Lagebericht zur Corona-Pandemie (Update: 21.10.2021)
Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 21. Oktober 2021
Das Kabinett hat am 19. Oktober 2021 eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird am 21. Oktober 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 17. November 2021 gelten.
Zusätzlich zu den Inzidenzwerten sieht die Schutzverordnung eine Vorwarnstufe und eine Überlastungsstufe aufgrund der Bettenbelegung in den sächsischen Kliniken vor. Im Vergleich zur vorherigen Corona-Schutzverordnung gibt es dabei eine Änderung. Während für die Vorwarn- und Überlastungsstufe bisher ein Zusammenspiel aus Hospitalisierungsrate und Bettenbelegung maßgeblich war, reicht es in der ab 21. Oktober geltenden Verordnung aus, wenn einer dieser Kennwerte eine bestimmte Marke überschreitet.
Die Vorwarnstufe gilt demnach, wenn die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen bei mindestens sieben liegt. Sie tritt ebenfalls in Kraft, wenn 650 Betten auf der Normalstation oder 180 Betten auf der Intensivstation mit Covid-19-Patienten belegt sind.
Die Überlastungsstufe ist erreicht, wenn die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen bei mindestens zwölf liegt. Gleiches gilt, wenn 1.300 Betten auf der Normalstation oder 420 Betten auf der Intensivstation mit Covid-19-Patienten belegt sind. Wie bei den Inzidenzwerten gilt auch bei der Bettenbelegung und der 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen die 5+2-Regel.
Ausnahmeregelung für Weihnachtsmärkte und Bergparaden
Weihnachtsmärkte, Bergparaden und ähnliche landestypische Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern sollen in diesem Jahr wieder stattfinden können. Die Gesundheitsämter können in diesen Fällen bis zum Erreichen der Vorwarnstufe im Rahmen von genehmigten Hygienekonzepten Ausnahmen von der Kontakterfassung, der 3G-Regelung und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes zulassen.
Auch mit Erreichen der Vorwarn- oder Überlastungsstufe sind die Veranstaltungen weiterhin möglich. Sofern die Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche aufgeteilt wird, kann in den Flanierbereichen auf Kontakterfassung, 3G-Regelung und Maskenpflicht verzichtet werden.
In den Verweilbereichen entfallen die genannten drei Einschränkungen, wenn sich nicht mehr als 1.000 Personen zur gleichen Zeit in dem Bereich aufhalten. Andernfalls sind Kontakte zu erfassen, die 3G-Regel anzuwenden und es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Änderungen beim 2G-Optionsmodell
Entscheidet sich ein Veranstalter – unabhängig davon, ob weniger oder mehr als 1.000 Besucher zeitgleich anwesend sind – für das 2G-Optionsmodell, entfällt mit der neuen Verordnung die bisherige Begrenzung auf 5.000 Besucher und die Pflicht zur Kontakterfassung. Es können zudem ungeimpfte Personen teilnehmen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für die die STIKO aus medizinischen Gründen keine Impfempfehlung vorgelegt hat. Beide benötigen jedoch einen negativen Test für den Zutritt und ggf. ein medizinisches Attest.
Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung
Ab dem 21. Oktober bis einschließlich 17. November 2021 gilt eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung.
In den Schulen und Kindertageseinrichtungen findet weiter unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz Regelbetrieb statt.
Nach den Herbstferien gibt es in den ersten zwei Schulwochen gesonderte Schutzmaßnahmen. So wird vom 1. bis 14. November dreimal wöchentlich getestet. Vom 1. bis 7. November muss zudem die Maske im Unterricht getragen werden. Am 8. November entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.
Den genauen Wortlaut der aktuellen Regelungen des Freistaates finden Sie hier:
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_2021-10-19
SMS-Allgemeinverfügung-Hygiene-2021-10-20
SchulKitaCoVO_2021-10-19
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte
Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php
Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda
- Betrieb der Stadtverwaltung
Die Dienstgebäude der Stadtverwaltung sind bereits seit Mitte Juni wieder für den Bürgerverkehr geöffnet.
Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
Bürgeramt – abweichende Regelung
Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.
Sprechtag der Schiedsstelle
Der nächste Sprechtag findet am 02. November 2021 in der Zeit von 16:00 bis 17:30 Uhr im Alten Rathaus, Markt 1, Zimmer 1.24 statt. In dieser Zeit ist der Friedensrichter vor Ort unter Tel. 45 71 78 erreichbar.
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben während dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) persönlich oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda.
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 45 71 71 gestellt werden.
Sprechtag der Handwerkskammer
Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de
- Gremiensitzungen
Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der Regelungen der vorliegenden Hygienekonzepte zu erfolgen.
- Wochenmärkte
Wochenmärkte sind in Sachsen geöffnet. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten
- Eheschließungen
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung gelten für die Standesämter folgende neue Regelungen:
- Kontakterfassung von Besucherinnen und Besuchern,
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bei einer Inzidenz über 10,
- Pflicht zu einem Hygienekonzept, welches fortzuschreiben ist,
- Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter.
Auskünfte dazu erteilen das Standesamt unter 03571 457340.
- Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst
Die kritische Infrastruktur und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hoyerswerda, des Rettungsdienstes und der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen konnte durch ein besonderes Hygienekonzept zu jeder Zeit sichergestellt werden.
Ausgesetzte Aus- und Fortbildungen durch Kontaktbeschränkungen werden aktuell nachgeholt.
Es gelten die aktuellen Coronaschutz-Verhaltensregeln. Die Situation wird weiterhin engmaschig beobachtet und bewertet.
Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates
Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus
- https://www.sk.sachsen.de/information-in-leichter-sprache-6003.html
Hier finden Sie informationen in Leichter Sprache zum Coronavirus.
- https://www.sk.sachsen.de/informationen-in-gebaerdensprache-6005.html
Hier finden Sie Informationen in Gebärdensprache zum Coronavirus.
Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona
- Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
Telefon 03591 5251-12121
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.
- Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
Telefon 03591 5251-11511
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mail: corona@lra-bautzen.de