Menu

Sperrung einzelner Straßen im Quartier am Sender (Zeißig)

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 04.03. 07:00 bis 05.07.2024  nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: halbseitige Sperrung und Vollsperrung einzelner Straßen im gesamten Gebiet (konkrete Informationen zum Bauablauf erfolgen über die Baufirma vor Beginn der Arbeiten)
  1. Grund: Breitbandausbau
  1. Sonstiges: Die Haltestelle Eibenweg wird während der gesamten Zeit nicht bedient. Eine Ersatzhaltestelle wird auf der Bautzener Straße gegenüber dem Sender eingerichtet.
  1. Umleitung: keine
Nach oben

Sperrung einzelner Straßen im Quartier am Sender (Zeißig)