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Coronavirus (Grafik)

Umgang mit Corona-Virus

Aktuelle Hinweise der Stadtverwaltung – Stand 14. März 2020

Um zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat Oberbürgermeister Stefan Skora im Rathaus einen Krisenstab eingerichtet. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stimmten sich in ihrer heutigen Zusammenkunft darüber ab, wie die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus/COVID-19 begrenzt werden und der Betrieb der Verwaltung dennoch aufrechterhalten werden kann.

Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation wegen der Ausbreitung des Corona-Virus und zur Unterbrechung von Infektionsketten werden demnächst alle Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden bis auf Weiteres geschlossen. Wir bitten Sie sich verlässliche Informationen zu besorgen und sich nicht auf die Sozialen Medien zu verlassen!

Bei dringenden Angelegenheiten gibt es im Gesundheitsamt des Landratsamtes eine Hotline:

Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121                     www.landkreis-bautzen.de/corona

Sprechzeiten beachten!

Sprechzeiten:
montags 09:00 – 17:00 Uhr
dienstags 09:00 – 17:00 Uhr
mittwochs 09:00 – 17:00 Uhr
donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr
freitags 09:00 – 17:00 Uhr

Auch der Mitteldeutsche Rundfunk ist eine verlässliche Quelle, es gibt auf der Webseite einen Live-Ticker.

SCHLIESSUNG ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

RATHAUS

Die Dienststellen der Stadtverwaltung Hoyerswerda sind für den Bürgerverkehr vom 16.03.2020 bis voraussichtlich 09.04.2020 geschlossen. Die Erreichbarkeit ist telefonisch und per E-Mail sichergestellt. In begründeten wichtigen Einzelfällen können Terminabsprachen zwischen dem Mitarbeiter der Verwaltung und dem Bürger getroffen werden.

Für das Bürgeramt am Standort Dillinger Straße 1 und für das Standesamt am Standort S.-G.-Frentzelstr. 1 gelten folgende Öffnungszeiten in der Zeit vom 16.03.2020 bis voraussichtlich 09.04.2020:

            Montag             8:30 – 13:00Uhr
            Dienstag           8:30 – 13:00Uhr
            Mittwoch           geschlossen, Termine nach Vereinbarung
            Donnerstag       8:30 – 13:00Uhr
            Freitag              8:30 – 13:00Uhr

SCHULEN

Sachsens Staatsministerium für Kultus ordnete am 13. März für öffentliche Schulen ab Montag, dem 16. März 2020, unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zu Hause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Über eine mögliche Schließung von Schulen aber auch von Kitas wird im Laufe der kommenden Woche entschieden, heißt es in einer Mitteilung.

KINDERTAGESSTÄTTEN

Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation werden demnächst alle Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen.

Bis dahin werden die Kindertageseinrichtungen offen gehalten. Wir möchten Ihnen ermöglichen, eine alternative Betreuung zu organisieren. Wer nicht berufstätig ist oder eine Betreuungsmöglichkeit hat, ist angehalten, sein Kind bereits ab Montag nicht mehr in die Kita zu bringen. Für die Horte gilt das gleiche.

Bei Schließung der Kitas und Horte durch das Gesundheitsamt werden wir eine Notbetreuung für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur anbieten.

FREIZEITEINRICHTUNGEN

Alle Kultureinrichtungen (Lausitzhalle, Schloss und Museum, Stadtbibliothek, Volkshochschule und Musikschule) sind bis auf weiteres geschlossen. Dasselbe gilt für die Bürgerhäuser, Vereinsheime und alle Turnhallen.

Für alle Veranstalter gilt ab heute die Allgemeinverfügung zur Absage von Veranstaltungen über 100 Personen des Landkreise Bautzen.

www.landkreis-bautzen.de/download/Ordnungsamt/Allgemeinverfuegung_LRABautzen.pdf

Oberbürgermeister Stefan Skora zu den getroffenen Maßnahmen:

„Wir werden die Ausbreitung des Coronavirus nicht verhindern können. Aber jede und jeder Einzelne muss mit seinem Handeln dazu beitragen, dass sich die Geschwindigkeit der Verbreitung nicht erhöht. Deshalb ist es unsere Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten – auch, wenn dies mit unangenehmen Einschränkungen des Alltags verbunden ist. Alle unsere Maßnahmen gelten Ihrer Gesundheit.“

Weitere Informationen:

www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

sowie in den Anlagen beigefügt.

Anlagen:

Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen über das Verbot von nicht unter freiem Himmel stattfindenden Veranstaltungen und die Meldepflicht von Veranstaltungen auf dem Gebiet des Landkreises Bautzen

Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Veranstaltungen des Robert-Koch-Institutes

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