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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 28.01.2021)

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 28. Januar 2021

Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar seine Corona-Schutz-Verordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um.

Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar.

Die Grundsätze der bisherigen Verordnung, wie die Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Neu ist u.a. die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder von FFP2-Masken in festgelegten Fällen sowie die Verpflichtung von Arbeitgebern bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Bestimmungen für Beschäftigte in Arbeits- und Betriebsstätten sind entsprechend der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021 ergänzend aufgenommen worden.

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Sachsen:

Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen

  • Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung,
  • Maskenpflicht in Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann,
  • Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen des Hauses ist nur mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Besuch des eigenen Grundstücks /Gartens),
  • Erweiterte Ausgangsbeschränkung: von 22 bis 6 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist dann nur aus besonders wichtigen Gründen erlaubt (Ausübung der Berufstätigkeit, Inanspruchnahme medizinischer Hilfe, Versorgung von Tieren,
  • 15-Kilometer-Regel: Die 15-Kilometer-Begrenzung rund um den Wohnbereich oder den Arbeitsplatz für Freizeitaktivitäten und den Einkauf bleibt weiterhin bestehen,
  • Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, verboten. Die konkret betroffenen Orte werden jeweils von der zuständigen Kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Landkreis festgelegt.

Einkaufen und Geschäfte

Groß- und Einzelhandel sind geschlossen.

Geöffnet bleiben:

  • Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs,
  • Geschäfte, die ein Mischsortiment anbieten, dürfen öffnen, wenn der Schwerpunkt des Angebots (mehr als 50 Prozent) auf dem erlaubten Sortiment liegt,
  • Getränkehandel,
  • Tierbedarf,
  • Post und Postdienstleistungen,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser und Orthopädieschuhtechniker,
  • Banken und Geldinstitute,
  • Optiker, Hörgeräteakustiker,
  • Bestatter,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Zeitungsverkauf,
  • Tankstellen, Wertstoffhöfe,
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Kontakte reduzieren und Abstand halten

  • Kontakte sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Kontaktbeschränkungen: Private Kontakte sind nur zwischen Personen eines Hausstandes mit einer anderen Person erlaubt. Ausnahmen gelten für Familien oder Nachbarn, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen. Hierbei dürfen sich diese Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen treffen.
  • Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.

Quarantänepflicht

  • bei positivem Test,
  • bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall,
  • bei Verdacht auf eigene Infektion.

Schulen und Kitas

Schließung von Kitas, Schulen und Horteinrichtungen. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 14. Februar 2021 geschlossen.
Seit dem 18. Januar nehmen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) am Präsenzunterricht teil.
Öffnung der Berufsschulen für Abschlussklassen: Nach den Winterferien ab dem 8. Februar können Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen wieder in den Präsenzunterricht. Aus Infektionsschutzgründen findet der Unterricht in geteilten Klassen statt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Winterferien: Die Winterferien werden verkürzt und deren Zeitraum verändert. Danach beginnen die Winterferien am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.

Zugang zu Pflegeeinrichtungen und Kliniken: nur mit negativem (Schnell)-Test

Der genaue Wortlaut der aktuellen Regelungen des Freistaates kann hier nachgelesen werden:

SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung_260121
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen_080121
SMS-Allgemeinverfuegung-2te-Aenderung-AV-Kita-Schule_090121

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.

Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.
Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus
Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Ab sofort finden nur noch Sitzungen der beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss) sowie des Stadtrates statt. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen und Abstandregelungen werden alle Sitzungen in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt. Die Sitzungen der Ortschaftsräte finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.
Die SächsCoronaSchVO regelt im § 3 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz (lediglich bei erteiltem Rederecht kann die Maske abgenommen werden).

  1. Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

  1. Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Bernd Wiemer Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

  1. Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 09.01.2021 sind Eheschließungen im engsten Familienkreis mit nicht mehr als 10 Personen und unter Beachtung notwendiger Schutz-und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5m) möglich.

  1. Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Beerdigungen nur noch mit einer Anzahl von nicht mehr als 10 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet. Das gilt unabhängig davon, ob die Trauerfeiern in Innenräumen oder im Außenbereich stattfinden.
Die allgemeinen Hygieneregeln wie Wahrung des Abstandes und Tragen der Mund-Nase-Bedeckung sind dabei unbedingt zu beachten.
Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 03571 / 605445 zu erreichen.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.
Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes Stufenkonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Die Ausgangsbeschränkungen sind generell für Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort ausgenommen. 
Die Ausbildungsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf zwingende Maßnahmen zur Erhaltung des Grundschutzes (z.B. Atemschutzübungsanlage) und unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ist aktuell ausgesetzt, siehe Stufenkonzept!
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine strikte Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.  

  1. Schließung von Schulen, Internaten und Kindertagesstätten

Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 14. Februar geschlossen.
Die Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung und das Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung finden Sie hier:
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08-Anlage1-2
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08-Anlage3

  1. Anpassungen im Stadtlinienverkehr

Der Fahrplan im Stadtverkehr bleibt vorerst unverändert. Eine Reduzierung wie im April 2020 ist derzeit nicht geplant. Damit bieten wir den wenigen verbliebenden Fahrgästen ausreichend Platz und Abstand.
Die Mobilitätszentrale bleibt ebenfalls geöffnet, inzwischen wieder zu den regulären Zeiten von 07:00 bis 18:00 Uhr. Die morgendlichen und nachmittäglichen Verstärker für den Schülerverkehr auf den Linie 1 und 5 entfallen mindestens bis zum 05.02.2020, dem Ende der verlegten und verkürzten Schulferien. Diese Fahrten sind im Fahrplan mit „nur an Schultagen“ gekennzeichnet.
In der neuen, ab 11.01.2021 geltenden Corona-Schutz-VO wird voraussichtlich für den ÖPNV eine maximale Auslastung von 25% „dringend empfohlen“.
Die eingesetzten Busse haben 109 zugelassene Plätze (31 Sitz und 78 Stehplätze). Blieben also 27 nutzbare Plätze. Das reicht derzeit völlig aus.
Praktische Einschränkungen ergeben sich damit voraussichtlich nicht.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

Derzeit nur vereinzelt neue Termine für Erst-Impfung möglich!

In Sachsen können derzeit nur vereinzelt neue Termine für die Erst-Impfung in Impfzentren vereinbart werden. Der Grund dafür ist eine derzeit reduzierte Liefermenge des Impfstoffs von BioNTech / Pfizer. Schwerpunkt sind daher zur Zeit die Erstimpfungen in den Pflegeeinrichtungen.
Bitte beachten Sie: Vor Ort oder via Post können grundsätzlich keine Termine vereinbart werden.
Geplant ist ab Anfang März wieder regelmäßig Termine in Größenordnungen anzubieten.

Höchste Priorität bei der Coronaschutzimpfung haben laut Impfverordnung des Bundes:

  • über 80-Jährige,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).

 Informationsangebot des DRK Sachsen zu den sächsischen Impfzentren:  https://drksachsen.de/impfzentren.html

Der Standort des Impfzentrums im Landkreis Bautzen ist die Sporthalle am Flugplatz Kamenz.

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates
Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 5251-12121

erreichbar:                  

Montag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag            08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch           08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend       10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag            10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 5251-11511

erreichbar:                   

Montag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag            08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch           08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mail:                corona@lra-bautzen.de

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