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Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 07.04.2021)

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 01. April 2021

Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März seine Corona-Schutzverordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um.
Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand.

Die neue Verordnung gilt vom 1. April bis zum 18. April 2021.

Aktuelle grundsätzliche Corona-Maßnahmen in Sachsen und im Landkreis Bautzen, insbesondere:

Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen und Testpflicht

  • Maskenpflicht: Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel ist überall dort eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wo sich Menschen begegnen, insbesondere aber von 6 bis 24 Uhr in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsstände. Unter anderem für Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe sowie vor und in gastronomischen Einrichtungen bei Lieferung und Abholung gilt nun die erweiterte Pflicht mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske oder vergleichbarer Standard zu nutzen.
  • Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen des Hauses ist möglich. Es gilt aber der Grundsatz des Verzichts auf Reisen und Besuche. Bei einer Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt von über 100 Neuinfektionen ist das Verlassen der Unterkunft nur noch mit triftigem Grund erlaubt (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Besuch des eigenen Grundstücks/Gartens).
  • Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel ist erlaubt. Das Alkoholverbot muss nur dann wieder eingeführt werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt von 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird.
  • Alkoholverbot in der Stadt Hoyerswerda auf folgenden Plätzen: Lausitzer Platz, Lipezker Platz, Zentral-Park, J.-v.-Woyski-Park, Park am Ehrenhain, Park Alte Berliner Straße, allen öffentlichen Kinderspielplätzen, an allen Bushaltestellen, Bahnhöfen, Marktplätzen und Tankstellen sowie vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften, einschl. den dazugehörigen Parkplätzen und Parkhäusern.
  • Testpflicht: Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ansonsten bleiben die Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten.

Einkaufen und Geschäfte

Betriebsinhaber und Beschäftigte in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test.
Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten ab 6. April die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist.

Click & Meet und weitere Lockerungen im Landkreis Bautzen

Im Landkreis Bautzen dürfen ab Dienstag, 6. April 2021, auch Geschäfte, Zoos, botanische Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie körpernahe Dienstleistungen nach vorheriger Terminbuchung und für Kunden mit Nachweis eines negativen tagesaktuellen Corona-Testergebnisses wieder öffnen. Auch Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, wird wieder zugelassen.

Hintergrund der neuen Allgemeinverfügung (AV_Corona_LRA BZ_050421.pdf) ist eine Regelung der aktuellen Corona Schutz-Verordnung.

Demnach dürfen Landkreise unabhängig von der Inzidenz Lockerungen bei entsprechenden Hygiene- und Testkonzepten ermöglichen. Diese gelten zunächst bis 18. April 2021, können jedoch rückgängig gemacht werden, sobald die Corona-Auslastung der sächsischen Kliniken eine Grenze von 1.300 Betten übersteigt.

Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte sowie Babyfachmärkte gelten als Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen geöffnet werden.

Offen bleiben weiterhin:

  • Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs,
  • Geschäfte, die ein Mischsortiment anbieten, dürfen öffnen, wenn der Schwerpunkt des Angebots (mehr als 50 Prozent) auf dem erlaubten Sortiment liegt,
  • Getränkehandel,
  • Tierbedarf,
  • Post und Postdienstleistungen,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser und Orthopädieschuhtechniker,
  • Banken und Geldinstitute,
  • Optiker, Hörgeräteakustiker,
  • Bestatter,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Zeitungsverkauf,
  • Tankstellen, Wertstoffhöfe,
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten,
  • Friseure und Fußpflegestudios.

Kontakte reduzieren und Abstand halten

  • Kontakte sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Kontaktbeschränkungen: Private Kontakte sind nur zwischen maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen erlaubt.
  • Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.

Quarantänepflicht

  • bei positivem Test,
  • bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall,
  • bei Verdacht auf eigene Infektion.

Schulen und Kitas

Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen. Zeitgleich sind damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden.

Wichtigsten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Zutritt zur Kita nur mit negativem Testergebnis: Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. (Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände.) Wer seine Kinder in das Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Tage sein.
  • Schulbesuch wird an Testungen gebunden: Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler wird auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt bei zwei Mal pro Woche bestehen.
  • Maskenpflicht auch im Unterricht: Ab Klassenstufe 5 müssen Schülerinnen und Schüler fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske auch im Unterricht tragen. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
  • Schulbesuchspflicht wird aufgehoben: Alle Schülerinnen und Schüler können von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden.

Zugang zu Pflegeeinrichtungen und Kliniken: nur mit negativem (Schnell)-Test

Der genaue Wortlaut der aktuellen Regelungen des Freistaates kann hier nachgelesen werden:

SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_300321
SMS-Corona-Schutz-Verordnung-Oeffnungsplan_010421
SMS-Bescheinigung_Selbsttests_300321
SMS-Qualifizierte-Selbstauskunft_Selbsttests_300321
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen_310321

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.

Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.
Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.
Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Ab sofort finden nur noch Sitzungen der beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss) sowie des Stadtrates statt. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen und Abstandregelungen werden alle Sitzungen in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt. Die Sitzungen der Ortschaftsräte finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.
Die SächsCoronaSchVO regelt im § 3 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz (lediglich bei erteiltem Rederecht kann die Maske abgenommen werden).

  1. Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

  1. Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer sind Alexander Kühne und Bernd Wiemer Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Click & Collect und Hoyte kaufe ich lokal wachsen zusammen

Seit dem 15. Februar dürfen Händler in Sachsen den Click & Collect-Service anbieten.
Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Voraussetzung ist insbesondere die Einhaltung besonderer Hygienevorschriften, die eine kontaktarme Abholung ermöglichen.
Auch Hoyerswerdaer Händler*innen werden diesen Service anbieten. Die Wirtschaftsförderung der Stadt will sie dabei gern unterstützen und veröffentlicht daher eine Übersicht der betreffenden Geschäfte mit den zugehörigen Kontaktdaten unter dem Link https://familienregion-hoy.de/hoyte-kaufe-ich-lokal/

  1. Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021 dürfen Eheschließungen nicht mehr als 20 Personen aus dem engsten Familienkreis teilnehmen. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Teilnehmenden einen negativen Selbsttest nachweisen. Dies erfolgt unter der Beachtung der notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5m, Mund-Nasenschutz).

  1. Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Beerdigungen mit einer Anzahl von höchstens 20 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet. Ab der Überschreitung der Anzahl von 10 Trauergästen müssen alle an der Trauerfeier Teilnehmenden einen negativen Selbsttest nachweisen. Das gilt unabhängig davon, ob die Trauerfeiern in Innenräumen oder im Außenbereich stattfinden.
Die allgemeinen Hygieneregeln wie Wahrung des Abstandes und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung sind dabei unbedingt zu beachten. Auf Grund der Hallengröße bestehen zudem Einschränkungen in der Trauerhalle in Klein Neida auf 12 Personen, der Trauerhalle in Michalken auf 16 Personen und der Trauerhalle in Schwarzkollm auf 18 Personen.
Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 03571 / 605445 zu erreichen.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.
Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes stufenweises Hygienekonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes ist es möglich bei einer Inzidenz unter 100 Aus-, Fort-, und Weiterbildungsdienste innerhalb der Feuerwehr Hoyerswerda durchzuführen. Die Anwesenheit ist personell zu entzerren und zwingend zu dokumentieren. (siehe Stufenkonzept)
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.
Aktuell wird die personelle Sicherstellung eines zusätzlichen rettungsdienstlichen Fahrzeuges für Verlegungen organisiert und wenn notwendig wird das Fahrzeug für weitere Verlegungsfahrten von Covid19- Patienten eingesetzt.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

Testcenter im Landkreis Bautzen

Schnelltests auf das Coronavirus sollen auch im Landkreis Bautzen in den kommenden Wochen zu einem der zentralen Instrumente gegen die Corona-Pandemie entwickelt werden. Neben dem Anspruch jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf einen kostenfreien Schnelltest je Woche, sind insbesondere für Arbeitgeber und Dienstleister mit den geltenden Corona-Regeln zahlreiche Testpflichten vorgeschrieben.
In zahlreiche Teststellen – darunter viele Apotheken und Physiotherapien – kann man sich derzeit im Landkreis Bautzen testen lassen. Bitte reservieren Sie sich einen Termin.

  • lkbz.de/coronatest
    (Hier gelangen Sie zur Übersichtskarte mit allen Teststellen und den entsprechenden Informationen)

Aktuelles zur Coronaschutzimpfung in Sachsen

Neu: AstraZeneca-Impfstoff in der Regel nur noch für Personen ab 60 Jahre

Nach einem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern kommt der Impfstoff von AstraZeneca in Sachsen ab 31. März 2021 vorsorglich in der Regel nur noch bei Personen zum Einsatz, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Hintergrund sind vom Paul-Ehrlich-Institut berichtete vergleichbare Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca. Die Ständige Impfkomission (STIKO) hatte ihre Alters-Empfehlung für AstraZeneca entsprechend geändert.
Ab 1. April werden bis auf weiteres alle bereits vereinbarten Erstimpf-Termine in den sächsischen Impfzentren mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech bzw. Moderna durchgeführt, unabhängig von Alter oder Geschlecht.

Es ist aber weiter möglich, dass jüngere Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 mit AstraZeneca geimpft werden können. Dies gilt, wenn die Entscheidung gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entschieden wurde.

Seit Montag, dem 08. Februar 2021 stehen Mitarbeiter*Innen aus der Stadtverwaltung für Fragen der Seniorinnen und Senioren rund um die Organisation und den Ablauf des Impfvorganges zur Verfügung.

Im Bürgeramt der Stadt ist dazu eine Servicestelle „Corona-Schutzimpfung“ eingerichtet worden.

Die Servicestelle erreichen Sie:

Montag bis Freitag:      09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Telefon-Nr.                     03571 / 457273
Mail:                                 buergerhilfe@hoyerswerda-stadt.de

und persönlich nach vorheriger Terminabsprache im

Bürgeramt (Dillinger Straße 1)
zu den regulären Öffnungszeiten

Neben einer ersten allgemeinen Information zur Corona-Impfung, der möglichen Übersendung der notwendigen Unterlagen und der Hilfe bei der Vermittlung eines notwendigen Fahrservice ist es langfristig vorgesehen, die Koordinierung von der Terminvereinbarung bis zum Rücktransport für Seniorinnen und Senioren zu übernehmen, die Hilfe bei der Organisation der Corona-Schutzimpfung benötigen.

-> Informationsangebot des DRK Sachsen zu den sächsischen Impfzentren
https://drksachsen.de/impfzentren.html

Der Standort des Impfzentrums im Landkreis Bautzen ist die Sporthalle am Flugplatz Kamenz.

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates

Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 5251-12121

erreichbar:                  

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag          08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend      10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag           10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 5251-11511

erreichbar:                   

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Mail:                corona@lra-bautzen.de

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Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 07.04.2021)