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Bundesfreiwilligendienst

B wie Bildung Aus Überzeugung
F wie Freiwilliges – für andere
D wie Dein Jahrein Jahr lang tätig sein.

Der BFD ist ein Bildungsjahr, in dem sich Freiwillige beruflich orientieren, praktisch tätig werden und Kompetenzen erweitern können. Der Bundefreiwilligendienst erfolgt altersunabhängig.

Dauer:                                                                                                           

  • in der Regel 1 Jahr (ab 6 Monaten möglich)
  • bei freien Stellen ist ein flexibler Einstieg jederzeit möglich

Erwartungen:

  • Sie werden in die laufende Arbeit der Einsatzstelle einbezogen.
  • Sie sind Teammitglied mit unterstützenden Tätigkeiten.
  • Sie lernen in der Gruppe sowie selbstständig zu arbeiten und können eigene Ideen in das Arbeitsfeld einbringen.
  • Sie lernen Verantwortung zu übernehmen und werden neue Erfahrungen sammeln.
  • Sie werden viele neue Kontakte knüpfen.

Was bringt’s?

  • Berufsorientierung, also Ausbildungs-, Studiums- und Berufsvorbereitung
  • Praktisches tun und neue tolle Erfahrungen sammeln
  • soziale Kompetenzen erweitern
  • eigene Horizonte erweitern und neue Impulse setzen
  • fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen
  • Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung einzubringen und weiter zu vermitteln.

Sie bekommen:

  • monatlich 300 Euro Taschengeld
  • Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
  • Bescheinigung und Zeugnis über die Teilnahme
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • 25 Bildungstage bei unter 27-jährigen, 12 Bildungstage bei über 27-jährige

Tätigkeitsfelder:

  • vielfältige und einsatzstellenspezifische Aufgaben
  • individuelle Betreuung und Begleitung von Schülern
  • Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht
  • Pausenaufsichten
  • Unterstützung bei Veranstaltungen und Events
  • Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates
  • Umsetzung eigener Projekte und Ideen
  • Betreuung im Schulclub und in der Bibliothek
  • Unterstützung im Verwaltungs-und Hausmeisterbereich

Gesetzliche Grundlagen (in jeweils aktueller Fassung):

Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) vom 28.04.2011
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz- JArbSchG) vom 12.04.1976

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