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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht der Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie

Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert

Das Kabinett hat einer neuen Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet und tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

Ziel der neuen Rechtsverordnung Ausgangsbeschränkungen ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5557

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.

Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de.

Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de  wenden.

Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

Informationen zum Abbrennen der traditionellen Hexenfeuer 2020

Uns erreichen derzeit die ersten Anzeigen zum Abbrennen der jährlichen Hexenfeuer.

Aktuell können wir die Frage der Zulässigkeit der Hexenfeuer noch nicht beantworten, da wir nicht abschätzen können, ob die derzeit bis 19.04.2020 per Allgemeinverfügung ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote auch noch am 30.04.2020 gelten.

 Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass gegenwärtig KEINE Ablagerung von Grünschnitt/Feuerholz auf den für das Hexenbrennen vorgesehenen Bereichen erfolgen darf, da das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist und der Transport von Grünschnitt/Feuerholz zum Hexenbrennen KEINEN triftigen Grund darstellt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Betrieb der Stadtverwaltung

Seit dem 18.03.2020 bis zunächst einschließlich 20. April 2020 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den Besucherverkehr komplett geschlossen.

Die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung ist telefonisch und per E-Mail sichergestellt.

Bürgertelefon: 03571 456456 montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr, freitags 08.00 – 14.00 Uhr

E-Mail: buergeramt@hoyerswerda-stadt.de

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich unter

www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/

Sollten wichtige Unterlagen abzugeben sein, so wird darum gebeten, diese in den Briefkasten der Stadt Hoyerswerda am Neuen Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str.1 einzuwerfen.

Pass- und Meldeangelegenheiten

Während der angeordneten „Schließzeit“ können die folgenden Angelegenheiten ohne persönliche Vorsprache per Email (buergeramt@hoyerswerda-stadt.de) erledigt werden:

  • schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister
  • Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  • Antrag auf Begrüßungsgeld für Neugeborene (neben dem Antrag bitte auch eine Kopie der Geburtsurkunde, der/s Personalausweise/s und Nachweise über durchgeführte Untersuchungen einreichen)
  • Fundanfragen

Die entsprechenden Informationen/Anträge stehen unter www.hoyerswerda.de zur Verfügung.

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können online über die Seite des Bundesamts für Justiz (www.Bundesjustizamt.de) beantragt werden. Hierfür ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion erforderlich. Durch die Stadt werden Führungszeugnisse nur bei nachweislicher Notwendigkeit, d.h. für Ärzte/Pflege/Betreuung/Versorgung ausgestellt.

Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns telefonisch unter 03571 /456 354 in Verbindung.

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 456 347.

Folgende Angelegenheiten können derzeit nicht erledigt werden:

  • Beantragung und Ausgabe von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Beantragung von Führungszeugnissen (siehe Ausnahmen)
  • Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
  • An-, Ab- und Ummeldungen
  • mündliche Auskünfte aus dem Melderegister
  • amtliche Beglaubigungen
  • Herausgabe von Fundsachen (Ausnahmen: Schlüssel bzw. Geldbörsen mit wichtigen Dokumenten, z. Bsp. „Bluterpass“ etc.)

Bei Fragen können Sie sich an uns unter folgender Telefonnummer wenden: 03571 / 456 354.

Sprechtag der Schiedsstelle am 07. April 2020 fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:

Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer am 16. April 2020 fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden.

Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

Die Absage der Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien (Ältestenrat, Ausschüsse, Beiräte) sowie des Jugendstadtrates und der Ortschaftsräte gilt ebenfalls bis zunächst einschließlich 20. April 2020.

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze

Die Spielplätze der Stadt Hoyerswerda sowie in den Ortsteilen dürfen nicht mehr benutzt werden, um die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich weiter einzuschränken. An den jeweiligen Spielplätzen wird noch einmal darauf hingewiesen. Auch hier bitten wir um Verständnis und appellieren an die Einsicht der Eltern, mit ihren Kindern die Spielplätze nicht aufzusuchen.

Kinderbetreuung

Seit Mittwoch, dem 18. März 2020 ist der Schulbetrieb eingestellt und die Kinderbetreuungsangebote in den jeweiligen Kindereinrichtungen entfallen. Kinder, Schülerinnen und Schüler dürfen diese Einrichtungen nicht betreten.

Betreuungsangebote wurden geschaffen für Kinder, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.

Informationen und Formulare zum Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Nach den bisherigen Festlegungen stehen alle städtischen Kindereinrichtungen der Stadt Hoyerswerda in Trägerschaft anerkannter freier und privater Träger der Jugendhilfe derzeit für die Notbetreuung zur Verfügung. Die Kinder werden in der Kindereinrichtung bzw. Grundschule betreut, die sie normalerweise besuchen.

Die getroffenen Maßnahmen führen einerseits zu Einschränkungen hinsichtlich der persönlichen Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung und bei der Kinderbetreuung; andererseits sind sie notwendig, um auch dem Gedanken des Infektionsschutzes – sowohl hinsichtlich der Bürger als auch der Beschäftigten der Stadtverwaltung – und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gerecht zu werden. 

Eheschließungen – (Änderung – Stand:26.03.2020)

Da, mit der Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen, sofern durch den Freistaat Sachsen nichts Anderes verfügt wird, weiterhin durchgeführt werden.

Aufgrund der Empfehlungen der oberen Aufsichtsbehörde des Standesamtes ist die Wahrnehmung einer Eheschließung nur noch durch die Eheschließenden, der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und ggf. Dolmetscher/in möglich. Die Anwesenheit von Trauzeugen und Gästen ist nicht zulässig. Die Eheschließung findet grundsätzlich im Eheschließungszimmer im Standesamt statt.

Trauerfeiern

Trauerfeiern finden nur noch im Freien statt und sind auf eine maximale Anzahl von 15 Personen begrenzt.

Da alle städtischen Trauerhallen ab dem 25.03.2020 geschlossen sind, können Trauerfeiern nur im Freien an der Grabstätte durchgeführt werden. Dabei soll der vom Robert-Koch-Institut empfohlene Abstand von 1,5 m zwischen den Trauergästen eingehalten werden. Vor der Trauerfeier werden die Kontaktdaten der Trauergäste aufgenommen. Diese werden ohne Sichtung für drei Wochen aufbewahrt und dienen im Infektionsfall zur Nachverfolgung der Kontakte. Personen, die unter den aktuellen Bedingungen besonders gefährdet sind, sollten es vermeiden, an Beisetzungen teilzunehmen. Es ist verständlich, dass ein Trauerfall schon an sich eine schwierige Situation darstellt, aber unter jetzigen Gegebenheiten ist ein besonnenes Handeln der Trauernden geboten.

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag, den 29.03.2020.

Für Hoyerswerda bedeutet diese Entscheidung, dass der Wochenmarkt auf dem Lausitzer Platz und dem Markt in der Altstadt ab Mittwoch, den 01.04.2020, wieder wie gewohnt stattfindet.

Wir bitten darum, dass die Besucher des Wochenmarktes selbständig auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern achten.

Anpassungen im Bus- und Bahnverkehr im VVO ab 01. April 2020

Unternehmen reduzieren Angebot im S-Bahn- und Regionalverkehr

Ab dem 1. beziehungsweise 4. April passen die Bahngesellschaften im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) das Angebot an die deutlich gesunkene Nachfrage an. Die aktualisierten Daten sind seit dem Beginn der Woche verfügbar.

Informationen erhalten die Fahrgäste bei den Unternehmen unter www.bahn.de, www.mitteldeutsche-regiobahn.de

und www.trilex.de sowie www.dvb.de und www.vgh-hy.de.

Aktuelle Informationen sind zudem unter www.vvo-online.de  und an der InfoHotline 0351/852 65 55 erhältlich.

Anpassungen in Hoyerswerda und Dresden

Zum 1. April passt die Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda (VGH) ihr Angebot an die reduzierte Nachfrage an: Die Stadtbusse fahren dann im 60-Minuten-Takt. Die wichtigen Anschlüsse an die Bahnverbindungen nach Dresden bleiben gewährleistet. In der Landeshauptstadt wird die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) kleine punktuelle Änderungen am derzeit geltenden Sonderfahrplan vornehmen.

Weitere Informationen:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt

https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121 (Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr)

Das Corona-Bürgertelefon ist derzeit aufgrund des hohen Aufkommens an Anrufen teilweise schlecht zu erreichen. Die Zahl der hier tätigen Mitarbeiter wird schnellstmöglich weiter erhöht.

Das Telefonangebot dient ausschließlich der Kontaktaufnahme zu Fragen der Gesundheit bei Corona-Verdachtsfällen. Nicht beantwortet werden Fragen zum allgemeinen Dienstbetrieb des Landratsamtes, Schulschließungen, Kinderbetreuungen, Verdienstausfall, Unternehmensfragen.Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Merkblatt für Betroffene – Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne zum Download

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile

  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen –

Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/

  • Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

  • Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes (Quarantäne) – Information der Landesdirektion Sachsen

www.lds.sachsen.de/soziales/

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