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Vollsperrung des Rad-/ Gehweges vor dem Lausitzbad in Richtung Sonntagsbrücke

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.07.2024 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: Vollsperrung des Rad-/ Gehweges vor dem Lausitzbad in Richtung Sonntagsbrücke
  1. Grund: Einrichtung Baustellenzufahrt für Umbau Lausitzbad
  1. Sonstiges:
  1. Umleitung: Der Radwanderweg um den Gondelteich zur Sonntagsbrücke über die Brücke am Seerosenteich ist als Umleitung zu nutzen.
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Vollsperrung des Rad-/ Gehweges vor dem Lausitzbad in Richtung Sonntagsbrücke