Sperrung einzelner Straßen im Quartier am Sender (Zeißig)
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 04.03. 07:00 bis 05.07.2024 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: halbseitige Sperrung und Vollsperrung einzelner Straßen im gesamten Gebiet (konkrete Informationen zum Bauablauf erfolgen über die Baufirma vor Beginn der Arbeiten)
- Grund: Breitbandausbau
- Sonstiges: Die Haltestelle Eibenweg wird während der gesamten Zeit nicht bedient. Eine Ersatzhaltestelle wird auf der Bautzener Straße gegenüber dem Sender eingerichtet.
- Umleitung: keine