Bundesfreiwilligendienst
B wie Bildung – Aus Überzeugung
F wie Freiwilliges – für andere
D wie Dein Jahr – ein Jahr lang tätig sein.
Der BFD ist ein Bildungsjahr, in dem sich Freiwillige beruflich orientieren, praktisch tätig werden und Kompetenzen erweitern können. Der Bundefreiwilligendienst erfolgt altersunabhängig.
Dauer:
- in der Regel 1 Jahr (ab 6 Monaten möglich)
- bei freien Stellen ist ein flexibler Einstieg jederzeit möglich
Erwartungen:
- Sie werden in die laufende Arbeit der Einsatzstelle einbezogen.
- Sie sind Teammitglied mit unterstützenden Tätigkeiten.
- Sie lernen in der Gruppe sowie selbstständig zu arbeiten und können eigene Ideen in das Arbeitsfeld einbringen.
- Sie lernen Verantwortung zu übernehmen und werden neue Erfahrungen sammeln.
- Sie werden viele neue Kontakte knüpfen.
Was bringt’s?
- Berufsorientierung, also Ausbildungs-, Studiums- und Berufsvorbereitung
- Praktisches tun und neue tolle Erfahrungen sammeln
- soziale Kompetenzen erweitern
- eigene Horizonte erweitern und neue Impulse setzen
- fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen
- Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung einzubringen und weiter zu vermitteln.
Sie bekommen:
- monatlich 300 Euro Taschengeld
- Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
- Bescheinigung und Zeugnis über die Teilnahme
- 30 Tage Jahresurlaub
- 25 Bildungstage bei unter 27-jährigen, 12 Bildungstage bei über 27-jährige
Tätigkeitsfelder:
- vielfältige und einsatzstellenspezifische Aufgaben
- individuelle Betreuung und Begleitung von Schülern
- Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht
- Pausenaufsichten
- Unterstützung bei Veranstaltungen und Events
- Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates
- Umsetzung eigener Projekte und Ideen
- Betreuung im Schulclub und in der Bibliothek
- Unterstützung im Verwaltungs-und Hausmeisterbereich
Gesetzliche Grundlagen (in jeweils aktueller Fassung):
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) vom 28.04.2011
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz- JArbSchG) vom 12.04.1976