Gruppenauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei erstreckt sich die Auskunft auf die Übermittlung nachfolgender Daten einzelner bestimmter Bürger:
– Familiennamen,
– Vornamen,
– Doktorgrad und
– Anschriften.
Daten von Wahlberechtigten werden im öffentlichen Interesse übermittelt und unterliegen der strengen Zweckbindung.
Bürger der Stadt Hoyerswerda, die eine Weitergabe ihrer Daten nicht wünschen, haben das Recht, dem zu widersprechen.
Diese werden gebeten, dies dem Fachbereich Bürgeramt, Dillinger Straße 1, schriftlich bis zum 31.01.2024 mitzuteilen.