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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 08.03.2021)

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 08. März 2021
Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März seine Corona-Schutzverordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um.

Die Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Hingegen hat das Kabinett weitere Lockerungen unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen.

Die neue Verordnung gilt vom 8. März bis zum 31. März 2021.

Aktuelle grundsätzliche Corona-Maßnahmen in Sachsen, insbesondere:

Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen und Testpflicht

  • Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung. Es gilt zudem eine medizinische Maskenpflicht in Kraftfahrzeugen, wenn Personen außerhalb des eigenen Hausstandes mitfahren.
  • Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen des Hauses ist möglich. Es gilt aber der Grundsatz des Verzichts auf Reisen und Besuche. Bei einer Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt von über 100 Neuinfektionen ist das Verlassen der Unterkunft nur noch mit triftigem Grund erlaubt (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Besuch des eigenen Grundstücks/Gartens).
  • Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel wird auf der Grundlage des jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzwert durch den zuständigen Landkreis bzw. die zuständige Kreisfreie Stadt geregelt.
  • Testpflicht für Beschäftigte: Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, mindestens einmal pro Woche ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttestes anzubieten.

Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlichen einen Coronatest durchzuführen.

Einkaufen und Geschäfte
Öffnen dürfen weiterhin die von der Schließung betroffenen Geschäfte zur Abholung von bestellter Ware unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Die Waren müssen vorab telefonisch oder online angeboten werden (click & collect). Bei einer Inzidenz von unter 100 über mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage können außerdem nach Terminvereinbarung Beratungstermine vor Ort wahrgenommen werden.

Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte gelten nun als Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen geöffnet werden.
Fahrschulen dürfen vollumfänglich öffnen. Es muss eine wöchentliche Testung des Personals erfolgen, ein Hygienekonzept vorhanden sein und ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest des Kunden vorliegen.

Offen bleiben weiterhin:

  • Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs,
  • Geschäfte, die ein Mischsortiment anbieten, dürfen öffnen, wenn der Schwerpunkt des Angebots (mehr als 50 Prozent) auf dem erlaubten Sortiment liegt,
  • Getränkehandel,
  • Tierbedarf,
  • Post und Postdienstleistungen,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser und Orthopädieschuhtechniker,
  • Banken und Geldinstitute,
  • Optiker, Hörgeräteakustiker,
  • Bestatter,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Zeitungsverkauf,
  • Tankstellen, Wertstoffhöfe,
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten,
  • Friseure und Fußpflegestudios.

Kontakte reduzieren und Abstand halten

  • Kontakte sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Kontaktbeschränkungen: Private Kontakte sind nur zwischen maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen erlaubt. Ausnahmen gelten für Familien oder Nachbarn, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen. Hierbei dürfen sich diese Kinder unter 15 Jahren aus maximal zwei Hausständen treffen.
  • Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.

Quarantänepflicht

  • bei positivem Test,
  • bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall,
  • bei Verdacht auf eigene Infektion.

Schulen und Kitas
Die Schulen in Sachsen werden weiter schrittweise geöffnet. Diese Öffnungsschritte gehen mit einer Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler (außer der Primarstufe) und das gesamte Personal der Schulen einher.

Unter dieser Voraussetzung werden die Förderschulen ab 10. März im eingeschränkten Regelbetrieb auch oberhalb der Primarstufe geöffnet.

Ab 15. März werden auch alle übrigen weiterführenden Schulen für alle Schülerinnen und Schüler im Wechselmodell in geteilten Klassen geöffnet.

Fast alle Schüler, als auch das gesamte Personal der Schule müssen sowohl auf dem Gelände der Schule, als auch im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen von der Maskenpflicht im Unterrichtsraum gibt es lediglich für Primarschüler und Schüler der Förderschulen sowie bei vorliegendem Attest.

Wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird, werden Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen. Der Betrieb wird erst nach einer Unterschreitung dieses Wertes an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wiederaufgenommen.

Zugang zu Pflegeeinrichtungen und Kliniken: nur mit negativem (Schnell)-Test

Der Freistaat erlaubt den Landkreisen und kreisfreien Städte bei Unterschreitung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzwerte weitere Lockerungen.
Der beigefügte Orientierungsplan stellt die Voraussetzungen für weitere Lockerungen wie folgt dar.
SMS-Corona-Schutz-Verordnung-Oeffnungsplan_050321

Der genaue Wortlaut der aktuellen Regelungen des Freistaates kann hier nachgelesen werden:
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-05
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen_060321

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.
Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.
Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.
Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus
Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Ab sofort finden nur noch Sitzungen der beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss) sowie des Stadtrates statt. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen und Abstandregelungen werden alle Sitzungen in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt. Die Sitzungen der Ortschaftsräte finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.

Die SächsCoronaSchVO regelt im § 3 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz (lediglich bei erteiltem Rederecht kann die Maske abgenommen werden).

  1. Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

  1. Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer sind Alexander Kühne und Bernd Wiemer Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Seit dem 15. Februar dürfen Händler in Sachsen den Click & Collect-Service anbieten.
Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Voraussetzung ist insbesondere die Einhaltung besonderer Hygienevorschriften, die eine kontaktarme Abholung ermöglichen.
Auch Hoyerswerdaer Händler*innen werden diesen Service anbieten. Die Wirtschaftsförderung der Stadt will sie dabei gern unterstützen und veröffentlicht daher eine Übersicht der betreffenden Geschäfte mit den zugehörigen Kontaktdaten unter dem Link https://familienregion-hoy.de/hoyte-kaufe-ich-lokal/

Click & Meet im Landkreis Bautzen

Ab Montag sind Click & Meet-Angebote auch im Landkreis Bautzen erlaubt. Die Zulassung erfolgt laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung durch die Landkreise sofern eine Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen innerhalb der zurückliegende sieben Tagen je 100.000 Einwohner in Landkreis und Freistaat vorliegt und die Auslastung der Kliniken es zulässt. Dies ist aktuell der Fall, daher können Geschäfte im Landkreis Bautzen ab Montag Click & Meet-Angebote starten.
Eine individuelle Genehmigung ist nicht notwendig. Das Landratsamt wird eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung ggf. am Montag veröffentlichen.

  1. Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 sind Eheschließungen im engsten Familienkreis mit nicht mehr als 10 Personen und unter Beachtung notwendiger Schutz-und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5m) möglich.

  1. Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Beerdigungen nur noch mit einer Anzahl von nicht mehr als 10 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet. Das gilt unabhängig davon, ob die Trauerfeiern in Innenräumen oder im Außenbereich stattfinden.
Die allgemeinen Hygieneregeln wie Wahrung des Abstandes und Tragen der Mund-Nase-Bedeckung sind dabei unbedingt zu beachten.
Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 03571 / 605445 zu erreichen.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.
Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes stufenweises Hygienekonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes ist es möglich bei einer Inzidenz unter 100 Aus-, Fort-, und Weiterbildungsdienste innerhalb der Feuerwehr Hoyerswerda durchzuführen. Die Anwesenheit ist personell zu entzerren und zwingend zu dokumentieren. (siehe Stufenkonzept)
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine generelle Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.

  1. Weitere Öffnungsschritte für Schulen ab 10. März

Unter strengen Hygieneregeln sollen in Sachsen die Schulen für alle weiteren Schüler schrittweise geöffnet werden. Es soll jedoch eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme der Primarstufe – und das gesamte Personal der Schulen gelten.
Im ersten Öffnungsschritt werden ab dem 10. März die Förderschulen für die Schülerinnen und Schüler oberhalb der Primarstufe geöffnet. Der Unterricht findet wie auch in den Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb statt.
Ab dem 15. März können auch die übrigen weiterführenden Schulen für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in den vergangenen drei Monaten keinen Präsenzunterricht hatten. Dabei müssen die Klassen jedoch geteilt werden, der Unterricht findet im Wechselmodell statt.
Fast alle Schüler müssen sowohl auf dem Gelände der Schule, als auch im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen von der Maskenpflicht im Unterrichtsraum gibt es lediglich für Primarschüler und Schüler der Förderschulen sowie bei vorliegendem Attest.

In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschränkter Regelbetrieb statt. Auch hier müssen die Gruppen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege kann uneingeschränkter Regelbetrieb stattfinden.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

Corona-Massentest in Hoyerswerda

Nach dem Corona-Massentest in Radeberg mit rund 1500 getesteten Personen wird nun ein solcher Test auch in Hoyerswerda angeboten. Grund sind gehäuft auftretende Virusmutationen in und um Hoyerswerda, insbesondere auch in Bernsdorf.
Der Test wird am Dienstag, 9. März, und Mittwoch, 10. März 2021, jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr in der Veranstaltungshalle „VISAVIS“, dem ehemaligen Sparkassensaal, Schloßplatz 2 in Hoyerswerda angeboten. Die Tests sind kostenfrei, eine Online-Reservierung ist notwendig. Für den Zutritt ist eine FFP2-Maske zu tragen, die im Ausnahmefall auch vor Ort durch das Gesundheitsamt gestellt werden kann.

https://www.terminland.de/lra-bautzen/online/Testtermine_Hoyerswerda
Online-Anmeldung für einen Corona-Schnelltest in Hoyerswerda

Informationen zur Coronaschutzimpfung in Sachsen

Neu: Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen.

Ab dem 25. Februar 2021 werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind (gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission für den Impfstoff AstraZeneca). Dazu zählen nach einer Änderung der Impfverordnung des Bundes auch Personen, die in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca.

Seit Montag, dem 08. Februar 2021 stehen Mitarbeiter*Innen aus der Stadtverwaltung für Fragen der Seniorinnen und Senioren rund um die Organisation und den Ablauf des Impfvorganges zur Verfügung.

Im Bürgeramt der Stadt ist dazu eine Servicestelle „Corona-Schutzimpfung“ eingerichtet worden.

Die Servicestelle erreichen Sie:

Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Telefon-Nr.: 03571 / 457273
Mail: buergerhilfe@hoyerswerda-stadt.de

und persönlich nach vorheriger Terminabsprache im

Bürgeramt (Dillinger Straße 1)
zu den regulären Öffnungszeiten

Neben einer ersten allgemeinen Information zur Corona-Impfung, der möglichen Übersendung der notwendigen Unterlagen und der Hilfe bei der Vermittlung eines notwendigen Fahrservice ist es langfristig vorgesehen, die Koordinierung von der Terminvereinbarung bis zum Rücktransport für Seniorinnen und Senioren zu übernehmen, die Hilfe bei der Organisation der Corona-Schutzimpfung benötigen.

=> Informationsangebot des DRK Sachsen zu den sächsischen Impfzentren

 https://drksachsen.de/impfzentren.html

Der Standort des Impfzentrums im Landkreis Bautzen ist die Sporthalle am Flugplatz Kamenz.

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates
Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

Hier finden Sie informationen in Leichter Sprache zum Coronavirus.

Hier finden Sie Informationen in Gebärdensprache zum Coronavirus.

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 5251-12121
    erreichbar:                 
    Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Dienstag          08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Sonnabend      10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Sonntag           10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

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Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 08.03.2021)