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Freiwilliges Soziales Jahr

F wie FreiwilligesAus Überzeugung
S wie Sozialesfür andere
J wie Jahrein Jahr lang tätig sein.

Das FSJ ist ein Bildungsjahr, in dem sich Freiwillige beruflich orientieren, praktisch tätig werden und sich ausprobieren können. Es wird in der Regel von 16-bis 26-Jährigen abgeleistet.

Dauer:                                                                                                           

  • in der Regel 1 Jahr 
  • beginnt in der Regel am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres
  • bei freien Stellen ist ein flexibler Einstieg ist möglich

Erwartungen:

  • Du wirst in die laufende Arbeit Deiner Einsatzstelle einbezogen.
  • Du bist ein vollwertiges Teammitglied mit unterstützenden Tätigkeiten.
  • Du lernst, in der Gruppe zu arbeiten, kannst Dich ausprobieren und eigene Ideen in dein Arbeitsfeld einbringen.
  • Du lernst Verantwortung zu übernehmen und wirst neue Erfahrungen sammeln.
  • Du wirst viele neue Kontakte knüpfen.

Was bringt’s?

  • Berufsorientierung, also Ausbildungs-, Studiums- und Berufsvorbereitung
  • Anrechnung als Wartesemester bzw. Anerkennung als Vorpraktikum
  • Praktisches tun und neue tolle Erfahrungen sammeln
  • Erweiterung deiner sozialen Kompetenzen
  • eigenen Horizont erweitern und neue Impulse setzen
  • im Freiwilligendienst Antworten finden

Du bekommst:

  • monatlich 300 Euro Taschengeld
  • Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
  • Anrecht auf Kindergeld und Waisenrente
  • Bescheinigung über die Teilnahme
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • 25 Bildungstage

Tätigkeitsfelder:

  • vielfältige und einsatzstellenspezifische Aufgaben 
  • individuelle Betreuung und Begleitung von Schülern
  • Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht
  • Pausenaufsichten
  • Unterstützung bei Veranstaltungen und Events
  • Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates
  • Umsetzung eigener Projekte und Ideen
  • Betreuung im Schulclub und in der Bibliothek
  • Unterstützung im Verwaltungs-und Hausmeisterbereich

Gesetzliche Grundlagen (in jeweils aktueller Fassung): 

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – JFDG vom 26.05.2008
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD) vom 10. Februar 2021
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz- JArbSchG) vom 12.04.1976

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