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Neues Rathaus bei Herbstsonne

Ergebnisse der 24. Sitzung des Stadtrates

Die 24. ordentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda fand am Dienstag, dem 26.10.2021 von 17:00 – 19:40 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.

Hans-Jürgen Wald rückt im Stadtrat nach

Der Stadtrat hat das Ausscheiden von Herrn Marcel Fröschl (AfD-Fraktion) aus dem Stadtrat der  Großen Kreisstadt Hoyerswerda zum 26.10.2021 beschlossen. Als Ersatzperson rückt Herr Hans-Jürgen Wald (AfD) nach.
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Fröschl wurden folgende Gremien neu besetzt:

  • Verwaltungsausschuss
  • Technischer Ausschuss
  • Schul-, Kultur- und Sozialausschuss
  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für Stadtentwicklung
  • Aufsichtsrat der Breitband Hoyerswerda GmbH
  • Gesellschafterversammlung der Lausitzer Seenland Klinikum GmbH
  • Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elbtal-Westlausitz
  • Beirat für sorbische Angelegenheiten
  • Seniorenbeirat

Die einzelnen Mitglieder und Stellvertreter der genannten Gremien entnehmen Sie den jeweiligen Beschlüssen zur Stadtratssitzung vom 26.10.21 (TOP 8 bis TOP 27), zu finden im öffentlichen Ratsinformationssystem unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/politik/ratsinformationssystem/.

Günter-Peters-Ehrennadel 2021

Die Auszeichnung Günter-Peters-Ehrennadel wird in diesem Jahr an Herrn Uwe Vogel vergeben. Er erhielt bei der Abstimmung im Stadtrat die Mehrheit der Stimmen.
Herr Vogel ist seit 1993 als ehrenamtlicher Richter beim Landessozialgericht Chemnitz und Verwaltungsgericht Dresden tätig. Darüber hinaus engagiert er sich im Behindertenbeirat der Stadt Hoyerswerda sowie im Kommunalen Sozialverband Sachsen, wo er aufgrund seiner Behinderung ein kompetenter und lösungsorientierter Partner für Betroffene ist.
Die Festveranstaltung zur Verleihung der „Günter-Peters-Ehrennadel“ findet am 05. Dezember 2021, dem Internationalen Tages des Ehrenamtes, im Bürgerzentrum Braugasse 1 statt.

Kulturhaus Knappenrode wechselt Besitzer

Einstimmig angenommen wurde das Vorhaben der Stadtverwaltung, das Kulturhaus in Knappenrode zum symbolischen Preis von 1,00 Euro an die Werminghoff Entertainment GmbH i.G., vertreten durch Herrn Martin Eitner, zu verkaufen. Das Kulturhaus wurde 1915 erbaut und zunächst als Werksgasthof genutzt. Nach der Erweiterung durch den Saalanbau 1950 diente es fortan als Haus für zahlreiche Veranstaltungen und Kino-Vorführungen. Seit 2008 steht das Gebäude leer und verfällt zusehends. Weite Teile des Gebäudes und des Areals stehen unter Denkmalschutz.

Die kulturelle und gastronomische Wiederbelebung des ehemaligen Kulturhauses in Knappenrode, unmittelbar gelegen am August-Bebel-Platz, ist im großen Interesse der Stadt. Das Objekt wurde seit 2010 mehrfach öffentlich ausgeschrieben, ab 2017 als Dauerinserat. Es gab im Laufe der Jahre immer wieder Verhandlungen und Besichtigungen des Areals mit potenziellen Investoren. Aufgrund der Größe und Lage des Objektes sowie den besonderen Bedingungen einer denkmalgerechten Sanierung hat sich eine sinnvolle und wirtschaftlich tragbare Nutzungsmöglichkeit als schwierig erwiesen. Daher blieben bisherige Bemühungen, das Objekt zu veräußern, erfolglos.

Im Jahr 2020 hat Herr Martin Eitner Interesse am Kauf des Objektes signalisiert. Die Absichten des Investors entsprechen den Zielen, die im städtebaulichen Entwicklungskonzept „Fortschreibung SEKO Knappenrode“ formuliert wurden. Aufgrund der Kostenprognose im Hinblick auf die Sanierung und Bewirtschaftung des Objektes sowie der Schwierigkeit der Vermarktung wurde dem Investor das Objekt zum symbolischen Kaufpreis von 1,00 Euro angeboten, welches Herr Eitner im Januar 2021 annahm. Parallel dazu wurde eine Investitionsverpflichtung vereinbart, d.h. der Investor verpflichtet sich, das Objekt denkmalgerecht herzurichten und zu erhalten.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM4

Nachdem der Planentwurf in der Zeit vom 24.06.- 23.07.2021 offenlag, vonseiten Bürgern oder sonstigen Beteiligten keine Stellungnahmen eingingen und auch die am Verfahren beteiligten Behörden jeweils ihre Zustimmung erteilten, wurde die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM4 „Neue Straße“ vom Stadtrat beschlossen.

Ausbau der Straßen im Industriegelände

Die Straßen im Industriegelände sollen grundhaft ausgebaut werden, um die Attraktivität des Industriestandortes aufzuwerten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Verkehrsanlagen sind aufgrund der starken Nutzung und aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens in einem schlechten Zustand, die erforderlichen Reparaturen sind in dem gebotenen Umfang nicht mehr möglich und auch wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Auch die Entwässerungssysteme sind mangelhaft. Durch die Erneuerungsmaßnahme, der der Stadtrat zustimmte, sollen die Mängel behoben werden.
Durchgeführt werden kann die Maßnahme, sofern die Fördermittel aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bewilligt werden. Es wird mit einer Bauzeit von 2 Jahren gerechnet.

Satzung über Elternbeiträge für Kitas

Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wurden nach Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2014 zuletzt zum 01.01.2015 angepasst. Sie liegen derzeit bei 14,66 Prozent im Krippenbereich, 21,18 Prozent in Kindergärten und 22,92 Prozent in Horten. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation schlug die Verwaltung eine staffelweise Anhebung der Elternbeiträge ab 01.01.2022 vor, verbunden mit einer Änderung der entsprechenden Satzung. Dabei wurden zusätzliche Einnahmen für die Träger der Kindertageseinrichtungen in Höhe von ca. 361.700 Euro im Jahr 2022 und von ca. 192.000 Euro im Jahr 2023 prognostiziert. Eine Anhebung der Beiträge wird jedoch nicht erfolgen, da der Stadtrat die Beschlussvorlage mehrheitlich ablehnte.

Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie unter www.hoyerswerda.de > Politik > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender.

 

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