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Datenschutzbeauftragter

Olaf Dominick
Datenschutzbeauftragter datenschutz@hoyerswerda-stadt.de Telefon: 03571 / 45 61 02 Markt 1, Zimmer 2.13

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt und kontrolliert die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz. Die Bearbeitung von Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen fühlen, gehört neben der verwaltungsinternen Beratung der Behördenleitung sowie aller Beschäftigten in Fragen des Datenschutzes zum Aufgabenfeld .

Zuständigkeiten / Aufgaben

  • Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzes gemäß der gesetzlichen Bestimmungen

    • Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Ausführung des SächsDSG und der anderen Vorschriften über den Datenschutz (§ 11 Abs. 3 SächsDSG)
    • Beratung der Behördenleitung sowie einzelner Fachbereiche, Abteilungen und Ämter sowie aller Beschäftigten der öffentlichen Stelle in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherung
    • Durchführung der Vorabprüfung (sog. Vorabkontrolle nach (§ 10 SächsDSG) von automatisierten Verfahren, die wegen der Art der zu verarbeitenden Daten oder der Verwendung neuer Technologien und Medien besondere Risiken mit sich bringen
    • Führung der Übersicht der Verfahrensbeschreibungen über die automatisierten Verarbeitungen
    • Gewährung der Einsicht in die Verfahrensbeschreibungen für jedermann
    • Bearbeitung von Eingaben von Beschäftigten der öffentlichen Stelle sowie von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen fühlen
    • Prüfung, ob das Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 9 SächsDSG) eingehalten wird
    • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Verfahren, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
    • Prüfung, ob die technischen Maßnahmen (§ 9 SächsDSG) dem Stand der Technik entsprechen, um eine den Vorschriften des SächsDSG entsprechenden Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Kenntnisnahme, Veränderung und Verlust sicherzustellen
    • Mitwirkung bei der Erstellung von Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen mit datenschutzrechtlichem Bezug   einschließlich der Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen
    • Mitwirkung bei der Festlegung des Schutzbedarfs an den einzelnen Arbeitsplätzen, auf denen sensitive personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. im Hinblick auf besonders vertraulich zu handhabende Gesundheits- und Personalaktendaten)
    • Mitwirkung bei der Auftragsvergabe und Kontrolle der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (§ 7 SächsDSG) beim Auftragnehmer
    • Beratung in den Fragen der sicheren Aktenverwaltung, der informierenden und klaren Formulargestaltung, der datenschutzgerechten Vernichtung von Akten sowie der datenschutzgerechten Löschung von Dateien
    • Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen in Grundfragen des Datenschutzes
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