Lagebericht Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 16.12.2020)
Bundesweiter Lockdown ab heute, Mittwoch, den 16. Dezember 2020
Nachdem die sächsische Staatsregierung bereits am Freitag mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen hat, wurde die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung an den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13.12.2020 angepasst. Die Verordnung gilt bis zum 10.01.2021.
Aktuelle Corona-Maßnahmen in Sachsen:
Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen
- in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV und generell an Orten, an denen sich Menschen begegnen,
- vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen,
- vor Schulen, Kitas und Kirchen,
- in Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann,
- Maskenkontrollen im DB-Fernverkehr werden verstärkt,
- Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Bewegung im Freien im 15-Kilometer-Radius und Besuch des eigenen Grundstücks /Gartens),
- Ausgangssperre ab einem landesweiten Inzidenzwert von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Unterkunft ist dann nur noch mit triftigen Grund zulässig (Arbeit, Lieferverkehr, Pflege, Sterbebegleitung). Die Ausgangssperre gilt nicht an Heiligabend und in der Silvesternacht,
- Alkoholverbot: Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.
Einkaufen und Geschäfte
Groß- und Einzelhandel sind geschlossen.
Offen bleiben:
- Lebensmittelhandel und Warenverkauf des täglichen Bedarfs,
- Weihnachtsbaumverkauf,
- Getränkehandel,
- Tierbedarf,
- Post und Postdienstleistungen,
- Drogerien, Apotheken und Sanitätshäuser,
- Banken und Geldinstitute,
- Optiker, Hörgeräteakustiker,
- Bestatter,
- Reinigungen,
- Waschsalons,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Zeitungsverkauf,
- Tankstellen, Wertstoffhöfe,
- Kfz- und Fahrradwerkstätten.
Kontakte reduzieren und Abstand halten
- Kontakte sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.
- Strengere Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf max. 5 Personen zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
- Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.
Quarantänepflicht
- bei positivem Test,
- bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall,
- bei Verdacht auf eigene Infektion,
Schulen und Kitas
Schließung von Kitas, Schulen und Horteinrichtungen. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 8. Januar 2021 geschlossen.
In der Woche vor und nach den Weihnachtsferien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) befinden sich die Schülerinnen und Schüler in häuslicher Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten.
Weihnachten und Silvester
- Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember sind neben Menschen des eigenen Hausstandes vier weitere Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis erlaubt, unabhängig aus welchem Hausstand. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt,
- Empfehlung: 5 bis 7 Tage vor den Feiertagen sollten die Kontakte auf das wirklich Notwendigste reduziert werden,
- An Silvester und Neujahr gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester ist verboten,
- Die Ausgangssperren sind an Weihnachten und Silvester aufgehoben.
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet.
Im Übrigen wird den Einrichtungen dringend empfohlen, den Anspruch auf Testung gemäß der Corona-Testverordnung regelmäßig möglichst zweimal wöchentlich für die Beschäftigten zu gewährleisten.
Der genaue Wortlaut der aktuellen Regelungen des Freistaates kann hier nachgelesen werden:
SMS-Sächs.Corona-Schutz-VO_111220
SMS-Aenderung-Corona-Schutz-Verordung_151220
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen_121220
SMS-Allgemeinverfuegung-Aenderung-AV-Kita-Schule_111220
Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte
Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php
Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda
- Betrieb der Stadtverwaltung
Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.
Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.
Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.
Bürgeramt – abweichende Regelung
Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.
Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.
Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.
Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus
Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de
- Gremiensitzungen
Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der Regelungen der vorliegenden Hygienekonzepte zu erfolgen.
Die neue SächsCoronaSchVO regelt im § 3 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz (lediglich bei erteiltem Rederecht kann die Maske abgenommen werden).
- Bürgerhäuser
Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.
- Hilfe für die Wirtschaft
Als Wirtschaftsförderer ist Bernd Wiemer Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!
- Eheschließungen
Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 11.12.2020 sind Eheschließungen im engsten Familienkreis mit nicht mehr als 10 Personen und unter Beachtung notwendiger Schutz-und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5m) möglich.
- Trauerfeiern
Nach den aktuellen Regelungen sind Beerdigungen nur noch mit einer Anzahl von nicht mehr als 10 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet. Das gilt unabhängig davon, ob die Trauerfeiern in Innenräumen oder im Außenbereich stattfinden.
Die allgemeinen Hygieneregeln wie Wahrung des Abstandes und Tragen der Mund-Nase-Bedeckung sind dabei unbedingt zu beachten.
Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 03571 / 605445 zu erreichen.
- Wochenmärkte
Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.
Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.
- Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst
Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes Stufenkonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Die Ausgangsbeschränkungen sind generell für Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort ausgenommen.
Die Ausbildungsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf zwingende Maßnahmen zur Erhaltung des Grundschutzes (z.B. Atemschutzübungsanlage) und unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ist aktuell ausgesetzt, siehe Stufenkonzept!
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine strikte Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.
- Schließung von Schulen, Internaten und Kindertagesstätten
Die neue Corona-Schutz-Verordnung sieht auch vor, dass Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis einschließlich 8. Januar 2021 geschlossen bleiben.
In der Woche vor und nach den Weihnachtsferien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) befinden sich die Schüler in häuslicher Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben. Für Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten. Diese wird in den Grund- und Förderschulen für ihre Schüler und in Horten im Zeitraum 14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021 während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten gestattet.
Auch an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist für dort betreute Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 sowie in sonstigen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung während der üblichen Öffnungszeiten eine Notbetreuung möglich.
Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) in einem systemrelevanten Beruf tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Für bestimmte Berufsgruppen genügt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten beruflich tätig ist und an einer Betreuung des Kindes gehindert ist.
Eine Notbetreuung ist auch möglich, wenn das Jugendamt eine drohende Kindeswohlgefährdung feststellt.
Die Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung und das Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung finden Sie hier:
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage 1-2 – Liste Berufsgruppen
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage 3 – Formblatt
- Anpassungen im Stadtlinienverkehr
Der Fahrplan im Stadtverkehr bleibt vorerst unverändert. Eine Reduzierung wie im April und Kurzarbeit ist derzeit nicht geplant. Damit bieten wir den wenigen verbliebenden Fahrgästen ausreichend Platz und Abstand.
Die Mobilitätszentrale bleibt ebenfalls geöffnet.
Die morgendlichen und nachmittäglichen Verstärker für den Schülerverkehr auf den Linie 1 und 5 entfallen ab 21.12.2020. Diese Fahrten sind im Fahrplan mit „nur an Schultagen“ gekennzeichnet.
Der Landkreis Bautzen hat den Schülerverkehr ab dem 16.12.2020 abbestellt.
Der Marktbusverkehr zum Globus wird ab sofort bis zum 27.01. eingestellt, da dieser einen größeren Einzugskreis als 15 km hat.
Weitere Informationen und wichtige Hotlines:
Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates
Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus.
- https://www.sk.sachsen.de/information-in-leichter-sprache-6003.html
Hier finden Sie informationen in Leichter Sprache zum Coronavirus.
- https://www.sk.sachsen.de/informationen-in-gebaerdensprache-6005.html
Hier finden Sie Informationen in Gebärdensprache zum Coronavirus.
Impfzentren sind vorbereitet
Die Corona-Impfzentren in Sachsen sind komplett aufgebaut und stehen für eine Inbetriebnahme bereit. Sozialministerin Petra Köpping sagte in Dresden, erste Impfungen könnten im Freistaat am 27. oder 28. Dezember erfolgen, falls die erforderlichen Impfdosen rechtzeitig ausgeliefert würden. In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt gibt es nun eine geeignete Liegenschaft für die Durchführung der Impfungen und mindestens ein mobiles Impfteam, etwa für Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
Der Standorte des Impfzentrums im Landkreis Bautzen ist die Sporthalle am Flugplatz Kamenz:
Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona
- Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
Telefon 03591 5251-12121
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.
- Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
Telefon 03591 5251-11511
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mail: corona@lra-bautzen.de