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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 10.12.2020)

Kabinett plant strengere Beschränkungen in Sachsen:

Die sächsische Staatsregierung reagiert auf die stark steigenden Infektionszahlen in Sachsen und plant weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen.

Schulen, Kitas und Einzelhandelsgeschäft sollen ab dem 14. Dezember schließen. Ausgenommen werden sollen Geschäfte für den täglichen Bedarf wie beispielsweise Supermärkte, Tankstellen, Sanitätshäuser, Banken usw.

Die angepasste Verordnung soll am 11. Dezember 2020 vom Kabinett in einer Sondersitzung verabschiedet werden. Sie wird vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten. Für den Zeitraum vom 23. Dezember ab 12:00 Uhr bis zum 27. Dezember um 12:00 Uhr gelten die bisher verabschiedeten Lockerungen. Demnach können Zusammenkünfte im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen in diesem Zeitraum stattfinden. 

Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen

Um ein weitgehend einheitliches Vorgehen in Ostsachsen zu gewährleisten, treten im Landkreis Bautzen bereits ab heute, Donnerstag, den 10. Dezember 2020, einige Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen in Kraft.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in der gesamten Öffentlichkeit angeordnet, sofern sich Menschen begegnen. Alkohol (Abgabe, Konsum) ist in der gesamten Öffentlichkeit verboten und nicht mehr nur auf bestimmten Plätzen. Von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt eine Ausgangssperre mit nur wenigen Ausnahmen. Berufliche, schulische und akademische Fortbildungsmaßnahmen sind nur dann gestattet, wenn sie zwingend notwendig sind. Der Präsenzunterricht an Musikschulen wird auch für den Einzelunterricht untersagt.
Versammlungen werden auf 100 Personen und eine Dauer von 60 Minuten beschränkt.

Der genaue Wortlaut der Verfügung kann hier nachgelesen werden:

Aktuelle Allgemeinverfügung
AV_Corona_LRA Bautzen_091220.pdf 

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Aktuelle Regelungen des Freistaates
SMS-Sächs.Corona-Schutz-VO_271120.pdf
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen_271120.pdf

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.

Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.

Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.).
Rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 63 47.

Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:

Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 / 45 71 71 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 / 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der Regelungen der vorliegenden Hygienekonzepte zu erfolgen.

Die neue SächsCoronaSchVO regelt im § 3 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz (lediglich bei erteiltem Rederecht kann die Maske abgenommen werden).

  1. Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

  1. Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Bernd Wiemer Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

  1. Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.

In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27.11.2020 und der am 09.12.2020 erlassenen Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen sind Eheschließungen im engsten Familienkreis unter Beachtung notwendiger Schutz-und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5m) und in Abhängigkeit von der Größe der Räumlichkeit möglich.

  1. Trauerfeiern

Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen vom 09.12.2020 sind Beerdigungen nur noch mit einer Anzahl von bis zu 25 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet. Das gilt unabhängig davon, ob die Trauerfeiern in Innenräumen oder im Außenbereich stattfinden.
ür Feiern in den Trauerhallen Neida, Bröthen, Michalken, Knappenrode, Schwarzkollm und Zeißig bestehen auf Grund der räumlichen Beengtheit weitergehende Einschränkungen der Anzahl von Trauergästen.

Die allgemeinen Hygieneregeln sind unbedingt zu beachten.
Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 03571 / 60 54 45 zu erreichen.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.

Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes Stufenkonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Die Ausgangsbeschränkungen sind generell für Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort ausgenommen. 
Die Ausbildungsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf zwingende Maßnahmen zur Erhaltung des Grundschutzes (z.B. Atemschutzübungsanlage) und unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ist aktuell ausgesetzt, siehe Stufenkonzept!
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine strikte Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.  

  1. Schule und Kita – Land verschärft Maßnahmen

Schulen und Kindertageseinrichtungen werden ab dem 14. Dezember 2020 bis zum 08. Januar 2021 geschlossen.

Schulbetrieb ab 14. Dezember 2020:

An allen Schulen findet vom 14.Dezember 2020 bis 08. Januar 2021 (außer in den Ferien) häusliche Lernzeit statt. Der 21. und 22. Dezember 2020 bleiben zusätzliche Ferientage.
Für Grund- und Förderschulen sowie Horte wird während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler vorgehalten.

Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:
Eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen für einen eng begrenzten Personenkreis systemrelevanter Berufe wird sichergestellt.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates
Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Corona Pandemie finden Sie auf dieser Seite: https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache zum Coronavirus.

Hier finden Sie Informationen in Gebärdensprache zum Coronavirus.

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite: https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    T
    elefon       03591 5251-12121

erreichbar:
Montag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag            08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend      10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag           10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 5251-11511

erreichbar:
Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Mail:                corona@lra-bautzen.de

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