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Stabsstelle Rechnungsprüfung - Neues Rathaus - Blick ins Obergeschoss

Stabstelle Rechnungsprüfung

Die Stabsstelle Rechnungsprüfung in der Stadt Hoyerswerda ist die in § 103 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vorgegebene „Örtliche Prüfungseinrichtung“ der Stadt Hoyerswerda. Sie untersteht dem Oberbürgermeister unmittelbar.

Bei der Erfüllung unserer Aufgaben arbeiten wir gemäß § 103 Abs. 2 SächsGemO unabhängig und sind an Weisungen nicht gebunden.

Wir verstehen uns als Sachverständige für den Stadtrat und den Oberbürgermeister, insbesondere für die Haushalts- und Finanzkontrolle der gesamten Stadtverwaltung Hoyerswerda und ihrer nachgeordneten Einrichtungen.

Unsere Prüfungstätigkeit umfasst die Kontrolle der Organisation, Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns mit dem Ziel, fehlerhafte Abläufe oder Sachverhalte zu erkennen. Über die Ergebnisse unserer Prüfungen wird der Oberbürgermeister informiert.

Über die wesentlichen Feststellungen unserer Prüfungen erstatten wir einen Prüfungsbericht.

Wir wirken präventiv mit, um die Qualität der Aufgabenerfüllung und die Verwaltungsarbeit in der Stadt Hoyerswerda weiter zu verbessern.

Ansprechpartner

Katrin Säring
Stabsstellenleiterin rechnungspruefung@hoyerswerda-stadt.de Telefon: 03571 / 45 71 62 Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, Zimmer 3.19

Zuständigkeiten / Aufgaben

  • Örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Hoyerswerda durch die Stabsstelle Rechnungsprüfung

  • Laufende Prüfung der Kassenvorgänge, Kassenprüfungen bei der Stadtkasse, den Zahlstellen und Handvorschusskassen

  • Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der Stadt Hoyerswerda

  • Rechnungsprüfung der Kosten- und Leistungsrechnung und der Entgeltkalkulationen

  • Prüfung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

  • Prüfung von Vergaben vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen

  • Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für Zweckverbände auf der Grundlage von Beschlüssen des Stadtrates bzw. laut Festlegung in der jeweiligen Verbandssatzung

  • Rechnungsprüfung bei beauftragten Dritten, die sich die Stadt Hoyerswerda aufgrund Stadtratsbeschluss oder vertraglicher Vereinbarung vorbehalten hat

  • Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung von Unternehmen, die der Stabsstelle Rechnungsprüfung ein solches Prüfrecht eingeräumt haben

  • Sonderprüfungen nach Beschluss des Stadtrates

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