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Grafik Corona-Virus

Lagebericht zur Corona-Pandemie (Update: 10.05.2021)

Bundesregelungen zur Notbremse in Sachsen seit 23. April 2021 wirksam:
Nach Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 23. April 2021 in Kraft getreten. Die bundesweit verbindliche Corona-Notbremse gilt ohne weitere Umsetzungsakte dann auch in Landkreisen und Kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen, die 7-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen. Da dies auf den Landkreis Bautzen zutrifft, gilt ab dem 23. April 2021 insbesondere:

  • Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt.
  • Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Joggen und Spaziergänge sind bis 24 Uhr erlaubt.
  • Freizeiteinrichtungen / -angebote und Ladengeschäfte (auch Baumärkte), die nicht der Grundversorgung dienen, sind ausnahmslos geschlossen zu halten. Click-and-collect ist weiterhin inzidenzunabhängig möglich. Einkaufen mit Termin (click-and-meet) ist mit tagesaktuellem Negativtest und Kontaktnachverfolgung ebenfalls erlaubt – bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 150.
  • Die Ausübung von Sport wird beschränkt. Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von maximal fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.
  • Theater, Opern, Museen, Kinos, mit Ausnahme von Autokinos, und Zoos bleiben geschlossen. Zoos und botanische Gärten können ihre Außenflächen weiterhin öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt. Die Besucher benötigen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis.
  • Gaststätten und Speiselokalen ist die Öffnung untersagt. Die Abholung zuvor bestellter Speisen ist nur zwischen 5 Uhr bis 22 Uhr möglich.
  • Touristische Übernachtungen bleiben unzulässig.
  • Für Schulen und Hochschulen wird Wechselunterricht verpflichtend. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt, Kindertageseinrichtungen müssen geschlossen werden und dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen – mit Ausnahme medizinisch notwendiger oder seelsorgerischer Behandlungen sowie Friseursalons und Fußpflege – sind untersagt. Die Testpflicht für Kunden beim Friseurbesuch und der Fußpflege besteht weiterhin.
  • Im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr soll pro Fahrzeug eine Maximalbelegung von 50 Prozent der regulären Kapazität angestrebt werden.
  • Modellprojekte sind nicht mehr zulässig.

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 10. Mai 2021
Die Staatsregierung hat am 4. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen.
Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.
Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen: Vollständig Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus.

Neben dem 7-Tage-Inzidenzwert bleibt mit der maximalen Bettenkapazität von 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf der Normalstation ein zweiter Faktor erhalten, dessen Unterschreitung Grundbedingung für alle Lockerungen ist.
In Ergänzung zu den Vorgaben des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) greifen nach einer Überschreitung des Schwellwertes von 100 und auch bei niedrigerer Inzidenz u.a. die folgenden Regelungen:

  • Bei Teilnahme von mehr als zehn Personen an Beerdigungen benötigen alle Anwesenden einen Negativtest.
  • Testpflichten für Belegschaft und Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflege gelten weiterhin. Sonstige körpernahe Dienstleistungen müssen zusätzlich zu den Vorgaben nach IfSG eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung gewährleisten.
  • Bei zulässigen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung vorzunehmen.
  • Bis zu einem Inzidenzwert von 165 kann Einzelunterricht in Tanz- und Musikschulen erfolgen, wenn eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung stattfindet, sich Beschäftigte testen lassen und die Schüler einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.

Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten unter 100 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag:

  • Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
  • Eheschließungen sind auf max. 20 Teilnehmende beschränkt. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Beteiligten einen tagesaktuellen Test vorweisen und der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.
  • Im ÖPNV ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbaren Maske zu tragen.
  • Geschäftsinhaber oder Veranstalter sollen überall dort, wo eine Kontakterfassung und -nachverfolgung nach Verordnung erforderlich ist, digitale Systeme, aber insbesondere die Corona-Warn-App, nutzen.
  • Die bisherigen Testpflichten bleiben bestehen.
  • Neben der Abholung und Lieferung von Speisen, kann der Außenbereich von Gastronomiebetrieben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und ggf. tagesaktuellen Test, wenn mehr als zwei als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen, genutzt werden.
  • Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich.
  • Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie Testpflicht stattfinden.
  • Für Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sind zusätzlich zu den sonstigen Hygieneregelungen eine Kontaktdatenerfassung oder -nachverfolgung einzuführen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Test
  • Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendigen Behandlungen und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung ist vorzusehen.
  • Gruppentraining von bis 20 Minderjährigen ist im Außenbereich und Außensportanlagen möglich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses und Kontaktverfolgung ist zudem Kontaktsport im Außenbereich zulässig
  • Schwimmunterricht in der Primarstufe ist möglich.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen infolge unter dem Schwellwert von 50 entfallen ab dem übernächsten Tag die Auflagen für:

  • Außenbereich der Gastronomie
  • Zoologische und botanische Gärten
  • kontaktfreien Sport auf Innen- und Außensportanlagen; im Außenbereich und -sportanlagen zudem bei kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen.

Bei vorheriger Buchung, einem Testnachweis und der Kontakterfassung und -nachverfolgung sind touristische Übernachtungen möglich.

Alle inzidenzabhängigen Lockerungen sind aufzuheben, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Dann gelten am übernächsten Tag die Regelungen der jeweils höheren Inzidenzstufe.

Die Regelungen für den Kita- und Schulbetrieb bleiben unverändert bestehen.

Schulen und Kitas
In weiten Teilen Sachsens sind Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen.

  • Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ist ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 auf 100.000 Einwohner grundsätzlich in allen Schularten Wechselunterricht vorgeschrieben.
  • Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt, Kindertageseinrichtungen müssen geschlossen werden und dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten.
  • Ausnahmen gibt es lediglich für die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Hierzu zählen auch die 4. Klassen an den Grundschulen. Diese Kinder und Jugendlichen können ihre Schulen auch oberhalb der 165er Inzidenz besuchen.
  • Bei ansonsten geschlossenen Einrichtungen wird für Kinder bestimmter Personen- und Berufsgruppen in den Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung eingerichtet.

Zugang zu Pflegeeinrichtungen und Kliniken: nur mit negativem (Schnell)-Test

Der genaue Wortlaut der aktuellen Regelungen des Freistaates kann hier nachgelesen werden:
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_040521
SMS-Anlage01-Bescheinigung-Vorliegen-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests_060521
SMS-Anlage02-Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-negativen-Antigen-Selbsttest_060521
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen_070521
SMS-Allgemeinverfuegung-Ausnahme-Untersagung-Praesenzbeschulung-Abschlussklassen-Notbetreuung_230421

 Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.
Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.
Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.
Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Ab sofort finden nur noch Sitzungen der beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss) sowie des Stadtrates statt. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen und Abstandregelungen werden alle Sitzungen in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt. Die Sitzungen der Ortschaftsräte finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.
Die SächsCoronaSchVO regelt im § 3 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz (lediglich bei erteiltem Rederecht kann die Maske abgenommen werden).

  1. Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

  1. Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer sind Christian Hoffmann und Bernd Wiemer Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

  1. Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 04.05.2021 dürfen bei Eheschließungen nicht mehr als 20 Personen aus dem engsten Familienkreis teilnehmen. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Teilnehmenden einen negativen Selbsttest nachweisen.
Dies erfolgt unter Beachtung der notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5m, Mund-Nasenschutz).

  1. Trauerfeiern

Nach den Regelungen sind ab dem 10.05. Beerdigungen mit einer Anzahl von höchstens 30 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet. Ab der Überschreitung der Anzahl von 10 Trauergästen müssen alle an der Trauerfeier Teilnehmenden einen tagesaktuellen Test nachweisen. Das gilt unabhängig davon, ob die Trauerfeiern in Innenräumen oder im Außenbereich stattfinden.
Die allgemeinen Hygieneregeln wie Wahrung des Abstandes und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung sind dabei unbedingt zu beachten. Auf Grund der Hallengröße bestehen zudem Einschränkungen der Anzahl der Trauergäste auf unter 30 Personen in allen Trauerhallen außer auf dem Waldfriedhof.
Es gelten wie folgt als maximale Anzahl von Teilnehmern:  
Trauerhalle Neida 12 Personen
Trauerhalle Zeißig 24 Personen
Trauerhalle Knappenrode 24 Personen
Trauerhalle Bröthen 24 Personen
Trauerhalle Michalken 16 Personen
Trauerhalle Schwarzkollm 18 Personen
Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 03571 / 605445 zu erreichen.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.
Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes stufenweises Hygienekonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes ist es möglich bei einer Inzidenz unter 100 Aus-, Fort-, und Weiterbildungsdienste innerhalb der Feuerwehr Hoyerswerda durchzuführen. Die Anwesenheit ist personell zu entzerren und zwingend zu dokumentieren. (siehe Stufenkonzept)
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Es besteht aktuell die Möglichkeit das Impfangebot des Freistaates Sachsen der Priorisierungsgruppe 3 (insbesondere Kräfte der Feuerwehr und vom Katastrophenschutz) in Anspruch zu nehmen, diese Maßnahme wird durch den Fachbereich Feuerwehr unterstützt.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.
Aktuell wird ein zusätzliches rettungsdienstliches Fahrzeug für Verlegungsfahrten von Covid19- Patienten (Kleeblatt-Verlegungen) besetzt und steht dem Regionalleitstellenbereich Ostsachsen speziell für diese Fahrten zur Verfügung.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

Testcenter im Landkreis Bautzen

Schnelltests auf das Coronavirus sollen auch im Landkreis Bautzen in den kommenden Wochen zu einem der zentralen Instrumente gegen die Corona-Pandemie entwickelt werden. Neben dem Anspruch jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf einen kostenfreien Schnelltest je Woche, sind insbesondere für Arbeitgeber und Dienstleister mit den geltenden Corona-Regeln zahlreiche Testpflichten vorgeschrieben.

In zahlreiche Teststellen – darunter viele Apotheken und Physiotherapien – kann man sich derzeit im Landkreis Bautzen testen lassen. Bitte reservieren Sie sich einen Termin.

  • lkbz.de/coronatest (Hier gelangen Sie zur Übersichtskarte mit allen Teststellen und den entsprechenden Informationen)

Aufklärungsfilm Corona-Schutzimpfung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html#a-10264

Seit Montag, dem 08. Februar 2021 stehen Mitarbeiter*Innen aus der Stadtverwaltung für Fragen der Seniorinnen und Senioren rund um die Organisation und den Ablauf des Impfvorganges zur Verfügung.

Im Bürgeramt der Stadt ist dazu eine Servicestelle „Corona-Schutzimpfung“ eingerichtet worden.
Die Servicestelle erreichen Sie:

Montag bis Freitag:      09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Telefon-Nr.                     03571 / 457273
Mail:                                 buergerhilfe@hoyerswerda-stadt.de

und persönlich nach vorheriger Terminabsprache im

Bürgeramt (Dillinger Straße 1)
zu den regulären Öffnungszeiten

Neben einer ersten allgemeinen Information zur Corona-Impfung, der möglichen Übersendung der notwendigen Unterlagen und der Hilfe bei der Vermittlung eines notwendigen Fahrservice ist es langfristig vorgesehen, die Koordinierung von der Terminvereinbarung bis zum Rücktransport für Seniorinnen und Senioren zu übernehmen, die Hilfe bei der Organisation der Corona-Schutzimpfung benötigen.

-> Informationsangebot des DRK Sachsen zu den sächsischen Impfzentren
https://drksachsen.de/impfzentren.html

Der Standort des Impfzentrums im Landkreis Bautzen ist die Sporthalle am Flugplatz Kamenz.

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates

Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 5251-12121

erreichbar:                  

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag          08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend      10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag           10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 5251-11511

erreichbar:                   

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Mail:                corona@lra-bautzen.de

 

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