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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 16.02.2021)

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 15. Februar 2021
Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10. Februar seine Corona-Schutz-Verordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um.
Die Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Hingegen hat das Kabinett erste Lockerungen beschlossen.

Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis zum 7. März 2021.

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Sachsen und im Landkreis Bautzen, insbesondere:

Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen

  • Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung. Es gilt zudem eine medizinische Maskenpflicht in Kraftfahrzeugen, wenn Personen außerhalb des eigenen Hausstandes mitfahren.
  • Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen des Hauses ist nur mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Besuch des eigenen Grundstücks /Gartens).
  • Erste Lockerungen: Landkreis Bautzen hebt 15-km-Radius und Ausgangssperre auf
    Der Landkreis Bautzen hebt ab heute, Dienstag den 16. Februar 2021, die 15-km-Regelung für Einkauf und Sport auf. Das gleiche gilt für die nächtliche Ausgangssperre. Grund ist eine Regelung in der seit gestern geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates. Demnach können Landkreise die 15-km-Regel aufheben, wenn Freistaat und Landkreis mindestens fünf Tage einen Inzidenzwert von unter 100 Neuinfektionen in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner vorweisen.
    AV_LRA BZ_Aufhebung_Beschraenkung_Ausgangssperre_15_Februar_2021

Einkaufen und Geschäfte

Öffnen dürfen ab dem 15. Februar die von der Schließung betroffenen Geschäfte zur Abholung von bestellter Ware unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Die Waren müssen vorab telefonisch oder online angeboten werden. (click & collect).
Friseure und Fußpflegestudios dürfen ab 1. März unter Bedingungen (Hygienekonzept, medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Terminvergabe und wöchentliche Testungen der Mitarbeiter) öffnen.
Fahrschulen können für Personen öffnen, die eine Fahrerlaubnis aus berufsqualifizierenden Gründen benötigen.

Geöffnet bleiben:

  • Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs,
  • Geschäfte, die ein Mischsortiment anbieten, dürfen öffnen, wenn der Schwerpunkt des Angebots (mehr als 50 Prozent) auf dem erlaubten Sortiment liegt,
  • Getränkehandel,
  • Tierbedarf,
  • Post und Postdienstleistungen,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser und Orthopädieschuhtechniker,
  • Banken und Geldinstitute,
  • Optiker, Hörgeräteakustiker,
  • Bestatter,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Zeitungsverkauf,
  • Tankstellen, Wertstoffhöfe,
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Kontakte reduzieren und Abstand halten

  • Kontakte sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Kontaktbeschränkungen: Private Kontakte sind nur zwischen Personen eines Hausstandes mit einer anderen Person erlaubt. Ausnahmen gelten für Familien oder Nachbarn, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen. Hierbei dürfen sich diese Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen treffen.
  • Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.

Quarantänepflicht

  • bei positivem Test,
  • bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall,
  • bei Verdacht auf eigene Infektion.

Schulen und Kitas

Die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen werden zum 15. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb (strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen) wieder öffnen. Für Grundschüler wird die Schulbesuchspflicht aufgehoben. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.

Ebenso wird Schülerinnen und Schülern der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Schulbesuch wieder ermöglicht.

Nachdem die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen bereits im Präsenzunterricht sind, ermöglicht die neue Corona-Schutzverordnung ab dem 22. Februar den Schulbesuch für weitere Schüler. Die Öffnung gilt für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie für die Schülerinnen und Schüler im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr.

Vor dem Eingangsbereich der Einrichtungen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal verbindlich.

Einzelunterricht an Musikschulen und durch freiberufliche Musikpädagogen für Personen erlaubt, die im Jahr 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, die vor einer für die weitere musikalische Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen oder die im Jahr 2021 an internationalen oder nationalen Wettbewerben teilnehmen werden.

Zugang zu Pflegeeinrichtungen und Kliniken: nur mit negativem (Schnell)-Test

Der genaue Wortlaut der aktuellen Regelungen des Freistaates kann hier nachgelesen werden:
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung_120221
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen_150221

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.

Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.
Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Ab sofort finden nur noch Sitzungen der beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss) sowie des Stadtrates statt. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen und Abstandregelungen werden alle Sitzungen in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt. Die Sitzungen der Ortschaftsräte finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.
Die SächsCoronaSchVO regelt im § 3 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz (lediglich bei erteiltem Rederecht kann die Maske abgenommen werden).

  1. Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

  1. Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer sind Alexander Kühne und Bernd Wiemer Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Ab dem 15. Februar dürfen Händler in Sachsen den Click & Collect-Service wieder anbieten.
Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Voraussetzung ist insbesondere die Einhaltung besonderer Hygienevorschriften, die eine kontaktarme Abholung ermöglichen.
Auch Hoyerswerdaer Händler*innen werden diesen Service anbieten.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt will sie dabei gern unterstützen und veröffentlicht daher auf der Homepage der Stadt eine Übersicht der betreffenden Geschäfte mit den zugehörigen Kontaktdaten für den Click & Collect-Einkauf. Diese Liste ist nicht umfassend; sie basiert auf den Zuarbeiten der Gewerbetreibenden und wird fortlaufend aktualisiert.

Die Übersicht der teilnehmenden Händler*innen finden Sie unter: https://www.hoyerswerda.de/2021/02/11/click-collect-ab-15-februar-auch-in-hoyerswerda/

  1. Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12.02.2021 sind Eheschließungen im engsten Familienkreis mit nicht mehr als 10 Personen und unter Beachtung notwendiger Schutz-und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5m) möglich.

  1. Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Beerdigungen nur noch mit einer Anzahl von nicht mehr als 10 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet. Das gilt unabhängig davon, ob die Trauerfeiern in Innenräumen oder im Außenbereich stattfinden.
Die allgemeinen Hygieneregeln wie Wahrung des Abstandes und Tragen der Mund-Nase-Bedeckung sind dabei unbedingt zu beachten.
Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 03571 / 605445 zu erreichen.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.
Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes Stufenkonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Die Ausgangsbeschränkungen sind generell für Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort ausgenommen. 

Die Ausbildungsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf zwingende Maßnahmen zur Erhaltung des Grundschutzes (z.B. Atemschutzübungsanlage) und unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ist aktuell ausgesetzt, siehe Stufenkonzept!
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine generelle Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.  

  1. Grundschulen und Kitas ab 15. Februar wieder geöffnet

Auf der Grundlage der neuen Corona-Schutzverordnung können die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen wieder ihre Schule besuchen. Die Schulbesuchspflicht wurde aufgehoben. Das heißt, die Eltern können über den Schulbesuch entscheiden.
Ebenso den Schülern der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird der Schulbesuch wieder ermöglicht.
Auch Kindertageseinrichtungen sind ab dem 15. Februar wieder geöffnet.
Für den Besuch der Bildungseinrichtungen gelten strenge Hygieneauflagen. In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und den Schulen der Primarstufe findet nur eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt.
Vor dem Eingangsbereich der Einrichtungen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal verbindlich.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

Seit Montag, dem 08. Februar 2021 stehen Mitarbeiter*Innen aus der Stadtverwaltung für Fragen der Seniorinnen und Senioren rund um die Organisation und den Ablauf des Impfvorganges zur Verfügung.

Im Bürgeramt der Stadt ist dazu eine Servicestelle „Corona-Schutzimpfung“ eingerichtet worden.
Die Servicestelle erreichen Sie:

                        Montag bis Freitag:      09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                       Telefon-Nr.                     03571 / 457273
                       Mail:                                 buergerhilfe@hoyerswerda-stadt.de

und persönlich im

                     Bürgeramt (Dillinger Straße 1)
                     zu den regulären Öffnungszeiten

Neben einer ersten allgemeinen Information zur Corona-Impfung, der möglichen Übersendung der notwendigen Unterlagen und der Hilfe bei der Vermittlung eines notwendigen Fahrservice ist es langfristig vorgesehen, die Koordinierung von der Terminvereinbarung bis zum Rücktransport für Seniorinnen und Senioren zu übernehmen, die Hilfe bei der Organisation der Corona-Schutzimpfung benötigen.

-> Informationsangebot des DRK Sachsen zu den sächsischen Impfzentren

 https://drksachsen.de/impfzentren.html

Der Standort des Impfzentrums im Landkreis Bautzen ist die Sporthalle am Flugplatz Kamenz.

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates
Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon           03591 5251-12121
    erreichbar:   
    Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Sonnabend      10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Sonntag           10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 5251-11511
    erreichbar:                   
    Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Mail:                corona@lra-bautzen.de

 

 

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