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Vorderansicht Leon-Foucault-Gymnasium

Ergebnisse der 16. Sitzung des Stadtrates

Die 16. ordentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda fand am Dienstag, dem 26.01.2021 um 17:00 Uhr in der Aula des Léon-Foucault-Gymnasiums statt.

Der Stadtrat begann aus traurigem Anlass mit einer Schweigeminute für den im Dezember an Corona verstorbenen Stadtrat Hans-Joachim Donath. Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh betonte das große Engagement von Hans-Joachim Donath für die Stadt und fügte hinzu: „Er ist viel zu zeitig von uns gegangen.“ Der bei Freunden und Mitstreitern als „Hajo“ bekannte Stadtrat begann sein berufliches Wirken in Hoyerswerda in den 1980er Jahren im Jugendclub im Haus der Berg- und Energiearbeiter und trug bis zuletzt maßgeblich zum kulturellen Leben in der Stadt bei. Die Witwe des Verstorbenen, Angela Donath, sprach vor dem Stadtrat. „Sein Engagement für diese Stadt ist außerhalb jeder Vorstellungskraft. Die große Anerkennung und den Dank, der ihm heute entgegenbracht wird, hat er sich hart erarbeitet.“ Hans-Joachim Donath wurde 57 Jahre alt.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Drei Firmen, die an der Erstellung des Schwibbogens im Ortsteil Dörgenhausen im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2019 beteiligt waren, haben auf ihre Vergütung verzichtet. Der Stadtrat stimmte der Leistungsspende in Höhe von insgesamt rund 1.350 Euro zu.

Aufhebung Einstellungsstopp

Der Einstellungsstopp für die Besetzung der Stelle „Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters“ (m/w/d) wurde aufgehoben. Die Stelle war nach interner Umsetzung des bisherigen Stelleninhabers frei und kann nun neu besetzt werden. Zukünftig wird Herr Christian Hoffmann diese vertrauensvolle Aufgabe wahrnehmen.

Änderung zur Satzung über die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur

In der bisherigen Satzung ist geregelt, dass der/die Beauftragte für sorbische Angelegenheiten Mitarbeiter/in der Stadt sein soll. Mit Ablauf des 31.08.2020 ist die Beauftragte für sorbische Angelegenheiten, Frau Gabriela Linack, in den Ruhestand getreten und nimmt die Aufgaben seither ehrenamtlich wahr. Zur rechtlichen Klarstellung wurde die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur in der Stadt Hoyerswerda beschlossen. Von nun an »kann« die/der Beauftragte für sorbische Angelegenheiten Mitarbeiter/in der Stadt sein – muss er/sie aber nicht. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft.

Änderung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

In der sogenannten Entschädigungssatzung ist geregelt, dass unter anderem Mitglieder des Stadtrates, der Ortschaftsräte, der Ausschüsse und Beiräte eine Aufwandsentschädigung erhalten. Frau Gabriela Linack nimmt seit 01.09.2020 die Aufgaben der Beauftragten für sorbische Angelegenheiten ehrenamtlich wahr. Auch ehrenamtlich Beauftragte sollen eine Aufwandsentschädigung erhalten. Daher wurde die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft.

Neues Mitglied im Beirat für sorbische Angelegenheiten

Frau Gabriela Linack wird ab sofort den Beirat für sorbische Angelegenheiten als sachkundige Einwohnerin verstärken. Damit besteht der Beirat aktuell aus 10 Mitgliedern, davon vier Stadträten und sechs sachkundigen Einwohner/innen.

Genehmigung der Eintragung einer Grundschuld im Erbbaugrundbuch des Schulträgervereins Johanneum Hoyerswerda e.V.

Im Grundbuch des Amtsgerichtes Hoyerswerda ist die Stadt als Eigentümer des Grundstückes eingetragen, auf dem der Schulträgerverein Johanneum Hoyerswerda e.V. über Erbbaurecht verfügt. Zwischen dem Verein und dem Freistaat Sachsen wurde eine Grundschuld bestellt, damit die Schule teilsaniert werden kann. Vorgesehen sind Fördermittel aus dem Förderprogramm Schulische Infrastruktur der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für die Dachsanierung, Entwässerung von Dach- und Hofflächen, Reparatur der Beleuchtungssteuerung, Fahrradüberdachung, Sanierung der Sonnenschutzanlage und die Neuordnung der Essensausgabe in der Mensa. Die Zustimmung der Stadt wurde erteilt und per Beschluss bestätigt.

Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Bröthener Weg“

Der Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Bröthener Weg“ wird aufgehoben. Das Satzungsgebiet befindet sich vollständig im Wald, einer Bebauung kann nicht zugestimmt werden. Die Inanspruchnahme von Waldflächen für die Siedlungsentwicklung widerspricht der Zielstellung des Landesentwicklungsplanes, den Waldanteil in Sachsen auf 30 % zu erhöhen. Zudem wäre eine Siedlung in dem Gebiet einer erhöhten Waldbrandgefahr ausgesetzt.  

Neue Friedhofssatzung

Der Stadtrat hat die Friedhofssatzung einschließlich Friedhofsgebührensatzung in geänderter Fassung beschlossen. Bei der Friedhofssatzung wurden unter anderem inhaltliche Änderungen und Anpassungen an die aktuellen Gesetzesgrundlagen sowie, aus Gründen der besseren Lesbarkeit, eine Neuordnung der Regelungen zu den Paragrafen innerhalb der Satzung vorgenommen. Die bisher gültige Friedhofsgebührensatzung trat am 01.01.2006 in Kraft. Eine Neukalkulation war notwendig, um in Zukunft kostendeckend zu wirtschaften.

Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie unter www.hoyerswerda.de > Politik > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender.

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Ergebnisse der 16. Sitzung des Stadtrates