Freiwilliges Soziales Jahr
F wie Freiwilliges – Aus Überzeugung
S wie Soziales – für andere
J wie Jahr – ein Jahr lang tätig sein.
Das FSJ ist ein Bildungsjahr, in dem sich Freiwillige beruflich orientieren, praktisch tätig werden und sich ausprobieren können. Es wird in der Regel von 16-bis 26-Jährigen abgeleistet.
Dauer:
- in der Regel 1 Jahr
- beginnt in der Regel am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres
- bei freien Stellen ist ein flexibler Einstieg möglich
Erwartungen:
- Du wirst in die laufende Arbeit Deiner Einsatzstelle einbezogen.
- Du bist ein vollwertiges Teammitglied mit unterstützenden Tätigkeiten.
- Du lernst, in der Gruppe zu arbeiten, kannst Dich ausprobieren und eigene Ideen in dein Arbeitsfeld einbringen.
- Du lernst Verantwortung zu übernehmen und wirst neue Erfahrungen sammeln.
- Du wirst viele neue Kontakte knüpfen.
Was bringt’s?
- Berufsorientierung, also Ausbildungs-, Studiums- und Berufsvorbereitung
- Anrechnung als Wartesemester bzw. Anerkennung als Vorpraktikum
- Praktisches tun und neue tolle Erfahrungen sammeln
- Erweiterung deiner sozialen Kompetenzen
- eigenen Horizont erweitern und neue Impulse setzen
- im Freiwilligendienst Antworten finden
Du bekommst:
- monatlich 300 Euro Taschengeld
- Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
- Anrecht auf Kindergeld und Waisenrente
- Bescheinigung über die Teilnahme
- 30 Tage Jahresurlaub
- 25 Bildungstage
Tätigkeitsfelder:
- vielfältige und einsatzstellenspezifische Aufgaben
- individuelle Betreuung und Begleitung von Schülern
- Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht
- Pausenaufsichten
- Unterstützung bei Veranstaltungen und Events
- Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates
- Umsetzung eigener Projekte und Ideen
- Betreuung im Schulclub und in der Bibliothek
- Unterstützung im Verwaltungs-und Hausmeisterbereich
Gesetzliche Grundlagen (in jeweils aktueller Fassung):
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – JFDG vom 26.05.2008
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD) vom 10. Februar 2021
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz- JArbSchG) vom 12.04.1976