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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 10.06.2020)

Ab 6. Juni 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Das sächsische Kabinett hat am 3. Juni 2020 zusätzliche Lockerungen der anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht der Freistaat Sachsen weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerksbetrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen.

Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden. Der Wiederbetrieb von Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen steht unter Genehmigungsvorbehalt von Hygienekonzepten durch die zuständigen kommunalen Behörden.

Die neue Verordnung tritt am 06. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.

Die neuen Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) sowie die erlassenen Allgemeinverfügungen finden Sie hier:

SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-06-03.pdf
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-06-04.pdf
SMS-Allgemeinverfuegung-Schule-Kita-Hort-2020-06-04.pdf

Betrieb der Stadtverwaltung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen Ihnen für persönliche Vorsprachen zur Verfügung.

Zur Vermeidung eines höheren Besucheraufkommens und längerer Wartezeiten hat telefonisch unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder per E-Mail unter buergeramt@hoyerswerda-stadt.de eine Terminvereinbarung zu erfolgen.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/

Die Gebäude der Stadtverwaltung bleiben bis voraussichtlich 29. Juni 2020 verschlossen, die Besucher werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend ihres Termins einzeln eingelassen.

Es erhalten nur Bürger Zutritt, die vorab einen Termin vereinbart haben. Der Zutritt wird nur mit Mund-Nasen-Schutz gewährt.

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Oberbürgermeisterwahl

Die Einreichung der Wahlvorschläge für die Oberbürgermeisterwahl sowie die Leistung von Unterstützungsunterschriften erfolgt gemäß der Öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Hoyerswerda vom 14.05.2020 in der S.-G.- Frentzel-Straße 1 (Neues Rathaus).

Der Eingang neben dem Hauptbriefkasten (rechte Haupteingangstür am Gebäude) ist als Zugang zum Wahlbüro für den Besucherverkehr weiterhin geöffnet. Eine Beschilderung ist vorhanden. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.

Gremiensitzungen

Unter Beachtung der aktuellen Regelungen sind ab dem 18. Mai 2020 Sitzungen des Jugendstadtrates sowie der Beiräte wieder möglich. Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der empfohlenen Mindestabstandsregelungen und Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu erfolgen.

Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen und Veranstaltungen der Vereine können unter Beachtung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt werden. 
Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern) sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig. Die Hygieneregelungen und der Mindestabstand sind einzuhalten.

Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. 
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Eheschließungen wieder an allen Trauorten der Stadt Hoyerswerda (Eheschließungszimmer im Standesamt, Kaminzimmer des Schlosses und Krabatmühle in Schwarzkollm) möglich. Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten, wird in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Räumlichkeit nur eine begrenzte Anzahl von Gästen zugelassen.

Feuerwehr

Auf der Hauptfeuerwache besteht eine strikte Trennung der Bereiche, Rettungsdienst/Wachbereich Feuerwehr und Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen sowie der Freiwilligen Feuerwehr.
Dienstbetrieb sowie die Einsatzbereitschaft wird aufrechterhalten und ist gesichert. 
Ausbildungsmaßnahmen und Dienste welche zum Erhalt der Einsatzbereitschaft zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig sind werden im Fachbereich Feuerwehr (ebenfalls in den Freiwilligen Feuerwehren) wieder ermöglicht.
Einzuhaltende Festlegungen für den praktischen und theoretischen Ausbildungs- und Übungsbetrieb sind:

  • Die Aus- und Fortbildung aktiver Angehöriger kann innerhalb der Ortsfeuerwehr erfolgen
  • Die bekannten Abstands-, und Hygiene- und Desinfektionsregeln sind einzuhalten
  • Orts- und Gemeindeübergreifende Ausbildung sowie Übungen können durchgeführt werden, wenn diese zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zwingend erforderlich sind. Diese Ausbildungen sind wöchentlich beim Fachbereich zu beantragen und werden entsprechend genehmigt.
  • Die Ausbildung soll vorrangig im Freien erfolgen
  • Die Aus- und Fortbildung ist auf die tatsächliche Dauer der Maßnahme zu beschränken
  • Durchführung der Belastungsübungen in der Atemschutzübungsanlage sind eingeschränkt möglich

Private Treffen sind in den Gerätehäusern bis auf weiteres nicht gestattet.

Die Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege, der Alters- und Ehrenabteilungen und für den Dienst der Jugendfeuerwehren können aktuell noch nicht durchgeführt werden und bleiben untersagt.

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und -auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze

Die Stadt Hoyerswerda hat ab dem 04.05.2020 die schrittweise Öffnung der Spielplätze in der Stadt und in den Ortsteilen umgesetzt. Familien werden gebeten, die üblichen Hygieneregeln auch dort einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Bitte beachten Sie die örtlichen Aushänge.

Ab 6. Juni 2020: Neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas

Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde am 3. Juni 2020 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Bis Ende Juni 2020 bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können z. B. unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen. 
Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020. 
SMS-Allgemeinverfuegung-Schule-Kita-Hort-2020-06-04.pdf

Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Trauerfeiern im Außenbereich wieder ohne Beschränkung der Anzahl von Trauergästen möglich, sofern die allgemein geltenden Hygieneregeln beachtet werden. 
Beschränkungen gelten allerdings weiter für Trauerfeiern im Innenraum. So werden zwar nach interner Festlegung mit sofortiger Wirkung Trauerfeiern in den Hallen wieder gestattet. Allerdings muss auf Grund der weiterhin zu beachtenden Hygieneregeln insbesondere bezüglich der Abstandsvorgaben die Anzahl der an Trauerfeiern in den Trauerhallen anwesenden Gäste beschränkt werden. 
Detaillierte Informationen können beim Bürgeramt unter folgender Telefonnummer: 03571 / 456 456 erfragt werden.

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen.

Durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen werden für den Wochenmarkt konkrete Hygieneregelungen gefordert. Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

Offizieller Beginn der Badesaison am Scheibe-See

Seit dem 20. Mai 2020 kann der zur Zwischennutzung Baden genehmigte Strandabschnitt am Westufer des Scheibe-Sees wieder entsprechend genutzt werden. 
Seitens der Stadt Hoyerswerda wurden die notwendigen Vorbereitungsarbeiten realisiert. Dazu gehören insbesondere die Grundsäuberung des betreffenden Strandabschnittes, das Ausbringen von Begrenzungstonnen, das Anbringen der Beschilderung und das Aufstellen einer Dixi-Toilette am Parkplatz. Die tägliche Reinigung des Strandbereichs erfolgt ebenfalls bereits.
Die Stadt Hoyerswerda weist die Bürgerschaft sowie Urlauber und Gäste ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten und Baden nur im genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Strandabschnitt zulässig ist, unter Beachtung der Hinweise und Verhaltensregeln.
Angesichts der weiter andauernden Corona-Pandemie ist insbesondere die strikte Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie der per Allgemeinverfügung angeordneten Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus zu beachten.

Die genehmigte Badesaison läuft bis zum 15.10.2020.

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.

Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern. 
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen. 
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de.

Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de  wenden. 
Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt
    https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
    Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.
    https://www.coronavirus.sachsen.de/
    Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.
    Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.
    Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr
  • Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY
    Telefon 0171 3403795
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Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 10.06.2020)