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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht der Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie

Oft gestellte Fragen zum Osterfest

Sachsen hat mit der Corona-Schutz-Verordnung umfangreiche Entscheidungen getroffen, die das soziale Leben für die nächste Zeit, in der auch das Osterfest liegt, erheblich einschränken. Ziel dieser Rechtsverordnung ist es, eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus innerhalb der Bevölkerung zu verhindern. Es wird deshalb gebeten, die Regelungen zu beachten und möglichst wenig Gebrauch von den Ausnahmemöglichkeiten zu machen. Bitte bleiben Sie zu Hause!

  • Dürfen zu Ostern Verwandte besucht werden?

Nein, der Besuch von Familienangehörigen ist nur zulässig, wenn sie am gleichen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Reisen Sie von außerhalb Sachsens an, beachten Sie bitte auch die dort geltenden Regelungen.

  • Sind Osterfeuer erlaubt?

Nein, Osterfeuer sind untersagt.

  • Dürfen auch private Gärten besucht werden?

Ja, es dürfen nur eigene Kleingärten oder Grundstücke alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person besucht werden

  • Ist es erlaubt, Motorradausflüge zu unternehmen?

Nein, ein Motorradausflug ist kein triftiger Grund für das Verlassen der häuslichen Unterkunft. Selbstverständlich kann das Motorrad für notwendige Wege genutzt werden, z.B. für den Weg zur Arbeit oder zum Supermarkt

  • Was bedeutet die Regelung, dass Sport und Bewegung vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs erlaubt sind?

Die Regelung ist in Punkt 2.14. der Rechtsverordnung um das Wort »vorrangig« ergänzt worden. Das dient der Klarstellung. Insgesamt hat die Regelung das Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Das bedeutet, physische soziale Kontakte sind zu minimieren. Jeder soll zu Hause bleiben!

Es geht darum, den Ausnahmecharakter der Regelung zu verdeutlichen. Es soll nur die absolut notwendige Aktivität im Freien erlaubt sein, nämlich die im Umfeld des Wohnbereichs. Also sind keine Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung erlaubt. Zum Beispiel bedeutet das für Dresden, dass Ausflüge in die Sächsische Schweiz, den Tharandter Wald oder das Erzgebirge nicht gestattet sind.

  • Dürfen Zweitwohnsitze noch aufgesucht werden, wenn sie in einem anderen Landkreis liegen?

Ja, unabhängig von der Entfernung zum Erstwohnsitz

  • Ist der Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners innerhalb des Freistaates Sachsen zulässig?

Ja, dies ist ausdrücklich erlaubt.

  • Ist der Besuch des Lebenspartners außerhalb des Freistaates Sachsen zulässig?

Ja, es ist allerdings auf die umfangreichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit anderer Bundes- und Nachbarländer hinzuweisen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die geltenden Regelungen zu informieren

  • Ist es gestattet, im Freien auf einer Parkbank oder Grünfläche zu verweilen?

Ziel der gesamten Maßnahmen ist es, dass sich möglichst wenig Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Sport und Bewegung im Freien müssen daher unter dieser Prämisse gesehen werden. Jede Form von Bewegungssportarten ist hier gemeint. Unter Bewegung fällt selbstverständlich auch der Spaziergang. Zu Sport und Bewegung zählen naturgemäß auch die notwendigen Ruhe- und Entspannungsphasen. Von daher ist beispielsweise auch das kurze Sitzen auf einer Parkbank zulässig.

Sperrung des Strandbereiches zur Zwischennutzung am Westufer des Scheibe-Sees

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der vom Freistaat erlassenen Allgemeinverfügung erklärt die Stadt Hoyerswerda den Strandbereich am Westufer des Scheibe-Sees, welcher in den vergangenen beiden Jahren zur Zwischennutzung freigegeben war, für gesperrt.

Häufig gestellte Fragen zu Ausgangsbeschränkungen des Freistaates Sachsen

https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.

Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de.

Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de  wenden.

Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

Informationen zum Abbrennen der traditionellen Hexenfeuer 2020

Uns erreichen derzeit die ersten Anzeigen zum Abbrennen der jährlichen Hexenfeuer.

Aktuell können wir die Frage der Zulässigkeit der Hexenfeuer noch nicht beantworten, da wir nicht abschätzen können, ob die derzeit bis 19.04.2020 per Allgemeinverfügung ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote auch noch am 30.04.2020 gelten.

Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass gegenwärtig KEINE Ablagerung von Grünschnitt/Feuerholz auf den für das Hexenbrennen vorgesehenen Bereichen erfolgen darf, da das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist und der Transport von Grünschnitt/Feuerholz zum Hexenbrennen KEINEN triftigen Grund darstellt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Betrieb der Stadtverwaltung

Seit dem 18.03.2020 bis zunächst einschließlich 20. April 2020 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den Besucherverkehr komplett geschlossen. Die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung ist telefonisch und per E-Mail sichergestellt.

Bürgertelefon: 03571 456456 montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr, freitags 08.00 – 14.00 Uhr

E-Mail: buergeramt@hoyerswerda-stadt.de

 Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich unter

www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/

Sollten wichtige Unterlagen abzugeben sein, so wird darum gebeten, diese in den Briefkasten der Stadt Hoyerswerda am Neuen Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str.1 einzuwerfen.

Pass- und Meldeangelegenheiten

Während der angeordneten „Schließzeit“ können die folgenden Angelegenheiten ohne persönliche Vorsprache per Email (buergeramt@hoyerswerda-stadt.de) erledigt werden:

  • schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister
  • Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  • Antrag auf Begrüßungsgeld für Neugeborene (neben dem Antrag bitte auch eine Kopie der Geburtsurkunde, der/s Personalausweise/s und Nachweise über durchgeführte Untersuchungen einreichen)
  • Fundanfragen

Die entsprechenden Informationen/Anträge stehen unter www.hoyerswerda.de zur Verfügung.

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können online über die Seite des Bundesamts für Justiz (www.Bundesjustizamt.de) beantragt werden. Hierfür ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion erforderlich.

Durch die Stadt werden Führungszeugnisse nur bei nachweislicher Notwendigkeit, d.h. für Ärzte/Pflege/Betreuung/Versorgung ausgestellt.

Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns telefonisch unter 03571 /456 354 in Verbindung.

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 456 347.

Folgende Angelegenheiten können derzeit nicht erledigt werden:

  • Beantragung und Ausgabe von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Beantragung von Führungszeugnissen (siehe Ausnahmen)
  • Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
  • An-, Ab- und Ummeldungen
  • mündliche Auskünfte aus dem Melderegister
  • amtliche Beglaubigungen
  • Herausgabe von Fundsachen (Ausnahmen: Schlüssel bzw. Geldbörsen mit wichtigen Dokumenten, z. Bsp. „Bluterpass“ etc.)

Bei Fragen können Sie sich an uns unter folgender Telefonnummer wenden: 03571 / 456 354.

Sprechtag der Handwerkskammer am 16. April 2020 fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden.

Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

Die Absage der Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien (Ältestenrat, Ausschüsse, Beiräte) sowie des Jugendstadtrates und der Ortschaftsräte gilt ebenfalls bis zunächst einschließlich 20. April 2020.

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze

Die Spielplätze der Stadt Hoyerswerda sowie in den Ortsteilen dürfen nicht mehr benutzt werden, um die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich weiter einzuschränken. An den jeweiligen Spielplätzen wird noch einmal darauf hingewiesen. Auch hier bitten wir um Verständnis und appellieren an die Einsicht der Eltern, mit ihren Kindern die Spielplätze nicht aufzusuchen.

Kinderbetreuung

Seit Mittwoch, dem 18. März 2020 ist der Schulbetrieb eingestellt und die Kinderbetreuungsangebote in den jeweiligen Kindereinrichtungen entfallen. Kinder, Schülerinnen und Schüler dürfen diese Einrichtungen nicht betreten.

Betreuungsangebote wurden geschaffen für Kinder, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.

Informationen und Formulare zum Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Nach den bisherigen Festlegungen stehen alle städtischen Kindereinrichtungen der Stadt Hoyerswerda in Trägerschaft anerkannter freier und privater Träger der Jugendhilfe derzeit für die Notbetreuung zur Verfügung. Die Kinder werden in der Kindereinrichtung bzw. Grundschule betreut, die sie normalerweise besuchen.

Die getroffenen Maßnahmen führen einerseits zu Einschränkungen hinsichtlich der persönlichen Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung und bei der Kinderbetreuung; andererseits sind sie notwendig, um auch dem Gedanken des Infektionsschutzes – sowohl hinsichtlich der Bürger als auch der Beschäftigten der Stadtverwaltung – und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gerecht zu werden. 

Eheschließungen – (Änderung – Stand: 26.03.2020)

Da, mit der Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen, sofern durch den Freistaat Sachsen nichts Anderes verfügt wird, weiterhin durchgeführt werden.

Aufgrund der Empfehlungen der oberen Aufsichtsbehörde des Standesamtes ist die Wahrnehmung einer Eheschließung nur noch durch die Eheschließenden, der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und ggf. Dolmetscher/in möglich. Die Anwesenheit von Trauzeugen und Gästen ist nicht zulässig. Die Eheschließung findet grundsätzlich im Eheschließungszimmer im Standesamt statt.

Trauerfeiern

Trauerfeiern finden nur noch im Freien statt und sind auf eine maximale Anzahl von 15 Personen begrenzt.

Da alle städtischen Trauerhallen ab dem 25.03.2020 geschlossen sind, können Trauerfeiern nur im Freien an der Grabstätte durchgeführt werden. Dabei soll der vom Robert-Koch-Institut empfohlene Abstand von 1,5 m zwischen den Trauergästen eingehalten werden. Vor der Trauerfeier werden die Kontaktdaten der Trauergäste aufgenommen. Diese werden ohne Sichtung für drei Wochen aufbewahrt und dienen im Infektionsfall zur Nachverfolgung der Kontakte. Personen, die unter den aktuellen Bedingungen besonders gefährdet sind, sollten es vermeiden, an Beisetzungen teilzunehmen. Es ist verständlich, dass ein Trauerfall schon an sich eine schwierige Situation darstellt, aber unter jetzigen Gegebenheiten ist ein besonnenes Handeln der Trauernden geboten.

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag, den 29.03.2020.

Für Hoyerswerda bedeutet diese Entscheidung, dass der Wochenmarkt auf dem Lausitzer Platz und dem Markt in der Altstadt ab Mittwoch, den 01.04.2020, wieder wie gewohnt stattfindet.

Wir bitten darum, dass die Besucher des Wochenmarktes selbständig auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern achten.

Anpassungen im Bus- und Bahnverkehr im VVO ab 01. April 2020

Unternehmen reduzieren Angebot im S-Bahn- und Regionalverkehr

Ab dem 1. beziehungsweise 4. April passen die Bahngesellschaften im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) das Angebot an die deutlich gesunkene Nachfrage an. Die aktualisierten Daten sind seit dem Beginn der Woche verfügbar.

Informationen erhalten die Fahrgäste bei den Unternehmen unter www.bahn.de, www.mitteldeutsche-regiobahn.de

und www.trilex.de sowie www.dvb.de und www.vgh-hy.de.

Aktuelle Informationen sind zudem unter www.vvo-online.de  und an der InfoHotline 0351/852 65 55 erhältlich.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt

https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121

Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

  • Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne zum Download

Merkblatt für Betroffene Coronavirus_RKI               und             SMS-Coronavirus-Merkblatt

  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.

Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.

Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de

Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“

Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr

  • Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY

Telefon 0171 3403795

  • Nummer gegen Kummer:

116 111 (Kinder- und Jugendtelefon) – anonym und kostenlos von Handy und Festnetz,

montags – samstags 14 – 20 Uhr

0800 111 0550 (Elterntelefon)- anonym und kostenlos von Handy und Festnetz

montags – freitags 9 – 11 Uhr, dienstags + donnerstags 17 – 19 Uhr

www.nummergegenkummer.de

  • Telefonseelsorge:

Tel.: 0800-111 0 111 kostenlos

www.telefonseelsorge.de

  • Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD Jugendamt

Landratsamt Bautzen Tel.: 03591- 5251-51001

*** außerhalb der Öffnungszeiten & bei sofortigem Handlungsbedarf:

  • Für Frauen in akuten Notsituationen:

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000-116 016 kostenlos, auch per Chat möglich www.hilfetelefon.de

Frauenschutzhaus Bautzen: 03591- 45120

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