Einrichtung Tempo-30-Zone in der Friedrich-Engels-Straße
Auf der Friedrich-Engels-Straße im Straßenabschnitt zwischen Dresdener Straße und Wittichenauer Straße wurde eine Zone 30 km/h eingerichtet. Die schmale Straße weist keinen Gehweg auf und wird zum Teil als Abkürzung zum Erreichen benachbarter Straßen genutzt.
Diese Verkehrsregeln gelten in einer 30er-Zone:
In einer Tempo 30-Zone gilt im Regelfall die Vorfahrt Rechts vor Links laut § 8 (1) 1 StVO. Die Vorfahrt ist demjenigen einzuräumen, der von rechts kommt. Die Vorfahrtregelung gilt an Kreuzungen und Einmündungen.
Für Zufahrten aus Parkplätzen und Grundstückseinfahrten gilt die Regelung Rechts vor Links nicht. Hier muss der auf die Straße Auffahrende den Vorrang des fließenden Verkehrs beachten.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geänderte Regelung zu beachten.