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Verfahren, Beteiligte & Kontakt

Von der Idee bis zur Umsetzung – Welchen Weg nimmt ein Bürgervorschlag bis er Realität wird? Wir beschreiben hier wie das Verfahren abläuft und wer daran beteiligt ist.

Allgemeines

Der Bürgerhaushalt Hoyerswerda ist ein sogenanntes Bürgerbeteiligungs- oder auch Partizipationsverfahren. Bürgerinnen und Bürger der Stadt und ihrer Ortsteile können sich am Verfahren aktiv beteiligen und so bei der Gestaltung ihres Lebensraumes mitwirken. Es ist ein informelles Verfahren, d.h. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung und/ oder Durchführung eines solchen.

Der Wunsch einen Bürgerhaushalt einzurichten und ein weiteres Instrument der bürgerschaftlichen Mitbestimmung anzubieten, bestand schon lange. Mit dem „Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020“ (sog. Pauschalengesetz), bot sich die Chance der Umsetzung. Der Stadtrat Hoyerswerda hatte mit Beschluss vom 27.11.2018 entschieden, dass aus diesen „zusätzlichen“  Mitteln erstmals ein Bürgerhaushalt für die Stadt aufgebaut wird und an deren Verteilung sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen können. Vom Charakter her handelt es sich also beim Bürgerhaushalt Hoyerswerda um ein „informelles Bürgerbudget“.

Entsprechend des Gesetztes erhielten alle kreisangehörigen Gemeinden im benannten Zeitraum jeweils pauschale Zuweisungen in Höhe von 70 € je Einwohner für die ersten 1.000 Einwohner der Gemeinde. Für die Stadt Hoyerswerda bedeutete es Zuweisungen von jeweils 70.000 € für die benannten drei Jahre, die unter dem Titel „Bürgerhaushalt“ zusammengefasst wurden. Diese insgesamt 210.000 € müssen per Gesetz bis zum 31.12.2021 vollständig verausgabt sein.

Pro Jahr stehen 50.000 € für die Kernstadt (Hoyerswerdaer Neu- und Altstadt) sowie 20.000 € für die fünf Ortsteile zur Verfügung, d. h. pro Ortsteil jeweils 4.000 €. Die Gelder der Jahre 2018 und 2019 werden zusammen im Jahr 2019 verwendet. Die Verausgabung der Mittel aus dem Jahr 2020 erfolgt im Jahr 2020. Ein Übertrag in das Folgejahr war dabei möglich.

Der Bürgerhaushalt Hoyerswerda hat sich bewährt. Die Erfolge der ersten beiden Verfahren und die Erkenntnisse aus den jeweiligen Evaluationen sprechen dafür. Er wurde gut angenommen und ist auf dem besten Weg sich zu etablieren.
Mit Beschluss Nr. 0035-I-19/26/01 vom 27.08.2019 zum Bürgerhaushalt 2020 (Auftaktbeschluss) und der damit verbundenen Bestätigung der Empfehlungen der Steuergruppe Bürgerhaushalt hat sich der Stadtrat Hoyerswerda bereits zur Fortführung des Bürgerhaushaltes als exemplarischen Bestandteil des städtischen Haushalts positioniert.
Anders als die vergangenen Bürgerhaushalte der Jahre 2019 und 2020 kann der Bürgerhaushalt 2021 nicht auf die Mittel zurückgreifen, die die Stadt über das „Pauschalengesetz“ erhalten hat. Der Bürgerhaushalt 2021 muss aus eigenen städtischen Mitteln finanziert werden. Ebenso verhält es sich für den Bürgerhaushalt 2022.
Grundsätzlich sind bis zum Jahr 2023 jährlich 70.000 € für den Bürgerhaushalt veranschlagt.

Die Konzepte der Bürgerhaushalte 2021 und 2022 orientieren sich aber an den Verfahren der Bürgerhaushalte 2019 und 2020. Die Steuergruppe Bürgerhaushalt erarbeitete dazu entsprechende Empfehlungen aus. Erfahrungswerte und Hinweise, welche im Rahmen des Evaluierungsprozesses eingegangen sind, wurden dabei berücksichtigt.

Einen Überblick über den Bürgerhaushalt Hoyerswerda gibt eine kleine Präsentation. Detaillierte Informationen und vorgenommene Verfahrensanpassungen sind nachfolgend zusammengestellt.  

Steuergruppe Bürgerhaushalt

Der Steuergruppe Bürgerhaushalt obliegt die Steuerung, Dokumentation und Überwachung des gesamten Prozesses, hier insbesondere

  • die Bewertung der Vorschläge,
  • die Zusammenstellung der Vorschlagsliste durch die Abstimmung der Bürgerinnen/ Bürger,
  • die Erstellung des Abschlussvorschlags für die Entscheidung über die Mittel des jeweiligen Bürgerhaushaltes durch den Stadtrat,
  • die jeweilige Öffentlichkeitsarbeit,
  • die Evaluation des jeweiligen Bürgerhaushaltes mit einem Abschlussbericht.

Beim Bürgerhaushalt 2019 bestand die Steuergruppe aus fünf Stadträten (je Fraktion ein Mitglied), drei Vertretern der Verwaltung (entsendet durch den Oberbürgermeister) und bis zu drei Vertretern der Öffentlichkeit bzw. Bürgerschaft. Im Rahmen der Auswertungen der Bürgerhaushalte 2019 und 2022 wurde kritisiert, dass zu wenige Personen aus der „Zivilgesellschaft“ und der Jugend in die Steuergruppe eingebunden sind. Daher gilt nun folgende Zusammensetzung: 6 Stadträte (je Fraktion ein Mitglied), ebenfalls 6 Vertreter aus der Bürgerschaft, ein/e Vertreter/in des Jugendstadtrates und 3 Vertreter/innen der Verwaltung. Damit besteht die Steuergruppe aus 16 Mitgliedern.

Auch die Besetzung der Steuergruppe soll sich für den Bürgerhaushalt nicht jährlich ändern. Sie soll vielmehr bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode bestehen bleiben. So lauteten die Empfehlungen der Steuergruppe an den Stadtrat für den Auftaktbeschluss zum neuen Bürgerhaushalt 2021. Die Mitglieder aus der Bürgerschaft wurden zur ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß § 19 SächsGemO schriftlich verpflichtet.

Die Mitglieder der Steuergruppe verständigten sich auf den jeweiligen konstituierenden Sitzungen zu folgenden allgemeine Regelungen für ihre Arbeit:

  • grundsätzliche Orientierung an der Geschäftsordnung des Stadtrates,
  • Einberufung und Öffentlichkeit der Beratungen,
  • Teilnahme an den Beratungen durch Mitglieder bzw. bei bei Verhinderung durch Stellvertreter,
  • Aufzeichnung der Beratung durch Sitzungsdienst (Bandaufzeichnung),
  • Erstellen eines Festlegungsprotokolls zur Beratungen,
  • Anwendung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit, d. h. ein Sitzungsgeld wird für die Beratungen überwiesen

Es gibt einen Sprecher der Steuergruppe sowie einen stellvertretenden Sprecher.
Die Sitzungen der Steuergruppe finden regulär im Sitzungssaal des Neuen Rathauses (S.-G.-Fretzel-Straße 1) statt.

Überblick und Grundsätze des Verfahrens „Bürgerhaushalt Hoyerswerda“

Die Ausgestaltung des Bürgerhaushaltes und damit des Bürgerbeteiligungsverfahrens wurde wie folgt mit dem Stadtrat abgestimmt und festgelegt:
Es gibt ein zweistufiges Verfahren, d. h. zwei Stufen der direkten Bürgerbeteiligung:

  1. Die Einreichung von Vorschlägen aus der Bürgerschaft und
  2. Die Abstimmung der Bürgerschaft über die geprüften und zulässigen Bürgervorschläge.

Das Verfahren sieht also nur eine Generierung von Vorschlägen aus und über die Bürgerschaft vor. Eine Liste mit Ideen zur Umsetzung über den Bürgerhaushalt aus der Stadtverwaltung ist nicht vorgesehen. Zusätzlich werden die Bürgerinnen und Bürger in die Evaluation, die Auswertung des Gesamtverfahrens einbezogen. 

Schema zum Verfahrensablauf

Zur Orientierung und als Handlungsleitfaden wird für jeden Bürgerhaushalt ein Zeit- und Maßnahmeplan erarbeitet. Dieser wird als Empfehlung von der Steuergruppe an den Stadtrat gegeben. Dieser bestätigt den Plan im Rahmen seines Auftaktbeschlusses zum jeweiligen Bürgerhaushalt. Die entsprechenden Zeit- und Maßnahmepläne sind bei den jeweiligen Bürgerhaushalten eingepflegt.

Stufe 1 – Einreichen von Vorschlägen

Vorschläge dürfen nur von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingereicht werden (Definition „Bürger“ bei „Service rund um den Bürgerhaushalt – Häufig gestellte Fragen“). Wichtigste Änderung für den Bürgerhaushalt 2021 und folgende ist, dass das Alter zur Mitwirkung am Beteiligungsverfahren „Bürgerhaushalt“ zukünftig auf 16 Jahre herabgesetzt wird, d.h. alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hoyerswerda und ihrer Ortsteile, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollen berechtigt sein, Vorschläge für den Bürgerhaushalt einzureichen (Stufe 1). Gleiches gilt bezüglich der Abstimmung über die Vorschläge (Stufe 2) und die Mitarbeit in der Steuergruppe Bürgerhaushalt.

Für das Einreichen der Vorschläge gibt es ein Formblatt (siehe „Service rund um den Bürgerhaushalt“). Es besteht keine Pflicht, dieses Formular zu nutzen, auch andere Varianten – wie E-Mail, einfacher Brief – sind für die Einsendung von Vorschlägen zugelassen. Die Mindestangaben – darunter die Personenangaben – müssen aber enthalten sein, so dass die Nutzung des Formulars empfohlen wird.

Neben diesen Voraussetzungen muss der Vorschlag folgende grundsätzliche Zielsetzungen erfüllen:

  • Vorschlag kommt vielen Bürgern zugute – Gemeinwohl, nicht zur Förderung privater Interessen,
  • Vorschlag ist realisierbar – grundsätzlich realisierbar und realisierbar bis 31.12.2021,
  • Vorschlag ist bezahlbar – entspricht den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bürgerhaushalts,
  • Vorschlag ist (möglichst) ohne Folgekosten (Abschreibung bzw. erhöhter Wartungsbedarf),
  • Vorschlag ist kein Vereinszuschuss oder Ähnliches (Betriebskostenzuschuss); Projektzuschüsse sind möglich.

Die „Steuergruppe Bürgerhaushalt“ bewertet alle zulässigen Vorschläge nach einem vorgegebenen Kriterienkatalog. Dazu gehören die oben genannten Voraussetzungen sowie z.B. folgende Zulassungs- bzw. Ausschlusskriterien:

  • Zuständigkeit der Stadt Hoyerswerda ist gegeben
  • Realisierung verstößt nicht gegen geltendes Recht (z.B. Menschenrechtsverletzung, Propaganda)
  • Vorschlag bezieht sich nicht auf Missstand, Mangel bzw. erfordert schnelles Handeln im Sinne der Gefahrenabwehr oder Ordnung (z.B. Beseitigung von illegal entsorgtem Müll, defekte Straßenlampe),
  • kein Grundstücks- oder Hauskauf,
  • keine Kreditförderung oder Kredittilgung

Entsprechend der vorgenommenen Evaluierungen sind weitere Kriterien für den Bürgerhaushalt hinzugekommen:

  • Einzelvorschläge für die Kernstadt dürfen nicht die Höhe von 10 T € überschreiten (zuvor 15 T €),
  • Pflichtaufgaben der Stadt sollten nicht Bestandteil des Bürgerhaushaltes sein (Einzelfallentscheidung),
  • Maßnahmen, welche Gebäude der Stadt betreffen, sollten nicht Bestandteil des Bürgerhaushaltes sein (Einzelfallentscheidung)

Die Fachbereiche der Stadtverwaltung arbeiten der Steuergruppe zu und unterstützen diese beim Bewertungsprozess. Gleiches gilt für die Ortschaftsräte. Diese werden ebenfalls in den Prozess der Bewertung von Vorschlägen, die ihren Ortsteil betreffen, eingebunden. Alle positiv beschiedenen Vorschläge werden in einer Gesamtvorschlagsliste zusammengestellt, welche wiederum der Stadtrat bestätigt. Daraus wird dann der Stimmzettel für die Stufe 2 entwickelt.

Stufe 2 – Abstimmung über die Vorschläge

Nur Bürgerinnen und Bürger der Stadt (Definition „Bürger“ bei „Service rund um den Bürgerhaushalt – Häufig gestellte Fragen“), die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen sich an der Abstimmung beteiligen.
Die Abstimmung ist auf einem Stimmzettel (siehe „Service rund um den Bürgerhaushalt“) vorzunehmen.
Jeder Bürger/ jede Bürgerin hat dabei maximal drei Stimmen, die er/ sie frei vergeben kann, sowohl für Vorschläge der Kernstadt als auch für Vorschläge der Ortsteile. Die Stimmen können alle einem Vorschlag zugeordnet oder auf mehrere Vorschläge verteilt werden (3:0 oder 2:1 oder 1:1:1).
Die Stimmenvergabe muss innerhalb eines bestimmten Zeitfensters erfolgen (Abstimmungszeitraum).

Die Steuergruppe stellt anhand der Voten Rankinglisten zusammen – eine für die Kernstadt und eine für jeden Ortsteil. Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Anzahl der erhaltenen Stimmen. Gewählt sind die Vorschläge mit den meisten Stimmen in absteigender Reihenfolge, welche sich in das jeweilige Budget der Kernstadt bzw. des Ortsteils in der Regel vollständig einordnen lassen.
Das sind die Vorschläge des Bürgerhaushalts. Über diese Prioritätenlisten beschließt abschließend der Stadtrat, dann können die Vorschläge nach den geltenden Regelungen und Vorschriften in die Umsetzung gehen.

Stufe 3 – Umsetzung der Maßnahmen des Bürgerhaushaltes

Entsprechend des Stadtratsbeschlusses werden durch die Fachgruppe Betriebswirtschaft/Haushalt die erforderlichen Produktsachkonten zur Finanzierung der Einzelmaßnahmen eingerichtet und den entsprechenden Fachbereichen zur Ausführung zugeordnet. Die Fachbereiche veranlassen nach den allgemeinen rechtlichen Regeln das Auslösen der Aufträge bis zu deren Abrechnung. Über den Stand der Bearbeitung und Umsetzung der Maßnahme wird öffentlichkeitswirksam berichtet. Der Vorschlaggeber/ die Vorschlaggeberin und die Steuergruppe werden entsprechend informiert. Der Stadtrat wird im Rahmen seiner Sitzungen in Kenntnis gesetzt. Gleiches gilt für den Abschluss der einzelnen Maßnahmen.

Bei der Umsetzung entstehende Kostenüberschreitungen gehen zu Lasten der Mittel des jeweils nachfolgenden Bürgerhaushaltes der Kernstadt bzw. des jeweiligen Ortsteils. Nicht verbrauchte Mittel des vorangegangenen Bürgerhaushaltes werden zum Budget des Nachfolge-Bürgerhaushaltes der Kernstadt zw. des jeweiligen Ortsteils übertragen und erhöhen diesen entsprechend. Generell gilt, dass erhebliche Betragserhöhungen über den Kostenvoranschlag hinaus unzulässig sind. 

Es folgen jeweils anschließend die Auswertung des Gesamtverfahrens und der Ergebnisse des Bürgerhaushaltes  sowie der Vorschlag (Empfehlung) für den Nachfolge-Bürgerhaushalt. Letztendlich verständigt sich der Stadtrat zu diesem Abschlussbericht der Steuergruppe.

Kontakt

Stadt Hoyerswerda
Steuergruppe Bürgerhaushalt
S.-G.-Frentzel-Str. 1
02977 Hoyerswerda

Tel.: 03571 456 107
E-Mail: buergerhaushalt@hoyerswerda-stadt.de

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