Ergebnisse der 15. Sitzung des Stadtrates
Die 15. (ordentliche) Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda fand am Dienstag, dem 22.12.2020, um 17:00 Uhr in der Aula des Léon-Foucault-Gymnasiums statt. Corona-bedingt hatte die Sitzung eine kurze Tagesordnung und war gegen 17:15 Uhr beendet.
Aufhebung Einstellungsstopp bei der Feuerwehr
Der seit 2003 geltende Einstellungsstopp für unbesetzte Planstellen im Fachbereich Feuerwehr wird für das Jahr 2021 aufgehoben. Damit ist es möglich, dem Fachkräftemangel im Fachbereich Feuerwehr entgegenzusteuern und Dienstschichten in den Wachabteilungen, dem Rettungsdienst und der IRLS-OSN auch zukünftig auf einem qualitativ hohen Niveau zu erfüllen.
Förderung freier Träger der Jugendhilfe
Die Stadt Hoyerswerda und der Landkreis Bautzen finanzieren auch weiterhin Kinder- und Jugendprojekte. Dabei fördert der Landkreis Bautzen pro Träger eine Fachkraft mit 0,5 VzÄ (entspricht der Hälfte einer Vollzeitstelle) sowie 5.000 Euro Sachkosten. Die Stadt Hoyerswerda finanziert die Fachkräfte vollumfänglich und steuert für Sachausgaben pauschal 10.000 Euro pro Vollzeitstelle bei. Außerdem kann sie auf Antrag eine Förderung für die Nutzung und Bewirtschaftung von Gebäuden oder Räumen in der Stadt gewähren. Für den Doppel-Haushalt 2021/2022 sollen dafür Gelder in Höhe von maximal 353.729 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Folgende Projekte werden ab 2021 gefördert:
Der Erlebnisraum Kinder- und Jugendfarm des CSB Sachsen e.V. beschäftigt für sein Projekt 1,0 VzÄ mit sozialpädagogischem Abschluss sowie 0,75 VzÄ ohne pädagogischen Abschluss. Die Finanzierung erfolgt anteilig durch den Landkreis Bautzen (0,5 VzÄ) und die Stadt Hoyerswerda (1,25 VzÄ). Weiterhin erhält der Träger von der Stadt eine Sachkostenpauschale. Insgesamt erhält der Träger von der Stadt knapp 80.000 Euro.
Das Jugendclubhaus OSSI ist das einzige Jugendhaus der Stadt und beschäftigt 2,0 VzÄ mit sozialpädagogischem Abschluss. Diese werden vom Landkreis Bautzen mit 0,5 VzÄ und von der Stadt Hoyerswerda mit 1,5 VzÄ finanziert. Weiterhin erhält der Träger eine Sachkostenpauschale und eine Förderung für die Bewirtschaftung von städtischen Gebäuden. Insgesamt erhält der Träger von der Stadt rund 130.000 Euro.
Folgende Projekte werden ausschließlich durch die Stadt Hoyerswerda gefördert:
Als ergänzendes, peripheres Projekt wird der EVJU e.V. mit 0,25 VzÄ vollumfänglich gefördert. Zusammen mit der Sachkostenpauschale wird die evangelische Jugendarbeit mit rund 10.000 Euro von der Stadt Hoyerswerda unterstützt.
Der CSB Sachsen e.V. bietet neben den Angeboten der Kinder- und Jugendfarm einen lehrplanbezogenen, unterrichtsergänzenden und handlungsorientierten Projektunterricht an. Diese Personalstelle (1,0 VzÄ) wird über das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) mit 0,75 VzÄ gefördert. Die Stadt fördert diese Stelle mit 0,25 VzÄ vollumfänglich. Zusammen mit der Sachkostenpauschale erhält der Träger rund 18.000 Euro von der Stadt.
Das Projekt „Bildungs-, Demokratie- und Lebensperspektivprojekte an der Schnittstelle Schule/Jugend“ der RAA Hoyerswerda Ostsachen e.V. erhält eine vollumfängliche Förderung der Personalkosten (1,25 VzÄ). Zusammen mit der Sachkostenpauschale erhält der Träger knapp 75.000 Euro von der Stadt.
Befreiung von Sondernutzungsgebühren
Für ortsansässige Gewerbetreibende werden vom 01.01. bis 31.12.2021 weiterhin keine Sondernutzungsgebühren für erlaubnispflichtige Sondernutzungen, wie z.B. die Betreibung von Außengastronomie, erhoben. Auch die Erweiterung der bisher genutzten Sondernutzungsflächen wird weiterhin ermöglicht. Gewerbetreibende sind allerdings verpflichtet, die geplante Sondernutzung wie üblich zu beantragen.