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Feuerwehr

Erneuter Brand in ehemaliger Kaufhalle – Stadtverwaltung hat Sofortmaßnahmen eingeleitet

Am 09.08.2018, um 17:16 Uhr, wurde die Feuerwehr der Stadt Hoyerswerda zu einem Gebäudebrand in die Straße des Friedens 7 alarmiert. Es handelte sich wieder um die ehemalige Kaufhalle im Stadtzentrum.

Im Einsatz waren die Berufsfeuerwehr, die Freiwilligen Feuerwehren Dörgenhausen, Altstadt, Neustadt/Kühnicht, Zeißig, Michalken und Knappenrode mit 47 Einsatzkräften, des Weiteren jeweils drei Löschfahrzeuge, Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser und Tanklöschfahrzeuge, sowie ein Einsatzleitwagen, eine Drehleiter, ein Kommandowagen und ein Rettungswagen.

Für die Einsatzkräfte waren die hohen Temperaturen bei der Brandbekämpfung (500 Grad wurden an der Einsatzstelle gemessen) zusätzlich zu den Sommertemperaturen eine große Belastung. Das zum Innenangriff eingesetzte Personal musste daher in kurzen Intervallen ausgetauscht werden. Trotz der hohen Belastungen konnte der Brand in kurzer Zeit unter Kontrolle gebracht werden.

Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr war der Einsatz gegen 20.50 Uhr beendet

Die Brandursachenermittlung wird auch in diesem Fall durch die Polizei durchgeführt. 

Durch die Stadtverwaltung Hoyerswerda wurden sofort notwendige Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, im Vorgriff auf die entsprechenden Pflichten des nicht ortsansässigen Eigentümers.

Es wurde eine Objektkontrolle durchgeführt, in deren Ergebnis im Gefahrenbereich ein Bauzaun als Absperrmaßnahme aufgestellt wurde.

Parallel dazu wurde der Grundstückseigentümer bereits aufgefordert, das betreffende Objekt ausreichend zu sichern. Die bisher durchgeführten Sicherungen seinerseits, beispielsweise im Nachgang zum Brandereignis am 29.07.2018, waren aus Sicht der Stadtverwaltung nicht wirksam genug.

Nunmehr wurde ihm auferlegt, unverzüglich die im Gebäude befindlichen Brandlasten zu entfernen und die Gebäudeöffnungen zu vermauern, sowie kurzfristig einen Standsicherheitsnachweis für das Gebäude vorzulegen, da durch die Hitzeeinwirkung beim Brand erhebliche Schäden am Dachtragwerk und den Außenmauern zu verzeichnen sind.

Die Realisierung dieser Maßnahmen wird durch die Stadtverwaltung entsprechend kontrolliert.

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