Gleichstellungsbeauftragte
Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann haben Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. In Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner*innen soll diese Aufgabe hauptamtlich erfüllt werden.
Gleichstellungsbeauftragte wirken außerhalb der Verwaltung , das heißt, sie arbeiten – meist projektbezogen – mit Verbänden, Vereinen und Institutionen in gleichstellungsrelevanten Themen zusammen. Neben der Gleichstellung von Mann und Frau sind auch die Gleichstellung behinderter und nicht-behinderter Mitbürger*innen sowie die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften Arbeitsinhalte von Gleichstellungbeauftragten.
Eine besondere Bedeutung kommt auch der Präventionsarbeit hinsichtlich der Problematik Gewalt in der Familie zu.
Zuständigkeiten / Aufgaben
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Gleichstellung von Frau und Mann in allen Bereichen
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Angelegenheiten der Familie