiert die Polizei, Feuerwehr oder weitere Fachbehörden über die Durchführung Ihrer Veranstaltung.
Ob ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden muss, entscheidet sich nach Art und Größe Ihrer geplanten Veranstaltung bzw. des zu erwartenden Gefahrenpotenziales.

Anmeldefrist
Melden Sie Ihre Veranstaltung spätestens 14 Tage vor Beginn an.
Bei größeren Veranstaltungen beachten Sie bitte, dass eine längere Vorbereitungszeit notwendig ist. Die Anzeige sollte in diesen Fällen mindestens 3 Monate vorher erfolgen, damit Sie alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig beantragen können.

Veranstaltungen im öffentlichen Raum
> auf gewidmeten Verkehrsflächen
Möchten Sie Ihre Veranstaltung auf gewidmeten Verkehrsflächen durchführen, dann gelten die Festlegungen in der Sondernutzungssatzung der Stadt Hoyerswerda.


Die Sondernutzungssatzung enthält alle Informationen über das Anbringen von Werbeplakaten, das Aufstellen eines Verkaufs- oder Informationsstandes, die Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche und die zu entrichteten Gebühren für die Inanspruchnahme der Flächen.
Zur Antragstellung nutzen Sie das folgende Formular

> auf öffentlichem Verkehrsgrund
Beabsichtigen Sie Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund durchzuführen, dann stellen Sie folgenden Antrag



Öffentlicher Verkehrsgrund ist ein Grund und Boden, der ohne weitere Beschränkungen von allen Verkehrsteilnehmern betreten oder befahren werden kann.

Gewerbegenehmigungen
Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn anzuzeigen. Vorübergehend ist das Gaststättengewerbe dann, wenn die gastronomische Tätigkeit nur zu einem besonderen Ereignis kurzfristig und nicht zu einem häufig auftretenden Ereignis stattfindet.
Nicht anzeigepflichtig ist das vorübergehende Gaststättengewerbe, wenn der Gewerbetreibende im Besitz einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung zum Ausschank von Getränken und Verabreichen von Speisen ist oder eine Genehmigung für ein stehendes Gaststättengewerbe (Schank- und/oder Speisewirtschaft, Imbiss) nach § 14 GewO besitzt.
Für die Anzeige nutzen Sie das nachfolgende Formular


Baurechtliche Anforderungen
Bei Veranstaltungen werden i.d.R. bauliche Anlagen wie Zelte, Bühnen, Tribünen, Fahrgeschäfte oder Karussells aufgebaut, die baurechtlich als sog. Fliegende Bauten bezeichnet werden.
Der Aufbau fliegender Bauten muss unter Vorlage eines Prüfbuches der Baurechtsbehörde angezeigt werden. Die Inbetriebnahme fliegender Bauten kann zudem von einer Abnahme durch die Bauaufsicht der Stadt Hoyerswerda abhängig gemacht werden.

Gebühren
Die Anzeige einer Veranstaltung ist kostenfrei. Es können Gebühren auf Basis des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes durch die beteiligten Fachbehörden erhoben werden.

Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass in diesem Leitfaden nicht alle tangierenden Rechtsverordnungen berücksichtigt werden konnten, da die Absichten der Veranstaltung zu komplex sind und nur einzelfallbezogen entschieden werden kann.

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