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Warnblinken für Busse in der Schulstraße

Um die Bedingungen für die Schüler des Lessing-Gymnasiums im Bereich der Bushaltestellen Schulstraße zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde gemeinsam mit den Busunternehmen und der Schule in der Verkehrskommission der Stadt abgestimmt, dass zukünftig die Busse, die die Haltestellen anfahren, „Warnblinken“ müssen.

Diese Regelung gilt ab Beginn des neuen Schuljahres (13.08.2018) jeweils an Schultagen für die Zeit von 07:00 bis 08:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr.

Gemäß §20 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf an Haltestellen, an denen Omnibusse des Linienverkehrs und Schulbusse halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, aus beiden Richtungen nur mit einer Schrittgeschwindigkeit von max. 7 km/h vorbei gefahren werden.

Fährt ein Bus mit eingeschalteten Warnblinkern die Haltestelle an, gilt Überholverbot.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, diese Regelungen besonders zu beachten!

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Warnblinken für Busse in der Schulstraße