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Foucault-Gymnasium im Mai 2021

Ergebnisse der 22. Sitzung des Stadtrates

Die 22. ordentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda fand am Dienstag, dem 20.07.2021 um 17:00 Uhr in der Aula des Léon-Foucault-Gymnasiums statt.

Aktualisierung des Zoo-Konzeptes

Durch den Zukauf eines angrenzenden Grundstücks im Jahr 2020 hat der Zoo die Möglichkeit, in Richtung B 97 zu wachsen. Es ist nun möglich, einen modernen Wirtschaftshof mit optimaler Verkehrsanbindung und Sozialräume für die Tierpfleger*innen entstehen zu lassen. Außerdem werden dadurch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter deutlich verbessert.
Genauso wichtig ist es, dass der Zoo die Gehegefläche um etwa 11.000 m² in bester Lage vergrößern kann. Die neuen Flächen grenzen an die B 97, die aus dem Süden (Dresden, Tschechien) kommende Besucher des Seenlandes befahren. Vorbeifahrende Fahrzeuge (etwa 9.500 täglich) können dort werbewirksam auf unseren Zoo aufmerksam gemacht werden. Dies soll durch eine Afrika-Savanne mit Giraffen als Höhepunkt erreicht werden.
Durch die Vergrößerung um ein Drittel erweitert sich das Einzugsgebiet und weitere attraktive Tierarten können gehalten werden. Neben Giraffen sollen wieder Löwen im Zoo Hoyerswerda präsentiert werden. Aber auch Lemure, die in Zoos äußerst seltenen Erdferkel sowie kleine Pandas und Grüne Meerkatzen sind wahre Besuchermagneten.
Mit der Vergrößerung des Zoos entstehen 8 bis 10 Arbeitsplätze in der Tierpflege und im Bereich Technik. Auch das eigene Zoorestaurant „Sambesi“ soll dauerhaft personell verstärkt werden, um die erwartungsgemäß steigenden Besucherzahlen bewältigen zu können. Das Wachstum von Fläche und Besucherzahlen ermöglicht es zudem, noch mehr für den Natur- und Artenschutz zu tun.
Die Gesamtkosten für die Umsetzung des aktualisierten Zookonzeptes werden auf 28.138.680 Euro geschätzt. Die Maßnahmen des geänderten Zookonzeptes können nur dann umgesetzt werden, wenn ein überwiegender Teil dieser Kosten durch Fördermittel finanziert wird. Derzeit ist eine Beantragung ausschließlich aus Mitteln des Strukturwandels vorgesehen.

Der Aufsichtsrat der Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH hatte am 25.03.2021 der Aktualisierung des Zookonzeptes zugestimmt. Die Entscheidung des Stadtrates fiel ebenfalls zugunsten des aktualisierten Zoo-Konzeptes aus.

Übertragung der Stadtratssitzungen per Live-Stream

Am 15.03.2021 beantragten die CDU-Fraktion und die Fraktion Aktives Hoyerswerda/Grüne die „Übertragung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen per Live-Stream“. Dem Antrag der genannten Fraktionen wurde in der Sitzung des Stadtrates am 30.03.2021 mehrheitlich zugestimmt. Der Oberbürgermeister erhielt den Auftrag, noch vor der Sommerpause eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten sowie die mit dem Live-Stream verbundenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und technischen Voraussetzungen zu prüfen.

In einer Stadtratssitzung treten verschiedene Personen in Erscheinung: Stadtratsmitglieder, Ortsvorsteher, Stadtbedienstete, Bürger*innen, deren Angelegenheiten behandelt werden, beteiligte Sachverständige und Zuhörer*innen. Das Filmen der Personen während der Stadtratssitzung und die Bereitstellung der Aufnahmen in Bild und Ton auf dem Youtube-Kanal der städtischen Homepage (Live-Stream) stellt eine Verarbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) dar. Daher ist von allen betroffenen Personen eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen. Einige Stadträte haben diese Einwilligung nicht gegeben.

Daher ist bei einer Live-Übertragung insbesondere folgendes zu beachten:

  • Es ist streng darauf zu achten, dass Bürgerangelegenheiten anonymisiert behandelt werden.
  • Beiträge von Personen, die ihre Einwilligung verweigern, dürfen nicht gesendet werden.
  • Willigt ein städtischer Beschäftigter nicht ein, muss dessen Redepart ein anderer Beschäftigter vornehmen.
  • Der Zuhörerbereich ist von einer Übertragung auszunehmen.
  • Bei einem Live-Stream besteht das Risiko, dass problematische Äußerungen nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können.
  • Eine missbräuchliche Verwendung des Streamings bzw. eine Aufzeichnung und Weiterverbreitung durch Dritte kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Nach Abwägung aller rechtlichen Bedingungen, technischen Voraussetzungen und Kosten hat sich der Stadtrat mehrheitlich für die Übertragung per Live-Stream ausgesprochen. Die Umsetzung wird mit Unterstützung eines externen Dienstleisters erfolgen. Die Kosten dafür belaufen sich auf voraussichtlich 1.000 Euro zzgl. MwSt. je Sitzung (insgesamt 14.280 Euro pro Jahr). Im Januar 2022 soll erstmals eine Sitzung des Stadtrates per Live-Stream übertragen werden.

Aufhebung Einstellungsstopp

Im Fachbereich Innerer Service und Finanzen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des Sachbearbeiters (m/w/d) Kosten- und Leistungsrechnung neu zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis mit der bisherigen Stelleninhaberin endet zum 30.06.2021. Auf eine Nachbesetzung der Stelle kann im Hinblick auf die zugeordneten Aufgaben nicht verzichtet werden. Dem Einstellungsstopp hat der Stadtrat zugestimmt.

Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten liegen seit mehreren Jahren auf der Stelle SB Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Gleichstellungsbeauftragte. Mit der Neubesetzung dieser Stelle zum 01.05.2020 wurden diese Aufgaben von Frau Corinna Stumpf entsprechend übernommen.
Die Stabsstelle Büro des Oberbürgermeisters wurde zwischenzeitlich neu strukturiert und eine neue Stabstelle Wirtschaftsförderung/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etabliert. Damit sollen beide Bereiche besser vernetzt und der Strukturwandel sowie die Wirtschaftsförderung in der Stadt Hoyerswerda gezielter vorangebracht werden.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde bislang von zwei Vollzeitstellen betreut. Nach dem Wechsel einer Mitarbeiterin in einen anderen Fachbereich blieb eine der beiden Stellen unbesetzt. Es wurde festgelegt, dass es zukünftig nur noch eine Stelle SB Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geben soll, welche mit Unterstützung der Stelle Wirtschaftsförderer/PR-Arbeit das Aufgabengebiet betreut. Die zweite Stelle SB Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird damit ersatzlos gestrichen.
Aufgrund der Stellenreduzierung verbunden mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen können die Aufgaben der Gleichstellung von Frau und Mann nicht mehr auf der Stelle SB Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt werden. Nach interner Abstimmung wurde befürwortet, die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten mit einem Zeitanteil von 30% der Stelle SB Bürgerbeteiligung und somit Frau Korina Jenßen zu übertragen. Der Stadtrat stimmte diesem Vorgehen zu. Damit wird Frau Jenßen zum 01.08.2021 die Aufgaben der Gleichstellung wahrnehmen.

Entscheidung Bürgerhaushalt 2021

In der Zeit vom 12. Oktober bis zum 13. November 2020 wurden insgesamt 160 Bürgervorschläge eingereicht und anschließend durch die Steuergruppe Bürgerhaushalt nach einem vorgegebenen Kriterienkatalog bewertet. Die von der Steuergruppe empfohlene Gesamtvorschlagsliste wurde am 27.04.21 vom Stadtrat bestätigt. Anschließend konnten die Bürger*innen über ihre Favoriten abstimmen. 1.021 Hoyerswerdaer*innen haben sich an dem Voting beteiligt. Nach der Stimmabgabe hat die Steuergruppe eine Prioritätenliste für das Stadtgebiet und die fünf Ortsteile erstellt. Diese wurde in der Stadtratssitzung nunmehr bestätigt. Damit können die Maßnahmen ab sofort umgesetzt werden.
Alle Infos zum Bürgerhaushalt finden Sie hier: https://www.hoyerswerda.de/stadtleben/stadtentwicklung/buergerhaushalt/

Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen im Gewerbegebiet Zeißig

Die Stadt Hoyerswerda plant im Industriegelände Zeißig das komplette Straßennetz mit einer Gesamtlänge von ca. 4 km grundlegend auszubauen. Vorgesehen ist, sämtliche Straßenzüge grundhaft auszubauen, um die Attraktivität des Industriestandortes für Gewerbeansiedlungen wiederherzustellen. Zudem sind die Straßen D bzw. E wichtige Verbindungsstraßen von der Ortsumfahrung B 96 ins Zentrum von Hoyerswerda.
Die Ingenieurleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen und für die öffentliche Straßenbeleuchtung einschließlich örtlicher Bauüberwachung werden vergeben an die Ingenieurgesellschaft Bonk + Herrmann mbH in 01279 Dresden. Die Gesamtauftragssumme beträgt voraussichtlich 643.404,12 Euro brutto.

IKARUS 55-Bus als neuer Trauort

Der Oldtimerbus IKARUS 55 steht zukünftig als neuer Begleiter und damit Ort für Trauungen zur Verfügung. Möglich wird dies durch eine Vereinbarung mit der Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH (VGH), wonach der Bus in den Monaten April bis Oktober an jedem vierten Samstag für Trauungen durch das Standesamt eingesetzt werden kann. Auch an Freitagen um 14 Uhr können Ehe-Willige den Bus auf Anfrage nutzen. Mit dem IKARUS 55 geht es dann mit 144 Pferdestärken und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h an den Trauort Ihrer Wahl innerhalb des Standesamtsbezirkes Hoyerswerda. 38 Personen können auf diese Weise eine Hochzeitszeremonie miterleben.
Die offizielle Widmung erfolgte per Stadtratsbeschluss. In diesem Zusammenhang wurde die Krabatmühle nachträglich offiziell gewidmet. Damit verfügt die Stadt nun über vier Trauorte: das Eheschließungszimmer im Neuen Rathaus, das Kaminzimmer im Schloss, das Außengelände der Krabatmühle und der IKARUS 55-Bus.

3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes

Im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wird die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer leistungsfähigen Feuerwehr einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Gerätehäuser auf der Grundlage eines Brandschutzbedarfsplanes gefordert. Am 25.04.2006 wurde vom Stadtrat der erste Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hoyerswerda beschlossen. Die 1. Fortschreibung wurde am 31.05.2011, die 2. Fortschreibung am 27.09.2016 durch den Stadtrat verabschiedet. Der Gesetzgeber empfiehlt eine Anpassung mindestens aller fünf Jahre.
Mit der Vorlage der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes werden aus fachlicher Sicht Lösungswege aufgezeigt, um in der Stadt Hoyerswerda weiter einen zukunftsfähigen, sicheren aber auch wirtschaftlichen Brandschutz gewährleisten zu können.
Der Stadtrat stimmte der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Fassung zu.

Weitere Beschlüsse:

  • Ersatzneubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit 300 Zuschauerplätzen am neuen Oberschulstandort Claus-von-Stauffenberg-Straße 40 in Hoyerswerda; hier: Baubeschluss und Bestätigung der Entwurfsplanung Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung
  • Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit 300 Zuschauerplätzen am neuen Oberschulstandort in 02977 Hoyerswerda, Claus-von-Stauffenberg-Straße 40; hier: Anpassung der Verträge für Architekten– und Ingenieurleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume /Ausstattung gemäß § 34 HOAI 2013 sowie Leistungen für die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013
  • Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit 300 Zuschauerplätzen am neuen Oberschulstandort in 02977 Hoyerswerda, Claus-von-Stauffenberg-Straße 40; hier: Anpassung des bestehenden Ingenieurvertrages für Fachplanung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik
  • Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit 300 Zuschauerplätzen am neuen Oberschulstandort in 02977 Hoyerswerda, Claus-von-Stauffenberg-Straße 40; hier: Anpassung des bestehenden Ingenieurvertrages für Fachplanung Elektrotechnik
  • Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit 300 Zuschauerplätzen am neuen Oberschulstandort in 02977 Hoyerswerda, Claus-von-Stauffenberg-Straße 40; hier: Anpassung des Vertrages für Architekten– und Ingenieurleistungen für die Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2013
  • Straßenbaumaßnahmen im IG Zeißig; hier: Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen
  • Hochwassergerechter Umbau Erlengrabendüker in Hoyerswerda; hier: Nachtrag Tiefbauarbeiten
  • „Umnutzung Oberschule „Am Stadtrand“ zur Grundschule mit Hortnutzung“; hier: Nachtrag zum Los 10 Putz- und Fassadenarbeiten  

Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie unter www.hoyerswerda.de > Politik > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender.

 

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